Unterlagen zu KIAR

Anfrage an: Bundeskriminalamt

alle Unterlagen zu KIAR (Koordinierte Internetauswertung).

Ergebnis der Anfrage

Das BKA ist der Meinung, dass die "Koordinierte Internetauswertung" (KIA) eine "Kooperationsform der Nachrichtendienste des Bundes und des BKA" sei und daher die IFG-Bereichsausnahme nach § 3 Ziffer 8 anzuwenden wäre. Mit Blick auf das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienste hinterlässt die Anwort eher den Eindruck, dass hier eine rechtlich problematische Zusammenarbeit verdunkelt werden soll.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen …
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu KIAR [#18476]
Datum
21. Oktober 2016 19:30
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen zu KIAR (Koordinierte Internetauswertung).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeskriminalamt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
25. November 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
573,2 KB