Unterlagen zu den Verkehrsgesprächen am 3.3.2021 - Amt 66

- sämtliche Unterlagen zu den Verkehrsgesprächen am 3.3.2021, die das Amt 66 der Stadt Paderborn veraktet hat oder zu diesem Termin erstellt hat (Zur Vorbereitung oder Nachbereitung)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. September 2021
  • Frist
    2. November 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu den Verkehrsgesprächen am 3.3.2021 - Amt 66 [#230244]
Datum
30. September 2021 15:03
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Unterlagen zu den Verkehrsgesprächen am 3.3.2021, die das Amt 66 der Stadt Paderborn veraktet hat oder zu diesem Termin erstellt hat (Zur Vorbereitung oder Nachbereitung)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230244/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 30.09.2021 haben Sie einen Antrag nach dem IFG NRW an das Straßen- und Brück…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Unterlagen zu den Verkehrsgesprächen am 3.3.2021 - Amt 66 [#230244]
Datum
26. Oktober 2021 17:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 30.09.2021 haben Sie einen Antrag nach dem IFG NRW an das Straßen- und Brückenbauamt der Stadt Paderborn gerichtet und darum gebeten, Ihnen sämtliche Unterlagen zum Verkehrsgespräch am 03.03.2021 vorzulegen, die im Rahmen der Vor- oder Nachbereitung veraktet oder zu diesem Termin erstellt worden sind. Die Organisation und Durchführung der Verkehrsgespräche erfolgt federführend durch das Amt für öffentliche Ordnung, zu denen in der Regel unter anderem auch Mitarbeiter*innen des Straßen- und Brückenbauamtes hinzugezogen werden. Sofern sich aus diesen Zusammenkünften, je nach Aufgabenstellung, notwendige Maßnahmen bzw. Veranlassungen für das Straßen- und Brückenbauamt ergeben, werden diese intern direkt zur weiteren Bearbeitung der jeweils zuständigen Sachbearbeitung übergeben. Es existiert weder eine zentrale Übersicht noch eine Zusammenstellung der verschriftlichten Unterlagen zu diesen Arbeitsgesprächen. Um diese wunschgemäß für Sie zusammenstellen zu können, müssten mehrere Mitarbeiter*innen des Straßen- und Brückenbauamtes Aktenvorgänge sowie elektronische Dateien sichten, die in Rede stehenden Dokumente/Pläne, soweit vorhanden, heraussuchen und in der von Ihnen gewünschten Form bereitstellen. Hinzu kommt die Prüfung dieser Unterlagen hinsichtlich des Vorliegens etwaiger gesetzlicher Ablehnungsgründe. Nach einer ersten überschlägigen Schätzung ist hierfür von einem Vorbereitungs- bzw. Verwaltungsaufwand von ca. 3 Stunden auszugehen. Nach § 11 IFG NRW sind für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Gebühren zu erheben. Diese bemessen sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW (VerwGebO IFG NRW vom 19.02.2002). Hierbei ist der Runderlass des Ministeriums des Innern – 14-36.08.06 – vom 17.04.2018 mit den dort genannten Richtwerten zu den individuellen mitarbeiterspezifischen Stundenverrechnungssätzen zu beachten (s. Anlage). Aus den zuvor dargelegten Gründen sehe ich für die von Ihnen beantragte Amtshandlung Ziffer 1.3.2 des Gebührentarifs zur VerwGebO IFG NRW als einschlägig an. Demnach kann für die Bereitstellung von amtlichen Informationen mit umfangreichem Vorbereitungsaufwand eine Gebühr zwischen 10 € und 500 € erhoben werden. Ich möchte Sie allerdings ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine konkrete Gebührenfestsetzung erst dann möglich sein wird, wenn die in Rede stehenden Dokumente bzw. Unterlagen zusammengetragen worden sind und im Detail feststeht, in welchem Umfang dadurch Verwaltungsaufwand tatsächlich verursacht und welche Beamt*innen welcher Laufbahngruppe bzw. vergleichbar eingruppierte Tarifbeschäftigte mit den Arbeiten betraut wurden. Zudem sind in diesem Zusammenhang die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen der amtlichen Informationen sowie auf Antrag Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (§ 9 Gebührengesetz NRW). Insofern ist von hier zu prüfen, ob die festzusetzende Gebühr ggfs. zu ermäßigen ist. Bevor gebührenrelevante Amtshandlungen veranlasst werden, bitte ich um Rückmeldung, ob Sie Ihren eingangs genannten Antrag aufrechterhalten wollen. Sollte dies der Fall sein, können Sie mir in diesem Zusammenhang ebenfalls mitteilen, ob bei Ihnen relevante Gebührenermäßigungstatbestände vorliegen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich möchte keine zentrale Übersicht oder neue Zusammenstellung. Ein Mitarbeiter d…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen zu den Verkehrsgesprächen am 3.3.2021 - Amt 66 [#230244]
