Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen

sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete) handelt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche interne…
An Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264640]
Datum
3. Dezember 2022 07:42
An
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete) handelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264640/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Sehr << Antragsteller:in >> in der vorgenannten Angelegenheit bestätige ich den Erhalt Ihrer Anfrage…
Von
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Betreff
AW: Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264640]
Datum
5. Dezember 2022 10:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in der vorgenannten Angelegenheit bestätige ich den Erhalt Ihrer Anfrage gem. § 1 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vom 03.12.2022, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet worden ist. Nach Rücksprache mit der Fachseite werde ich unaufgefordert bzgl. der gewünschten Informationen auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Sehr << Antragsteller:in >> in der vorgenannten Angelegenheit entspreche ich Ihrem Antrag vom 03.12.…
Von
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Betreff
Antwort_IFG-Antrag: Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264640]
Datum
27. Dezember 2022 09:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der vorgenannten Angelegenheit entspreche ich Ihrem Antrag vom 03.12.2022 auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 1 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und übersende anliegend die gewünschten Unterlagen. Nach Erteilung Ihres Einverständnisses, wurden personenbezogene Daten in den Unterlagen gelöscht oder geschwärzt. Über die dargestellten Maßnahmen hinaus wurden in Berlin zwei Liegenschaften des BBR zwischen Weihnachten und Silvester geschlossen, um an diesen Standorten Energie einzusparen. Ich hoffe, Ihrem Informationsinteresse Rechnung getragen zu haben. Diese Information ergeht an Sie gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die Bereitstellung der umfangreichen Informationen, die ich für meine wissenschaftlich…
An Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort_IFG-Antrag: Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264640]
Datum
5. Februar 2023 14:50
An
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Bereitstellung der umfangreichen Informationen, die ich für meine wissenschaftliche Vergleichsstudie jetzt gesichtet und aufbereitet habe. Ich habe noch eine kurze Rückfrage zu § 5 EnSikuMaV: Wurden durch das BBR oder die BImA auch Maßnahmen für die Gemeinschaftsflächen (z.B. Flure, Treppenhäuser) getroffen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264640/

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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückfrage zur unserer Antwort vom 27.12.2022 auf Ihr…
Von
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Betreff
Antwort auf Rückfrage zur Antwort_IFG-Antrag: Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264640]
Datum
8. Februar 2023 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
antwort-ifg-antragunterlagenzuenergievers.eml
2,1 MB
lichtauswennkeinmenschimraum.eml
389,5 KB
manahmenzumenergiesparen.eml
1,3 MB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückfrage zur unserer Antwort vom 27.12.2022 auf Ihr Antrag vom 03.12.2022 auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 1 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Über die bereits herausgegebenen Informationen hinaus, kann Ihnen noch Folgendes mitgeteilt werden: Die Maßgabe, Flure und Treppenhäuser sowie Räume mit nur kurzzeitigem Aufenthalt nicht zu heizen, wurde befolgt. Mit Bekanntgabe dieser Sofortmaßnahme wurden die Heizkörper in den genannten Gemeinschaftsflächen umgehend kontrolliert und im Oktober 2022 die noch warmen Heizkörper gemeldet und ausgeschaltet. Eine jüngste Stichprobe im Januar 2023 ergab ausschließlich kalte Heizkörper für diese Verkehrsflächen. Ich hoffe Ihre Rückfrage hiermit beantwortet zu haben. Diese Information ergeht an Sie gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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