Unterlagen zu Artikel 6 des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz

Sämtliche vorliegenden Unterlagen zur Genese des Artikel 6 des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz, darunter interne und externe Korrespondenz, Vermerke, Entwürfe, Gespächsunterlagen, Protokolle. Personenbezogene Daten können, soweit erforderlich, geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2020
  • Frist
    29. August 2020
  • 5 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche v…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Unterlagen zu Artikel 6 des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz [#193588]
Datum
26. Juli 2020 22:47
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche vorliegenden Unterlagen zur Genese des Artikel 6 des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz, darunter interne und externe Korrespondenz, Vermerke, Entwürfe, Gespächsunterlagen, Protokolle. Personenbezogene Daten können, soweit erforderlich, geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 193588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193588/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium der Finanzen
Zwischennachricht Kosten
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht Kosten
Datum
7. August 2020
Status
Warte auf Antwort
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
VB 5 -0 1319/20/10272 DOK 2020/0798352 [#193588] VB 5 -0 1319/20/10272 DOK 2020/0798352 Sehr geehrte<< Anred…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
VB 5 -0 1319/20/10272 DOK 2020/0798352 [#193588]
Datum
11. Oktober 2020 19:10
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
VB 5 -0 1319/20/10272 DOK 2020/0798352 Sehr geehrte<< Anrede >> entschuldigen Sie bitte meine späte Beantwortung. Ich halte an meiner Anfrage zu Unterlagen zu Artikel 6 des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz [#193588] fest, trotz der Gebühren. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 193588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193588/
Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrter Herr Semsrott, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 26. Juli 2020 "Unterlagen zu Artikel 6 des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes"
Datum
1. Dezember 2020 13:02
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
921,5 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß
Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrter Herr Semsrott, anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie vorab zur Kenntnis. Mit freundlichem …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 26. Juli 2020 "Unterlagen zu Artikel 6 des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes"
Datum
16. Dezember 2020 08:34
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,0 MB
763,9 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie vorab zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank. Bitte senden Sie mir den Gesetzentwurf aber ungeschwärzt zu. Da…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 26. Juli 2020 "Unterlagen zu Artikel 6 des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes" [#193588]
Datum
16. Dezember 2020 08:42
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank. Bitte senden Sie mir den Gesetzentwurf aber ungeschwärzt zu. Da ergibt eine Schwärzung nun wirklich keinen Sinn. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 193588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193588/
Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrter Herr Semsrott, in Ihrer E-Mail vom 26. Juli 2020 stellen Sie folgenden Antrag nach dem IFG: "b…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Unterlagen zu Artikel 6 des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes
Datum
12. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
16,9 MB
geschwärzt
675,8 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, in Ihrer E-Mail vom 26. Juli 2020 stellen Sie folgenden Antrag nach dem IFG: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche vorliegenden Unterlagen zur Genese des Artikel 6 des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz, darunter interne und externe Korrespondenz, Vermerke, Entwürfe, Gespächsunterlagen, Protokolle." Mit Schreiben vom 16. Dezember 2020, V B5 -O 1319/20/10272, DOK. 2020/1288324, haben Sie bereits einen 1. Teilbescheid erhalten. Über Ihren Antrag entscheide ich nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG in einem 2. Teilbescheid wie folgt: 1. Dem Antrag gebe ich wie nachfolgend dargestellt statt. Zu weiteren von Ihrem IFG-Antrag erfassten Dokumenten ergeht noch ein weiterer Bescheid. I. Zu den Kosten ergeht noch ein gesonderter Bescheid. Begründung: Zul. Über die Dokumente, für die eine Drittbeteiligung durchgeführt worden war, habe ich bereits in meinem Schreiben vom 16. Dezember 2020 entschieden. Sie erhalten hiermit Zugang zu den Unterlagen der Kommunikation des BMF mit Vertretern anderer Bundesministerien. Im Wesentlichen betrifft das nur die Kommunikation mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Zudem gibt es Anschreiben per E-Mail an alle Bundesressorts. Weitere Dokumente anderer Ressorts gibt es hierzu nicht. Weitere Unterlagen zur Kommunikation mit Externen liegen nicht vor. In den Unterlagen sind die personenbezogenen Daten geschwärzt worden sowie die Passagen der Dokumente, die sich nicht auf die Änderung des § 375 a Abgabenordnung beziehen und daher von Ihrem Antrag nicht erfasst sind. Die Schwärzungen der personenbezogenen Daten wurden vorgenommen, da es sich um ein Gesetzgebungsvorhaben mit zahlreichen Änderungen verschiedener Gesetze handelte. Hiervon waren viele Arbeitseinheiten im BMF und in den übrigen Ressorts betroffen. Wer jeweils Bearbeiter/in in Bezug auf Ihr Auskunfisbegehren war, ließe sich dabei nur mit großem Aufwand feststellen. Da sich Ihr Auskunftsbegehren auf das Gesetzgebungsvorhaben selbst richtet, dürften die Namen der Beschäftigten des BMF, die dieses bearbeitet haben, dabei nicht von einem so großen Interesse sein, das einen solchen Aufwand rechtfertigen würde. Daher wurden die personenbezogenen Daten sämtlicher Bearbeiter/innen geschwärzt, abgesehen von der Abteilungsleitung und der Leitungsebene des BMF. Die Arbeitseinheiten sind erkennbar. Hinweis zu DOK. 12: Das Dokument wird ohne Anlagen herausgegeben, da es sich hierbei um Auszüge juristischer Fachliteratur handelt, die frei zugänglich ist. Zu den Kosten ergeht noch ein gesonderter Bescheid. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin, Widerspruch erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 26. Juli 2020 "Unterlagen zu Artikel 6 des Zweit…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 26. Juli 2020 "Unterlagen zu Artikel 6 des Zweiten corona-Steuerhilfegesetzes"
Datum
13. Januar 2021 09:25
Status
geschwärzt
798,6 KB
Sehr geehrter Herr Semrott, anliegendes Schreiben erhalten Sie vorab per E-Mail. Die Anlagen folgen auf dem Postweg. Mit freundlichem Gruß
Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrter Herr Semrott, anliegendes Schreiben erhalten Sie vorab zur Kenntnis. Die Anlagen erhalten Sie auf d…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 26. Juli 2020 "Unterlagen zu Artikel 6 des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes"
Datum
27. Januar 2021 08:14
Status
geschwärzt
604,4 KB
Sehr geehrter Herr Semrott, anliegendes Schreiben erhalten Sie vorab zur Kenntnis. Die Anlagen erhalten Sie auf dem Postweg. Mit freundlichem Gruß
Bundesministerium der Finanzen
Ihr IFG-Antrag vom 26. Juli 2021 "Untrlagen zu Artikel 6 des Zweiten corona-Steuerhilfegesetzes" Sehr ge…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 26. Juli 2021 "Untrlagen zu Artikel 6 des Zweiten corona-Steuerhilfegesetzes"
Datum
5. März 2021 08:30
Status
geschwärzt
824,7 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, anliegendes Schreiben erhalten Sie vorab zur Kenntnis. Die Anlage (CD-Rom) erhalten Sie auf dem Postweg. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium der Finanzen
Dokumente Anbei
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Dokumente
Datum
5. März 2021
Status

Dokumente