Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen

sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete, Bundespräsidenten) handelt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche interne Konzepte, Weisungen…
An Einsatzführungskommando der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265138]
Datum
10. Dezember 2022 12:42
An
Einsatzführungskommando der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete, Bundespräsidenten) handelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265138 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265138/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen“ vom 10.12.202…
An Einsatzführungskommando der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265138]
Datum
14. Januar 2023 18:27
An
Einsatzführungskommando der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen“ vom 10.12.2022 (#265138) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Einsatzführungskommando der Bundeswehr
Klassifizierung: OFFEN - AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Einsatzführungskommando der Bundeswehr
Betreff
Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265138]
Datum
2. Februar 2023 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
7,8 KB


Klassifizierung: OFFEN - AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage (Anfrage-Nr. 265138) nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie Umweltinformationsgesetz (UIG) kann das EinsFüKdoBw folgendes mitteilen. Grundsätzlich ist die Bundeswehr seit Jahren zu Nachhaltigkeit, Klimaschutz sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet. So werden beispielsweise seit 2006 Daten des Liegenschaftsbetriebes und des Controllings erfasst, ausgewertet und gemeinsam mit den Nutzern besprochen, um zur Verfügung stehende Ressourcen bedarfsgerecht zu steuern. In Umsetzung der der EnSiKuMaV und EnSimiMaV hat das EinsFüKdoBw im Einzelnen folgende Maßnahmen zur Energieeinsparung getroffen: * Abstellen der Warmwasserversorgung in Teeküchen und für Handwaschbecken, wo technisch umsetzbar und zulässig * Anpassung der Parameter für die Heizkreise (Heizhaus) * Arretierung der Thermostate auf geforderte Werte, wo technisch umsetzbar * Teilweise Außerbetriebnahme der Außen- und Straßenbeleuchtung (ca. 50%) * Bereitstellung von Infomaterial und Plakaten zum Thema Energieeinsparung (Kampagne "jede Kilowattstunde zählt") * stichprobenartige Kontrolle durch die TBG beim Nutzer auf Einhaltung der Maßnahmen (z.B. Temperaturvorgaben) Detailliertere Erlasse, Konzepte und Pläne zur aktuellen Versorgung in der Liegenschaft wurden durch die Bw als Verschlusssachen mit dem Geheimhaltungsgrad "Nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD) eingestuft. Eine derartige Einstufung ist dann sachgerechnet, wenn die Kenntnisnahme der Verschlusssache durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein kann. Eine Offenlegung der erbetenen Unterlagen lässt Rückschlüsse auf die baulichen Gegebenheiten und die militärische Absicherung der Liegenschaft zu. Aufgrund dessen und unter Berücksichtigung des § 3 Nr. 1 lit. b) IFG besteht zu diesen Unterlagen kein Anspruch auf Informationszugang. Im Auftrag