Unterlagen zu Antisemitismus und Antisemitismus-Vorwürfen im Kontext von documenta fifteen

sämtliche Unterlagen zu Antisemitismus und Antisemitismus-Vorwürfen im Kontext von documenta fifteen

Die Anfrage schließt an frühere, auf Einzelaspekte fokussierte Anfragen an, zu denen nach Angaben Ihres Ministeriums wider Erwarten überhaupt keine Informationen vorliegen sollen, vgl. https://fragdenstaat.de/a/284632 und https://fragdenstaat.de/a/284567. Sie dient u.a. der Klärung, ob und ggf. welche Informationen bei Ihnen in der Sache vorliegen.

PS: da in Ihrem Ministerium hier gelegentlich Unklarheit zu herrschen scheint: im Sinne der Anfrage werden sog. "Antizionismus", BDS-Ideologie, BDS-Bewegung als antisemitisch und sog. "Antizionisten", BDS-Aktivisten sowie die BDS-Befürworter/Unterstützer/Versteher-Szene als Antisemiten verstanden - ohne Relativierungen. Falls Sie diesbezügliche Unterlagen abgrenzen wollen, sind diese Unterlagen in gleicher Weise Gegenstand des Antrags.

Ergebnis der Anfrage

Die Ablehnung des Antrags wird im Wesentlichen mit unverhältnismäßig hohem Aufwand und möglichen Drittbelangen begründet. Dazu Kokolores über potentielle Vereitelung behördlicher Entscheidungsprozesse im Sinne von § 84 HDSIG. Das zahlreiche Antisemiten-Gesindel im BRD-Kulturbetrieb braucht sich also keine grossen Sorgen machen, seine "Belange" sind bestens geschützt:

"Unter dem Schlagwort Antisemitismus sind eine Vielzahl von Dokumenten in den digitalen Akten des HMWK vorhanden.
...
Dokumente, die die Schlagworte Antisemitismus und Antisemitismus-Vorwürfe enthalten, müssten aus einer Vielzahl von Vorgängen zusammengestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Belange Dritter berührt werden und diese ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Informationen haben könnten.
Die Bereitstellung der Informationen stellt einen unverhältnismäßig hohen Aufwand dar, da eine umfangreiche Sichtung und Prüfung, insbesondere von notwendigen Drittbeteiligungen erforderlich würde. Eine Abstimmung mit anderen Stellen und die Einholung von Zustimmungen Dritter stellen ebenfalls einen unverhältnismäßigen Aufwand dar.
Ob und in wieweit durch die Weitergabe der angefragten Informationen der Schutz behördlicher Entscheidungsprozesse im Sinne des § 84 HDSIG berührt würde, ist bisher nicht betrachtet worden.
Die Übersendung sämtlicher Unterlagen zu Antisemitismus und Antisemitismus-Vorwürfen im Kontext von documenta fifteen wird deshalb abgelehnt." https://fragdenstaat.de/anfrage/unterla…

