Unterlagen zu Lobbykontakten Sigmar Gabriel

Anfrage an: Bundeskanzleramt

sämtliche Aufzeichnungen inkl. etwaiger Kalendereinträge, die zu den nachfolgend genannten Kontakten bei Ihnen vorliegen, also z.B. vor- und/oder nachbereitende Unterlagen, Terminvereinbarungen, Korrespondenzen, Vermerke, Notizen, Vorlagen oder ähnliches:

# Telefonat der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Merkel am 9. April 2020 mit dem Vorsitzenden der Atlantik Brücke, Bundesminister a.D. Gabriel zu den transatlantischen Beziehungen

# Telefonate Staatssekretär Dr. Kukies mit Sigmar Gabriel am 7. April 2022 zum Thema deutsche (Stahl-)Industrie, am 17. Mai 2022 zu Auswirkungen der Änderungen im EU-Emissionshandelssystem sowie am 19. Mai 2022 zur Förderung ausländischer Investitionen in Deutschland.

# Gespräch Staatssekretär Dr. Kukies am 2. Mai 2022 mit Sigmar Gabriel im Bundeskanzleramt zum Thema deutsche Stahlindustrie.

Dies ist ein Antrag auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes namens und in Vertretung des << Antragsteller:in >> Eine entsprechende Vollmacht liegt in Ihrem Haus vor.

Personenbezogene Daten und/oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können ggfs. entsprechend der Vorgaben des IFG geschwärzt werden. Mit der Übernahme von Gebühren erklären wir uns einverstanden.

Im Rahmen eines presserechtlichen Auskunftsbegehrens bitte ich außerdem um Informationen darüber, ob es seit Jahresbeginn Kontakte von BM a.D. Sigmar Gabriel mit Bundeskanzler Olaf Scholz oder Kontaktaufnahmen von BM a.D. Gabriel zum Zwecke eines Gesprächs mit BK Scholz gab. (Falls ja, bitte ich auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes um sämtliche Unterlagen in diesem Zusammenhang).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Juni 2022
  • Frist
    19. Juli 2022
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Aufzeic…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Lobbykontakten Sigmar Gabriel [#251558]
Datum
16. Juni 2022 07:35
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Aufzeichnungen inkl. etwaiger Kalendereinträge, die zu den nachfolgend genannten Kontakten bei Ihnen vorliegen, also z.B. vor- und/oder nachbereitende Unterlagen, Terminvereinbarungen, Korrespondenzen, Vermerke, Notizen, Vorlagen oder ähnliches: # Telefonat der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Merkel am 9. April 2020 mit dem Vorsitzenden der Atlantik Brücke, Bundesminister a.D. Gabriel zu den transatlantischen Beziehungen # Telefonate Staatssekretär Dr. Kukies mit Sigmar Gabriel am 7. April 2022 zum Thema deutsche (Stahl-)Industrie, am 17. Mai 2022 zu Auswirkungen der Änderungen im EU-Emissionshandelssystem sowie am 19. Mai 2022 zur Förderung ausländischer Investitionen in Deutschland. # Gespräch Staatssekretär Dr. Kukies am 2. Mai 2022 mit Sigmar Gabriel im Bundeskanzleramt zum Thema deutsche Stahlindustrie. Dies ist ein Antrag auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes namens und in Vertretung des << Antragsteller:in >> Eine entsprechende Vollmacht liegt in Ihrem Haus vor. Personenbezogene Daten und/oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können ggfs. entsprechend der Vorgaben des IFG geschwärzt werden. Mit der Übernahme von Gebühren erklären wir uns einverstanden. Im Rahmen eines presserechtlichen Auskunftsbegehrens bitte ich außerdem um Informationen darüber, ob es seit Jahresbeginn Kontakte von BM a.D. Sigmar Gabriel mit Bundeskanzler Olaf Scholz oder Kontaktaufnahmen von BM a.D. Gabriel zum Zwecke eines Gesprächs mit BK Scholz gab. (Falls ja, bitte ich auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes um sämtliche Unterlagen in diesem Zusammenhang).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251558/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
IFG Eingangsbestätigung des Bundeskanzleramtes per Post
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
17. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung des Bundeskanzleramtes per Post
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu Lobbykontakten Sigmar Gabriel“ v…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen zu Lobbykontakten Sigmar Gabriel [#251558]
Datum
3. August 2022 10:43
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu Lobbykontakten Sigmar Gabriel“ vom 16.06.2022 (#251558) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Referat 123 | Aktenzeichen 123 IFG - 02814 - In 2022 / NA 121 Per Mail: Sehr geehrte Damen und Herren, mein IFG-…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Referat 123 | Aktenzeichen 123 IFG - 02814 - In 2022 / NA 121
Datum
11. August 2022
An
Bundeskanzleramt
Status
Per Mail: Sehr geehrte Damen und Herren, mein IFG-Antrag vom 16. Juni 2022 mit dem Aktenzeichen 123 IFG - 02814 - In 2022 / NA 121 ist bislang noch nicht abschließend bearbeitet worden. Ich wäre Ihnen dankar, wenn Sie mich über den derzeitigen Verfahrensstand in Kenntnis setzen würden und mir die beantragten Dokumente schnellst möglich zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
Bundeskanzleramt
IFG Auf Ihren Antrag ergehen folgende Entscheidungen: 1. Ihr Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht kosten…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
30. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Auf Ihren Antrag ergehen folgende Entscheidungen: 1. Ihr Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht kostenfrei.
<< Anfragesteller:in >>
123IFG - 02814 - In 2022 / NA 121 (Widerspruch) [#251558] Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie, dass…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
123IFG - 02814 - In 2022 / NA 121 (Widerspruch) [#251558]
Datum
3. Oktober 2022 13:09
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie, dass Ihnen der angehängte Widerspruch heute auch per Telefax an die Nummer 030-18 10 400 2357 zugegangen ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - lobbykontakte-gabriel-kukies-widerspruch.pdf Anfragenr: 251558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251558/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
IFG Der Widerspruch wird zurückgewiesen
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
15. November 2022
Status
Warte auf Antwort
Der Widerspruch wird zurückgewiesen