Datum
26. Oktober 2021 17:34
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich möchte keine zentrale Übersicht oder neue Zusammenstellung. Ein Mitarbeiter des Amt 66 ist in diese Gespräche gegangen und wird sicherlich eine Liste mit Themen mitgenommen haben. Er wird sicherlich auch ToDos und Sonstigen Notizen aus den Gesprächen (Dauer 3-4 Stunden) wieder herausgenommen haben. Falls Sie mir erklären wollen, dass der Mitarbeiter weder mit schriftlichen Unterlagen in das mehrstündige Gespräch eingeht noch herausgeht, bitte ich an dieser Stelle darum, dass Sie mir dies so klar mitteilen. Diese Informationen frage ich an und keinerlei andere Informationen. Auch keine Zusammenstellung die derartige Aufwände verursacht. Ich bitte daher um erneute Prüfung und zeitnahe Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230244/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> nach weiterer Durchsicht konnte ich feststellen, dass es sich um 3 Mitarbeiter des …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen zu den Verkehrsgesprächen am 3.3.2021 - Amt 66 [#230244]
Datum
27. Oktober 2021 09:38
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> nach weiterer Durchsicht konnte ich feststellen, dass es sich um 3 Mitarbeiter des Amts 66 handelt - Ihre Person eingeschlossen. Vielleicht fangen wir mal klein an und ich beschränke diese Anfrage auf Ihre eigenen Dokumente, Unterlagen und Notizen, die sie zur Vorbereitung der Sitzung oder auch während der Sitzung erstellt haben oder an denen Sie selbst mitgewirkt haben. Falls Sie ohne Vorbereitung in die Sitzung gegangen sind bzw. während der Sitzung keinerlei Notizen oder ähnliches festgehalten haben, bitte ich um Klarstellung, dass dies der Fall ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230244/

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Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr Antragsteller/in Ihren o.g. Antrag nach dem IFG NRW haben Sie mit Mail vom 27.10.2021 eingeschränkt auf Doku…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Unterlagen zu den Verkehrsgesprächen am 3.3.2021 - Amt 66 [#230244], Ihr Antrag vom 30.09.2021
Datum
19. November 2021 08:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihren o.g. Antrag nach dem IFG NRW haben Sie mit Mail vom 27.10.2021 eingeschränkt auf Dokumente, Unterlagen und Notizen, die zur Vorbereitung der Verkehrsgespräche am 03.03.2021 oder während dieser Zusammenkunft von mir als Vertreterin des Straßen- und Brückenbauamtes erstellt worden sind. Auch nach Eingrenzung Ihres Antrages ist dessen Bearbeitung mit Vorbereitungs- bzw. Verwaltungsaufwand verbunden. Zum einen müssen die von Ihnen erbetenen Unterlagen herausgesucht werden. Für diese Zwecke sind sowohl Akten als auch elektronische Dateien einzusehen sowie Dokumente und Pläne ggfs. in elektronischer Form aufzubereiten. Zum anderen ist zu prüfen, ob Versagungsgründe nach den §§ 6 - 9 IFG NRW vorliegen und Ihnen aufgrund dessen Informationen nicht oder nur teilweise zur Verfügung gestellt werden dürfen. Dies kann dazu führen, dass Unterlagen im erforderlichen Umfang zu schwärzen bzw. unkenntlich zu machen sind. Nach meiner überschlägigen Schätzung werden diese, ausschließlich meine Person betreffenden Arbeiten ca. eine Stunde beanspruchen. Bezüglich der sich hieraus ergebenden gebührenrelevanten Aspekte verweise ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf meine diesbezüglichen Ausführungen in der Mail vom 26.10.2021 und bitte um Mitteilung, wie mit Ihrem Antrag verfahren werden soll. Mit freundlichem Gruß