Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen

sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete) handelt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche interne…
An Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264644]
Datum
3. Dezember 2022 07:45
An
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete) handelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264644/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Empfang Ihrer E-Mail vom 03.12.2022. Mit freun…
Von
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Betreff
AW: Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264644]
Datum
5. Dezember 2022 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Empfang Ihrer E-Mail vom 03.12.2022. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 03.12.2022 stellten Sie folgende Anfrage nach dem Informat…
Von
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Betreff
AW: Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264644]
Datum
30. Dezember 2022 07:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 03.12.2022 stellten Sie folgende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG): " bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete) handelt." Die EnSikuMaV sieht in Teil 2 Maßnahmen zu Energieeinsparungen in öffentlichen Nichtwohngebäuden vor. Die Umsetzung dieser Maßnahmen durch die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Hinsichtlich der EnSimiMaV gilt für Behörden Teil 1 der Verordnung, welcher Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen vorsieht. Diesbezüglich teile ich Ihnen mit, dass die BAV Mieterin ihrer Liegenschaften ist und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Heizungsanlage im Zuständigkeitsbereich der Vermieterin liegen. Aus diesem Grund bestehen hierzu keine Aufzeichnungen der BAV. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen