Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen

sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete) handelt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche interne…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264613]
Datum
3. Dezember 2022 07:26
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete) handelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264613/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich hiermit bestätige. Zu Ih…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
AW: [EXTERN] Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264613]
Datum
23. Dezember 2022 09:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich hiermit bestätige. Zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen den folgenden Zwischenstand mitteilen. Diese befindet sich noch in Bearbeitung. Die Beantwortung wird durch die erforderliche Beteiligung verschiedener Bereiche etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sobald die begehrten Unterlagen vorliegen, komme ich unverzüglich auf Ihre Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 03.12.2022 samt d…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
AW: [EXTERN] Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264613]
Datum
5. Januar 2023 07:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
221214weihnachtsruheunderweiterteaussetzungderprsenspflicht.msg
50,5 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 03.12.2022 samt dazugehörigen Anlagen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, können Sie noch konkrete Angaben zur Umsetzung der §§ 5, 7, 8 EnSikuMaV in Ihren Liegenschaften machen…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264613]
Datum
22. Januar 2023 13:21
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, können Sie noch konkrete Angaben zur Umsetzung der §§ 5, 7, 8 EnSikuMaV in Ihren Liegenschaften machen? Ansonsten müsste ich das Ministerium in diesen Kategorien negativ bewerten. Zum Hintergrund: Ich arbeite an einem wissenschaftlichen Vergleich der Umsetzung der Energieversorgungssicherungsmaßnahmen auf Bundesebene. Meine Studie soll später veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264613/

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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> die Umsetzung der §§ 5,7, 8 EnSikuMaV fallen nicht in die Zuständigkeit …
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
AW: [EXTERN] Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264613]
Datum
24. Januar 2023 08:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Umsetzung der §§ 5,7, 8 EnSikuMaV fallen nicht in die Zuständigkeit des BMWSB. Das BMWSB mietet die Liegenschaften bei der Eigentümerin, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an, so dass ich Sie zu den erbetenen Angaben an die BImA verweisen muss. Mit freundlichen Grüßen

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