Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete) handelt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche interne…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264626]
Datum
3. Dezember 2022 07:33
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete) handelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264626/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach § 1 IFG ist mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung üb…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [EXTERN]Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264626]
Datum
23. Dezember 2022 11:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach § 1 IFG ist mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung übergeben worden. Aufgrund der Vielzahl der zu bearbeitenden Vorgänge, der feiertagsbedingten Abwesenheiten sowie eines hohen Krankenstandes kann die Antwort nicht innerhalb der Monatsfrist nach § 7 Abs. 5 IFG erfolgen. Ich werde Ihre Anfrage nach Rückantwort aller beteiligten Abteilungen des Bundesverwaltungsamtes schnellstmöglich beantworten. Mit den besten Wünschen für ein friedliches Weihnachtsfest Ihr Team IFG ________________________________________ Bundesverwaltungsamt Referat Z I 5 Besuchsadresse: DGZ-Ring 12, 13086 Berlin Postadresse: Bundesverwaltungsamt, 11055 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bundesverwaltungsamt.de Hinweise zum Datenschutz und zur Sicherheit finden Sie unter: www.bundesverwaltungsamt.de/kommunikationshinweise Diese E-Mail enthält u. U. vertrauliche Informationen für bestimmte Personen. Sollten Sie nicht zu den tatsächlich zu adressierenden Personen gehören und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort die absendende Person und vernichten Sie diese E-Mail. Vielen Dank.
Bundesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihren o.g. Antrag (#264626) auf Zugang zu amtlichen Information…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [EXTERN]Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264626]
Datum
11. Januar 2023 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihren o.g. Antrag (#264626) auf Zugang zu amtlichen Informationen erhalten. Anbei übersenden wir Ihnen nach erfolgter Zuarbeit durch die zuständigen Fachbereiche die gewünschten internen Unterlagen zur der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV). In Bezug auf die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) ist das BVA nicht tätig geworden, da für alle hier genannten technischen Anlagen der jeweilige Vermieter verantwortlich ist. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die Bereitstellung der Unterlagen. Allerdings kann ich darin keine Aussagen hinsichtli…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264626]
Datum
12. Januar 2023 12:57
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Bereitstellung der Unterlagen. Allerdings kann ich darin keine Aussagen hinsichtlich der Außenbeleuchtung der Gebäude finden. Haben Sie hierzu noch Informationen zur Umsetzung von § 8 EnSikuMaV? Zum Hintergrund: Ich arbeite an einem wissenschaftlichen Vergleich der Umsetzung der Energieversorgungssicherungsmaßnahmen auf Bundesebene. Meine Studie soll später veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264626/

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Bundesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachfrage vom 12.01.2023 wird wie folgt beantwortet: Regelungen nac…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264626]
Datum
19. Januar 2023 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachfrage vom 12.01.2023 wird wie folgt beantwortet: Regelungen nach § 8 der EnSikuMaV waren im Bundesverwaltungsamt nicht zu treffen. Die Außenbeleuchtung der Liegenschaften ist entweder zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder aus Sicherheitsgründen erforderlich und unterliegt daher nicht der Untersagung nach § 8 Abs. 1 EnSikuMaV. Mit freundlichen Grüßen