Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete) handelt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche interne Konzepte, Weisungen…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265120]
Datum
10. Dezember 2022 12:32
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete) handelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265120/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> bzgl. Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass wir keine internen Ko…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
2023.01.10. Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265120]
Datum
10. Januar 2023 16:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bzgl. Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass wir keine internen Konzepte oder Pläne im engeren Sine erstellt haben. Als Weisung verstehe ich in diesem Sinne die Mail vom 22.09.2022, mit der die Belegschaft des KBA über die bevorstehenden Maßnahmen zur Energieeinsparung unterrichtet wurden (Hinweis zu dieser Anlage: Die geschwärzten Teile der Mail stellen Sachverhalte dar, die keinen Bezug zu Ihrer Anfrage haben.). Die Ihre Anfrage betreffende Kommunikation habe ich angefügt. Darüber hinaus kann ich Ihnen noch kurz darstellen, wie die Thematik Ihrer Anfrage umgesetzt wurde: Die Vorgaben der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) wurden nach Bekanntnwerden Ende August 2022 zunächst intern im Kreise der Haustechnik des KBA diskutiert (siehe hierzu die Einladung zum Termin am 29.08.2022). In diesem Termin wurde festgestellt, dass die Einhaltung der Vorgabe 19°C in den Büroräumen aufgrund der vorhandenen Heizungsanlage ein "Herantasten" bedeuten wird. Dieses Ergebnis wurde der Behördenleitung im Rahmen einer nachfolgenden Besprechung adhoc mitgeteilt. Am 01.09.2022 ging das Schreiben des StS Schnoor per Mail ein. Dieses wurde nach eingehender Prüfung in die Umsetzung gebracht. Das Ergebnis wurde in der Tabelle „Energiesparmaßnahmen“ festgehalten. Mit Mail vom 03.11.2022 ging das "Winter Update: Sofortmaßnahmen zur Energieeinsparung" des BMWK im KBA ein. Das Schreiben wurde zur Überprüfung (siehe Mail vom 07.11.2022) der bereits getroffenen Maßnahmen herangezogen und, wo dies erforderlich war, wurde nachgesteuert. Hinsichtlich der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) haben wir als Nutzer/Mieter der Liegenschaft keine Veranlassung gesehen, tätig zu werden, da die Liegenschaft mit Fernwärme beheizt wird. Sofern Sie weiteren Informationsbedarf zu diesem Punkt haben, bitte ich Sie, sich an den Eigentümer, unseren "Vermieter", die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die Bereitstellung der Informationen. Ich hätte noch eine kurze Rückfrage zur Umsetzun…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2023.01.10. Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265120]
Datum
12. Januar 2023 09:23
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Bereitstellung der Informationen. Ich hätte noch eine kurze Rückfrage zur Umsetzung bei den Trinkwassererwärmungsanlagen (§7 EnSikuMaV): Im Umsetzungsplan steht: "Warmwasserbereitstellung in den Teeküchen bleibt aus hygienischen Anforderungen bestehen. UTG Geräte werden über Nacht abgeschaltet" An anderer Stelle wird festgestellt: "Die Punkte 1., 4. und 5. werden wir zu berücksichtigen haben, wobei Punkt Nr. 5. bereits erfüllt ist." Wie passt das zusammen? Und warum sind die UTG Geräte nicht auch tagsüber abgestellt? Zum Hintergrund: Ich arbeite an einem wissenschaftlichen Vergleich der Umsetzung der Energieversorgungssicherungsmaßnahmen auf Bundesebene. Meine Studie soll später veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265120/
Kraftfahrt-Bundesamt
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihre Erläuterung am Ende Ihrer Mail. Zu den…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
2023.01.12. Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265120]
Datum
12. Januar 2023 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihre Erläuterung am Ende Ihrer Mail. Zu den Untertischgeräten (UTG) kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Hierbei handelt es sich um 5 Liter Warmwasserbereiter, die in den Teeküchen vorgehalten werden, um das erforderliche Warmwasser zum Spülen von Geschirr, etc., zur Verfügung stellen zu können. Da das Warmwasser im Speicher (5 Liter) tagsüber aus hygienischen Gründen benötigt wird und damit vorzuhalten ist, können diese Geräte tagsüber nicht abgeschaltet werden. Eine Abschaltung erfolgt daher nur über Nacht bzw. am Wochenende. In den Toiletten gibt es kein Warmwasser. Hier wurden reine Kaltwasseranschlüsse installiert. Warmwasser (Aufbereitung durch UTG) ist daher nur in den Teeküchen vorhanden. Da dieses Warmwasser (in den Teeküchen) nicht zum Händewaschen benötigt/verwendet wird, ist Punkt Nr. 5. im KBA bereits erfüllt. Ich hoffe, Ihre Frage damit beantworten zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die zusätzlichen Erläuterungen; ich habe meine Bewertung für §7 EnSikuMaV entsprechend…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2023.01.12. Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265120]
Datum
12. Januar 2023 13:03
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die zusätzlichen Erläuterungen; ich habe meine Bewertung für §7 EnSikuMaV entsprechend auf "erfüllt" gesetzt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265120/

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Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: 2023.01.12. Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265120]
Datum
12. Januar 2023 13:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen