Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen

Anfrage an: Bundeskartellamt

sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete, Bundespräsidenten) handelt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche interne Konzepte, Weisungen…
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265129]
Datum
10. Dezember 2022 12:39
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete, Bundespräsidenten) handelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265129/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskartellamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundeskartellamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. Dezember 2022 12:39
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundeskartellamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. Dezember 2022. Vorbemerkung: Das Bu…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
WG: Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265129]
Datum
3. Januar 2023 16:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. Dezember 2022. Vorbemerkung: Das Bundeskartellamt nimmt seine Aufgaben an folgenden zwei Standorten wahr: * Hauptsitz: Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn („KFS“) * Weiterer Dienstsitz: Villemombler Straße 76, 53123 Bonn („VMS“) Der Dienstsitz „VMS“ befindet sich auf dem Gelände des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Bonn. Das BMWK legt für diese Liegenschaft die getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) fest. Für den Standort „KFS“ ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für die Umsetzung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) in der Liegenschaft zuständig. Darüber hinaus findet weder Titel 1 und 3 der EnSikuMaV noch Titel 2 der EnSimiMaV Anwendung auf das Bundeskartellamt. Für den Standort „KFS“ hat das Bundeskartellamt aufgrund der rechtlichen Vorgaben aus der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) folgende Vorbereitungen getroffen bzw. Maßnahmen ergriffen: * Heizlasten regulieren: Die Vorlauftemperaturen werden reduziert und die Nachtabsenkung wird ausgeweitet. Die Regulierung der Heizkörper in den einzelnen Räumen ist aus technischen Gründen nur dezentral möglich. Die Beschäftigten wurden hinsichtlich eines verantwortungsvollen Umgangs mit der Regulierung der Heizkörper sensibilisiert. * Minderung der Kühllasten unter Beachtung des Arbeitsschutzes: Einsparungen beim Einsatz von Kühlsystemen werden durch eine geeignete Programmierung und eine geänderte Grundtemperatur erreicht. Monoblock-Kühlgeräte im Einzelbetrieb in Büro- und Besprechungsräumen wurden bis auf weiteres außer Betrieb genommen. * Warmwasseraufbereitung reduzieren: Geräte zur Warmwasserversorgung werden nur im zwingend erforderlichen Umfang betrieben; die Geräte in den Sanitäranlagen sind (soweit möglich) ausgeschaltet oder (soweit dies nicht möglich ist) auf die niedrigste mögliche Temperaturstufe eingestellt. * Abschaltung nicht sicherheitsrelevanter Beleuchtung: Es erfolgt bereits in Teilen eine bedarfsorientierte Beleuchtung auf gemeinschaftlich genutzten Flächen; Fassaden-/ Außen-/ Parkplatzbeleuchtung wurde soweit wie möglich abgeschaltet bzw. bedarfsorientiert frühestmöglich deaktiviert (soweit nicht auch nachts für Videoüberwachung erforderlich). Die Umstellung der Leuchtmittel auf LED hat bereits begonnen und wurde im Außenbereich bereits weitestgehend umgesetzt. Zudem hat das Bundeskartellamt mit Wirkung für alle Beschäftigten auf beiden Liegenschaften die Voraussetzungen für folgende Maßnahmen geschaffen: * Reduzierung der Zahl elektrischer Geräte (z. B. Reduzierung der Arbeitsplatzdrucker und verstärkter Einsatz von zentralen Multifunktionsgeräten) * Vermeidung/Reduzierung von Dienstreisen: Das Bundeskartellamt setzt hier die zentralen Vorgaben in der Bundesverwaltung, welche der Reduzierung des Dienstreiseaufkommens dienen, um. Außerdem werden die Beschäftigten zur Berücksichtigung der folgenden (aus dem privaten Alltag bereits bekannten) Hinweise angehalten: * Vor dem Stoßlüften von Räumen sollen die Heizkörper abgedreht werden; vom Dauerlüften durch Kippstellung der Fenster soll abgesehen werden. * Türen zu unbeheizten Räumen sollen möglichst geschlossen bleiben. * Heizkörper sollen nicht durch Möbel oder andere Gegenstände verstellt sein, damit die Wärmeabgabe nicht eingeschränkt ist. * Die Geschirrspüler in den Teeküchen sollen möglichst voll beladen und im Energiesparprogramm genutzt werden. Das Bundeskartellamt prüft im Übrigen fortlaufend die getroffenen und ggf. noch zu treffende Maßnahmen zur Energieeinsparung. Ich hoffe, diese Ausführungen beantworten Ihre Anfrage. Bei Rückfragen können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antworten, zu denen ich jedoch noch Rückfragen hinsichtlich des Hauptsitzes "…
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265129]
Datum
14. Januar 2023 21:57
An
Bundeskartellamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antworten, zu denen ich jedoch noch Rückfragen hinsichtlich des Hauptsitzes "KFS" habe: 1) Wurde die Beheizung der Gemeinschaftsflächen, die nicht dem Aufenthalt von Personen dienen (z.B. Flure, Treppenhäuser, Lagerräume) eingestellt? Falls nein, gibt es Ausnahmetatbestände, die bei Ihnen greifen? 2) Wurde die Lufttemperatur in den Arbeitsräumen gemäß den Vorgaben des § 6 EnSikuMaV durch Regulierung der Beheizung reduziert? Falls nein, gibt es Ausnahmetatbestände, die bei Ihnen (für Teilbereiche) greifen? Falls ja, wie wird die Umsetzung kontrolliert und z.B. die Nutzung von Heizgeräten durch die Beschäftigten wirksam verhindert? Wie wurden die Beschäftigten zum Umgang mit den Heizkörpern sensibilisiert? 3) Existieren Rundschreiben, E-Mails oder Hausmitteilungen, mit denen die Beschäftigten über die Maßnahmen informiert worden sind und die ich in meiner Studie als Primärquelle zitieren kann? Falls ja bitte ich um elektronische Übersendung. Zum Hintergrund: Ich arbeite an einem wissenschaftlichen Vergleich der Umsetzung der Energieversorgungssicherungsmaßnahmen auf Bundesebene. Meine Studie soll später veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265129/

