Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen

sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete, Bundespräsidenten) handelt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche interne Konzepte, Weisungen…
An Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265122]
Datum
10. Dezember 2022 12:34
An
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete, Bundespräsidenten) handelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265122/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail im Bundesamt, die zuständigkeitsha…
Von
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Betreff
AW: Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265122]
Datum
13. Dezember 2022 10:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail im Bundesamt, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde. Nach § 7 Absatz 5 IFG soll die Bearbeitung innerhalb eines Monats erfolgen. Ich leite Ihren Antrag umgehend an das zuständige Fachreferat weiter. Ich werde unaufgefordert wieder auf Sie zukommen, sobald ich weitere Informationen habe und bitte um Ihr Verständnis. Bereits jetzt teile ich Ihnen mit, dass für die Erteilung einer entsprechenden Auskunft (amtlichen Information) Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung entstehen können. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren Antrag vom 10.12.2022 übersende ich Ihnen anbei al…
Von
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Betreff
AW: Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265122]
Datum
10. Januar 2023 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren Antrag vom 10.12.2022 übersende ich Ihnen anbei alle Unterlagen, die im Bundesamt zu Ihrer Anfrage vorliegen. Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die Bereitstellung der Unterlagen. Leider geht daraus nicht hervor, welche konkreten M…
An Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265122]
Datum
10. Januar 2023 11:45
An
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Bereitstellung der Unterlagen. Leider geht daraus nicht hervor, welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der §§ 5-8 EnSikuMaV bereits getroffen worden sind. Ich kann den Unterlagen nur entnehmen, dass eine Taskforce eingerichtet worden ist und die 10-Punkte-Liste der KKB im Intranet veröffentlich worden ist. Außerdem wurden die Beschäftigten zur Abgabe von Ideen aufgefordert. In meiner wissenschaftlichen Vergleichsstudie aller Bundesbehörden müsste ich das BAFzA daher in allen wesentlichen Kriterien mit der Einstufung "nicht umgesetzt" bzw. "keine Angaben" bewerten. Ich bitte Sie daher nochmals zu prüfen, ob nicht doch Umsetzungen nach §§ 5-8 EnSikuMaV (z.B. Abschaltung von Durchlauferhitzern in den WC-Anlagen, Abschaltung der nichtsicherheitsrelevanten Außenbeleuchtung) vorgenommen und den Beschäftigten bzw. Personalrat kommuniziert worden sind. Bei meiner Recherche bin ich bisher nur auf eine andere Bundesbehörde gestossen, die ebenfalls kein wesentliches Kriterium der EnSikuMaV umgesetzt hat. Bei eventuellen Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265122/

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Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> ergänzend zu meinem Antwortschreiben teile ich Ihnen mit, dass das BAFzA …
Von
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Betreff
AW: Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265122]
Datum
12. Januar 2023 19:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ergänzend zu meinem Antwortschreiben teile ich Ihnen mit, dass das BAFzA die Forderungen der §§ 5 - 8 EnSikuMaV bereits umgesetzt hat. Im Einzelnen gehören hierzu: - Die Büro-Raumtemperatur wurde auf 19 Grad, soweit technisch möglich, reduziert - Die Beheizung von Gemeinschaftsflächen wurde, soweit technisch möglich, eingestellt bzw. reduziert - Die Warmwasseranlagen (Durchlauferhitzer) wurden in allen Toiletten abgeschaltet - Die Warmwasseranlagen (Durchlauferhitzer) wurden in allen Teeküchen auf ein Minimum reduziert - Nicht erforderliche Beleuchtungsanlagen wurden extern abgeschaltet - Die Beleuchtung innerhalb des Gebäudes wurde auf das erforderliche Maß reduziert unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes - Die Anzahl der Kühlschränke wurde reduziert Mit freundlichen Grüßen