Unterlagen zu Lobbyregistergesetz

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Unterlagen, aus denen hervorgeht:
1.
- in wie vielen Fällen die Bundestagsverwaltung seit Inkrafttreten des LobbyRG Interessenvertreter wegen des Verdachts auf eine Ordnungswidrigkeit nach § 7 Absatz 1 LobbyRG kontaktiert hat
- in wie vielen Fällen die Bundestagsverwaltung ein formales Verfahren auf Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach § 7 Absatz 1 LobbyRG gegen a.) eine juristische Person und b.) eine natürliche Person eröffnet hat
- in wie vielen Fällen die Bundestagsverwaltung nach § 7 Absatz 3 LobbyRG einen Verstoß aufgrund von § 7 Absatz 1 LobbyRG gegen a.) eine juristische Person und b.) eine natürliche Person geahndet hat.

2.
- in wie vielen Fällen seit Inkrafttreten des LobbyRG die Bundestagsverwaltung Interessenvertreter wegen des Verdachts auf eine Ordnungswidrigkeit nach § 7 Absatz 2 LobbyRG kontaktiert hat
- in wie vielen Fällen die Bundestagsverwaltung ein formales Verfahren auf Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach § 7 Absatz 2 LobbyRG gegen a.) eine juristische Person und b.) eine natürliche Person eröffnet hat
- in wie vielen Fällen die Bundestagsverwaltung nach § 7 Absatz 3 LobbyRG einen Verstoß aufgrund von § 7 Absatz 2 LobbyRG gegen a.) eine juristische Person und b.) eine natürliche Person geahndet hat.

Sollten Sie mir Originalunterlagen zur Verfügung stellen, können darin personenbezogene Daten geschwärzt werden. Mit Gebühren erkläre ich mich einverstanden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    9. April 2024
  • Frist
    11. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, aus denen hervorgeht: 1. …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Lobbyregistergesetz [#305444]
Datum
9. April 2024 08:56
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, aus denen hervorgeht: 1. - in wie vielen Fällen die Bundestagsverwaltung seit Inkrafttreten des LobbyRG Interessenvertreter wegen des Verdachts auf eine Ordnungswidrigkeit nach § 7 Absatz 1 LobbyRG kontaktiert hat - in wie vielen Fällen die Bundestagsverwaltung ein formales Verfahren auf Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach § 7 Absatz 1 LobbyRG gegen a.) eine juristische Person und b.) eine natürliche Person eröffnet hat - in wie vielen Fällen die Bundestagsverwaltung nach § 7 Absatz 3 LobbyRG einen Verstoß aufgrund von § 7 Absatz 1 LobbyRG gegen a.) eine juristische Person und b.) eine natürliche Person geahndet hat. 2. - in wie vielen Fällen seit Inkrafttreten des LobbyRG die Bundestagsverwaltung Interessenvertreter wegen des Verdachts auf eine Ordnungswidrigkeit nach § 7 Absatz 2 LobbyRG kontaktiert hat - in wie vielen Fällen die Bundestagsverwaltung ein formales Verfahren auf Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach § 7 Absatz 2 LobbyRG gegen a.) eine juristische Person und b.) eine natürliche Person eröffnet hat - in wie vielen Fällen die Bundestagsverwaltung nach § 7 Absatz 3 LobbyRG einen Verstoß aufgrund von § 7 Absatz 2 LobbyRG gegen a.) eine juristische Person und b.) eine natürliche Person geahndet hat. Sollten Sie mir Originalunterlagen zur Verfügung stellen, können darin personenbezogene Daten geschwärzt werden. Mit Gebühren erkläre ich mich einverstanden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305444/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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