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Bundeskartellamt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Rückfragen werden wie folgt beantwortet: 1) Wurde die Beheizung der…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: WG: Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265129]
Datum
7. Februar 2023 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Rückfragen werden wie folgt beantwortet: 1) Wurde die Beheizung der Gemeinschaftsflächen, die nicht dem Aufenthalt von Personen dienen (z.B. Flure, Treppenhäuser, Lagerräume) eingestellt? Falls nein, gibt es Ausnahmetatbestände, die bei Ihnen greifen? Die Beheizung der nicht dem Aufenthalt von Personen dienenden Flächen wurde im Rahmen der technischen Möglichkeiten eingestellt. Lagerräume - insbesondere Papierlager - sind aufgrund technischer Vorgaben nicht durchgängig von der Beheizung auszuschließen. 2) Wurde die Lufttemperatur in den Arbeitsräumen gemäß den Vorgaben des § 6 EnSikuMaV durch Regulierung der Beheizung reduziert? Falls nein, gibt es Ausnahmetatbestände, die bei Ihnen (für Teilbereiche) greifen? Falls ja, wie wird die Umsetzung kontrolliert und z.B. die Nutzung von Heizgeräten durch die Beschäftigten wirksam verhindert? Wie wurden die Beschäftigten zum Umgang mit den Heizkörpern sensibilisiert? Die Lufttemperatur wird durch Regulierung der zentralen Vorlauftemperatur abgesenkt. Die Beschäftigten wurden durch hausweite Mitteilungen und Handhabungshinweise sensibilisiert. Beschäftigte der Hausverwaltung und externe Dienstleister (z. B. Bewachungsunternehmen) achten zudem explizit darauf, bei Bedarf Anpassungen an den Temperatureinstellungen vorzunehmen. 3) Existieren Rundschreiben, E-Mails oder Hausmitteilungen, mit denen die Beschäftigten über die Maßnahmen informiert worden sind und die ich in meiner Studie als Primärquelle zitieren kann? Falls ja bitte ich um elektronische Übersendung. Die für die Kommunikation an die Beschäftigten einschlägigen Mitteilungen sind: * Referatsmitteilung „Maßnahmen der Energieeinsparung im Amt angesichts der aktuellen Energiekrise“ (Zitationsvorschlag: Z2/Z5-Referatsmitteilung „Maßnahmen der Energieeinsparung im Amt angesichts der aktuellen Energiekrise“ vom 12. Oktober 2022) * Referatsmitteilung „Sofortmaßnahmen zur Energieeinsparung: Dienstreisen - soweit möglich - vermeiden“ (Zitationsvorschlag: Z1-Referatsmitteilung „Sofortmaßnahmen zur Energieeinsparung: Dienstreisen - soweit möglich - vermeiden“ vom 5. Juli 2022) * Kurzanleitung („Handhabungshinweise“) zu den Maßnahmen im Bundeskartellamt (Liegenschaft „KFS“) gemäß Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Zitationsvorschlag: Kurzanleitung vom Oktober 2022 zu den Maßnahmen im Bundeskartellamt (Liegenschaft Kaiser-Friedrich-Straße) gemäß Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen) Die textlichen Inhalte der vorgenannten Mitteilungen können in den jeweils beigefügten PDF-Dokumenten nachvollzogen werden. Wir hoffen, Ihre Rückfragen damit zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen