Unterlagen zu KIAR
Anfrage an:
Bundeskriminalamt
alle Unterlagen zu KIAR (Koordinierte Internetauswertung).
Ergebnis der Anfrage
Das BKA ist der Meinung, dass die "Koordinierte Internetauswertung" (KIA) eine "Kooperationsform der Nachrichtendienste des Bundes und des BKA" sei und daher die IFG-Bereichsausnahme nach § 3 Ziffer 8 anzuwenden wäre. Mit Blick auf das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienste hinterlässt die Anwort eher den Eindruck, dass hier eine rechtlich problematische Zusammenarbeit verdunkelt werden soll.
Anfrage abgelehnt
-
Datum21. Oktober 2016
-
22. November 2016
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!