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. September 2023
  • Frist
    17. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Unterlagen zu Antisemit…
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Antisemitismus und Antisemitismus-Vorwürfen im Kontext von documenta fifteen [#288342]
Datum
15. September 2023 19:02
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Unterlagen zu Antisemitismus und Antisemitismus-Vorwürfen im Kontext von documenta fifteen Die Anfrage schließt an frühere, auf Einzelaspekte fokussierte Anfragen an, zu denen nach Angaben Ihres Ministeriums wider Erwarten überhaupt keine Informationen vorliegen sollen, vgl. https://fragdenstaat.de/a/284632 und https://fragdenstaat.de/a/284567. Sie dient u.a. der Klärung, ob und ggf. welche Informationen bei Ihnen in der Sache vorliegen. PS: da in Ihrem Ministerium hier gelegentlich Unklarheit zu herrschen scheint: im Sinne der Anfrage werden sog. "Antizionismus", BDS-Ideologie, BDS-Bewegung als antisemitisch und sog. "Antizionisten", BDS-Aktivisten sowie die BDS-Befürworter/Unterstützer/Versteher-Szene als Antisemiten verstanden - ohne Relativierungen. Falls Sie diesbezügliche Unterlagen abgrenzen wollen, sind diese Unterlagen in gleicher Weise Gegenstand des Antrags.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288342 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288342/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu Antisemitismus und Antisemitismus-Vorwürfen im Konte…
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen zu Antisemitismus und Antisemitismus-Vorwürfen im Kontext von documenta fifteen [#288342]
Datum
24. Oktober 2023 19:41
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu Antisemitismus und Antisemitismus-Vorwürfen im Kontext von documenta fifteen“ vom 15.09.2023 (#288342) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Guten Tag, am 15. September 2023 haben Sie eine Anfrage an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (…
Von
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Betreff
AW: Unterlagen zu Antisemitismus und Antisemitismus-Vorwürfen im Kontext von documenta fifteen [#288342]
Datum
3. November 2023 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, am 15. September 2023 haben Sie eine Anfrage an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) übersandt, mit der Sie auf der Grundlage des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) um Übersendung sämtlicher Unterlagen zu Antisemitismus und Antisemitismus-Vorwürfen im Kontext von documenta fifteen gebeten haben. Die Anfrage schließt an frühere Anfragen an, zu denen im Sinne der jeweiligen Frage-stellung korrekt Auskunft erteilt wurde: Auf Ihren Antrag vom 22. Juli 2022 wurde Ihnen Auskunft darüber erteilt, dass Informationen zu Rechtsgutachten, insbesondere strafrechtlichen Gutachten im HMWK nicht vollumfänglich vorliegen und soweit sie vorliegen, vom Informationszugang ausgeschlossen sind. Auf Ihren Antrag vom 24. Juli 2023 haben Sie die Auskunft erhalten, dass Informationen zu Ermittlungs- und Gerichtsverfahren im Kontext von documenta fifteen nach wie vor nicht vorliegen. Ebenso erhielten Sie auf Ihren Antrag vom 24. Juli 2023 die Verlinkung zum Abschluss-bericht des Gremiums zur fachwissenschaftlichen Begleitung der documenta fifteen. Mit Ihrer Anfrage vom 15.09.2023 erweitern Sie nun die begehrte Auskunft auf sämtliche Unterlagen zu Antisemitismus und Antisemitismus-Vorwürfen im Kontext von documenta fifteen. Gemäß § 85 Abs. 2 HDSIG sollen die begehrten Informationen im Antrag möglichst genau umschrieben werden. Ein Antrag, der auf allgemeines Behördenhandeln gerichtet ist und sich auf Informationen bezieht, die aus einer Vielzahl von Aktenvorgängen oder Informationsträgern zusammengetragen werden müssen, kann abgelehnt werden, wenn der Informationszugang nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand möglich wäre. Unter dem Schlagwort Antisemitismus sind eine Vielzahl von Dokumenten in den digitalen Akten des HMWK vorhanden. Darunter befinden sich wiederum eine Vielzahl von Dokumenten, die einen Bezug zu Dritten aufweisen. Für diese Dokumente ist § 86 HDSIG einschlägig. Sofern Ihr Antrag den Informationszugang zu Daten Dritter im Sinne der §§ 82, 83 HDSIG betrifft, muss der Antrag begründet werden (§ 85 Abs. 3 HDSIG). Eine Begrün-dung Ihres Antrags liegt bislang nicht vor. Dokumente, die die Schlagworte Antisemitismus und Antisemitismus-Vorwürfe enthalten, müssten aus einer Vielzahl von Vorgängen zusammengestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Belange Dritter berührt werden und diese ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Informationen haben könnten. Die Bereitstellung der Informationen stellt einen unverhältnismäßig hohen Aufwand dar, da eine umfangreiche Sichtung und Prüfung, insbesondere von notwendigen Drittbeteiligungen erforderlich würde. Eine Abstimmung mit anderen Stellen und die Einholung von Zustimmungen Dritter stellen ebenfalls einen unverhältnismäßigen Aufwand dar. Ob und in wieweit durch die Weitergabe der angefragten Informationen der Schutz behördlicher Entscheidungsprozesse im Sinne des § 84 HDSIG berührt würde, ist bisher nicht betrachtet worden. Die Übersendung sämtlicher Unterlagen zu Antisemitismus und Antisemitismus-Vorwürfen im Kontext von documenta fifteen wird deshalb abgelehnt. Ein ablehnender Bescheid ist gem. § 87 Abs. 3 HDSIG schriftlich zu erlassen. Eine ordnungsgemäße Bekanntgabe des Verwaltungsaktes ist bei der vorliegenden anonymen Anfrage nicht möglich, so dass diese Auskunft nicht als Verwaltungsakt im Sinne des § 35 HVwVfG angesehen wird. Diese Auskunft erfolgt gem. § 88 Abs. 1 S. 1 HDSIG kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen