Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen

Anfrage an: Bundesausgleichsamt

sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete, Bundespräsidenten) handelt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche interne Konzepte, Weisungen…
An Bundesausgleichsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265132]
Datum
10. Dezember 2022 12:39
An
Bundesausgleichsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete, Bundespräsidenten) handelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265132/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesausgleichsamt
Sehr << Antragsteller:in >> das Bundesausgleichsamt (BAA) unterhält eine Verwaltungsgemeinschaft mit…
Von
Bundesausgleichsamt
Betreff
AW: [EXTERN] Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265132]
Datum
12. Dezember 2022 11:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> das Bundesausgleichsamt (BAA) unterhält eine Verwaltungsgemeinschaft mit dem Bundesamt für zentrale Dienste und offen Vermögensfragen (BADV) sowie über dieses eine Verwaltungsgemeinschaft mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA). Für Energieversorgungssicherungsmaßnahmen ist das BAA nicht zuständig. Die Liegenschaftsverwaltung nehmen das BVA und die Bundesimmobilienagentur (BImA) wahr. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihren Hinweis auf die BImA, die ich ebenfalls angeschrieben habe. …
An Bundesausgleichsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265132]
Datum
13. Dezember 2022 12:49
An
Bundesausgleichsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihren Hinweis auf die BImA, die ich ebenfalls angeschrieben habe. Allerdings möchte ich sicherheitshalber noch einmal rückfragen: Bei Ihnen liegen keinerlei Unterlagen zu diesem Thema (z.B. Information der Beschäftigten oder des Personal- bzw. Betriebsrats) vor? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265132/

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Bundesausgleichsamt
Sehr << Antragsteller:in >> das Bundesausgleichsamt befasst sich lediglich mit der Durchführung sein…
Von
Bundesausgleichsamt
Betreff
AW: [EXTERN] Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265132]
Datum
13. Dezember 2022 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> das Bundesausgleichsamt befasst sich lediglich mit der Durchführung seiner Fachaufgaben. Für alles andere sind die Stellen zuständig, die ich Ihnen genannt habe. Mit freundlichen Grüßen