Unterlagen zu den Enten beim Standort Berlin-Lichterfelde

Unterlagen zu den Enten beim Standort Berlin-Lichterfelde, wie auf Instagram von @bndkarriere am 8. Mai 2023 dargestellt, vgl. https://www.instagram.com/p/Cr--zR2oVc0/

Dazu kann u.a. gehören: Kommunikation, Fütterungspläne, Rechnungen zur Anschaffung, Futter und tierärztlichen Untersuchungen.

Da es sich bei den Enten um Tiere handelt, gehe ich davon aus, dass das UIG hier greift.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Mai 2023
  • Frist
    10. Juni 2023
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Lennart Mühlenmeier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen zu den Enten beim Standort…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Unterlagen zu den Enten beim Standort Berlin-Lichterfelde [#278364]
Datum
8. Mai 2023 15:42
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zu den Enten beim Standort Berlin-Lichterfelde, wie auf Instagram von @bndkarriere am 8. Mai 2023 dargestellt, vgl. https://www.instagram.com/p/Cr--zR2oVc0/ Dazu kann u.a. gehören: Kommunikation, Fütterungspläne, Rechnungen zur Anschaffung, Futter und tierärztlichen Untersuchungen. Da es sich bei den Enten um Tiere handelt, gehe ich davon aus, dass das UIG hier greift.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 278364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/278364/upload/94c9b9265658bcc27ae13bbb0946008b98c09c0c/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier

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Bundesnachrichtendienst
Guten Tag, Herr Mühlenmeier, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht teilen wir Ihnen hiermit gerne mit: Bei even…
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
AW: Unterlagen zu den Enten beim Standort Berlin-Lichterfelde [#278364]
Datum
10. Mai 2023 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Herr Mühlenmeier, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht teilen wir Ihnen hiermit gerne mit: Bei eventuell auf dem Gelände der Liegenschaft in Lichterfelde anzutreffenden Enten handelt es sich um Wildtiere. Es bestehen hierzu weder Unterlagen noch werden dazu Daten erhoben. Eine Fütterung findet nicht statt. Bei dem auf Instagram humorvoll porträtierten Haus in einem Teich der Liegenschaft handelt es sich um einen Dekorationsgegenstand, der von Enten möglicherweise freiwillig zeitweilig genutzt wird. Zum Zeitpunkt der Fotoaufnahmen für Instagram befanden sich keine Enten im oder am Haus. Social-Media-Redaktion Bundesnachrichtendienst