Sehr Antragsteller/in
mit E-Mail vom 30.09.2021 haben Sie einen Antrag nach dem IFG NRW an das Straßen- und Brückenbauamt der Stadt Paderborn gerichtet und darum gebeten, Ihnen sämtliche Unterlagen zum Verkehrsgespräch am 03.03.2021 vorzulegen, die im Rahmen der Vor- oder Nachbereitung veraktet oder zu diesem Termin erstellt worden sind.
Die Organisation und Durchführung der Verkehrsgespräche erfolgt federführend durch das Amt für öffentliche Ordnung, zu denen in der Regel unter anderem auch Mitarbeiter*innen des Straßen- und Brückenbauamtes hinzugezogen werden. Sofern sich aus diesen Zusammenkünften, je nach Aufgabenstellung, notwendige Maßnahmen bzw. Veranlassungen für das Straßen- und Brückenbauamt ergeben, werden diese intern direkt zur weiteren Bearbeitung der jeweils zuständigen Sachbearbeitung übergeben. Es existiert weder eine zentrale Übersicht noch eine Zusammenstellung der verschriftlichten Unterlagen zu diesen Arbeitsgesprächen. Um diese wunschgemäß für Sie zusammenstellen zu können, müssten mehrere Mitarbeiter*innen des Straßen- und Brückenbauamtes Aktenvorgänge sowie elektronische Dateien sichten, die in Rede stehenden Dokumente/Pläne, soweit vorhanden, heraussuchen und in der von Ihnen gewünschten Form bereitstellen. Hinzu kommt die Prüfung dieser Unterlagen hinsichtlich des Vorliegens etwaiger gesetzlicher Ablehnungsgründe. Nach einer ersten überschlägigen Schätzung ist hierfür von einem Vorbereitungs- bzw. Verwaltungsaufwand von ca. 3 Stunden auszugehen.
Nach § 11 IFG NRW sind für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Gebühren zu erheben. Diese bemessen sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW (VerwGebO IFG NRW vom 19.02.2002). Hierbei ist der Runderlass des Ministeriums des Innern – 14-36.08.06 – vom 17.04.2018 mit den dort genannten Richtwerten zu den individuellen mitarbeiterspezifischen Stundenverrechnungssätzen zu beachten (s. Anlage).
Aus den zuvor dargelegten Gründen sehe ich für die von Ihnen beantragte Amtshandlung Ziffer 1.3.2 des Gebührentarifs zur VerwGebO IFG NRW als einschlägig an. Demnach kann für die Bereitstellung von amtlichen Informationen mit umfangreichem Vorbereitungsaufwand eine Gebühr zwischen 10 € und 500 € erhoben werden. Ich möchte Sie allerdings ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine konkrete Gebührenfestsetzung erst dann möglich sein wird, wenn die in Rede stehenden Dokumente bzw. Unterlagen zusammengetragen worden sind und im Detail feststeht, in welchem Umfang dadurch Verwaltungsaufwand tatsächlich verursacht und welche Beamt*innen welcher Laufbahngruppe bzw. vergleichbar eingruppierte Tarifbeschäftigte mit den Arbeiten betraut wurden. Zudem sind in diesem Zusammenhang die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen der amtlichen Informationen sowie auf Antrag Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (§ 9 Gebührengesetz NRW). Insofern ist von hier zu prüfen, ob die festzusetzende Gebühr ggfs. zu ermäßigen ist.
Bevor gebührenrelevante Amtshandlungen veranlasst werden, bitte ich um Rückmeldung, ob Sie Ihren eingangs genannten Antrag aufrechterhalten wollen. Sollte dies der Fall sein, können Sie mir in diesem Zusammenhang ebenfalls mitteilen, ob bei Ihnen relevante Gebührenermäßigungstatbestände vorliegen.
Mit freundlichem Gruß