Unterlagen zu Tesla

1. Sämtliche Dokumente (interne und externe Korrespondenz, Sprechzettel, Entwürfe, Vermerke, Vorbereitungs- und Nachbereitungsunterlagen Gesprächsprotokolle etc.) im Zusammenhang mit folgenden Terminen:

- Flug in der Propellermaschine Anuschka am 26. September 2019 mit Wirtschaftsminister Steinbach, Tesla-Mitarbeitern und anderen.

- Regelmäßige montägliche Telefonate zwischen Minister Steinbach und Vertretern des Tesla-Projektteams während der “heißen Phase” des Standort-Bewerbungsverfahrens zur Tesla-Fabrik Grünheide (siehe https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/joerg-steinbach-im-interview-brandenburgs-wirtschaftsminister-elon-musk-ist-ein-totaler-workaholic-ich-weiss-nicht-wann-der-mann-schlaeft/28032672.html?ticket=ST-8891555-bFjnLjdIqcfefGeHbVWk-ap3).

- Erstes Telefonat zwischen Elon Musk und Minister Steinbach, Anfang November 2019.

- Treffen von Ministerpräsident Woidke, Minister Steinbach und Elon Musk im September 2020.

- Treffen von Elon Musk und Minister Steinbach auf der Baustelle in Grünheide im November 2020.

- Treffen von Minister Steinbach und Andreas Scheuer mit Elon Musk am 18. Mai 2021.

- Treffen von Ministerpräsident Woidke, Minister Steinbach und Elon Musk und weiteren Personen im August 2021.

- Treffen von Ministerpräsident Woidke, Steinbach und Elon Musk bei der Eröffnung der Gigafabrik im März 2022.

- Reise von Minister Steinbach zu Tesla nach Austin, Texas im März 2023, inklusive der Übergabe eines Briefs von Ministerpräsident Woidke.

2. Sämtliche Dokumente (interne und externe Korrespondenz, Sprechzettel, Entwürfe, Vermerke, Vorbereitungs- und Nachbereitungsunterlagen Gesprächsprotokolle etc.) im Zusammenhang mit folgenden Themen:

- Teslas Rückzug aus der Batteriefertigung am Standort Grünheide.

- Die Grundwasserversorgung und Abwasserentsorgung der Tesla-Fabrik Grünheide, insbesondere sämtliche Überlegungen und Versuche, zusätzliches Wasser zu finden oder zur Verfügung zu stellen, wie etwa die Vorerkundungen in Hangelsberg (https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~03-05-2023-ergebnisse-zur-vorerkundung-des-grundwasservorkommens-hangelsberg#) oder auch die in der Berichterstattung der MOZ beschriebene Erlaubnis an des Wasserverband WSE, zusätzliches Wasser zu fördern (https://www.moz.de/lokales/erkner/bauprojekte-ohne-wasser-duldung-von-mehr-foerderung-_-fuer-kritiker-oekologische-katastrophe-70502761.html).

- Das Genehmigungsverfahren und die Baugenehmigung für die Tesla-Fabrik Grünheide

- Die Inbetriebnahme bzw. die endgültige Genehmigung der Tesla-Fabrik Grünheide im März 2022.

- Die illegalen Pfählungen (Sommer 2020 und Februar 2023) sowie legalen Pfählungen (2021 und 2022) auf dem Gelände der Tesla-Fabrik Grünheide.

Sofern zu einzelnen der genannten Termine bzw. Themen keine Unterlagen in Ihrer Behörde vorliegen, bitte ich um eine Mitteilung zu welchen Terminen/Themen dies der Fall ist.

Sofern zu einzelnen der genannten Termine bzw. Themen Unterlagen in Ihrer Behörde vorliegen, diese jedoch aufgrund von Ausschlussgründen nicht herausgegeben werden, bitte ich um eine Mitteilung zu welchen Terminen/Themen dies der Fall ist.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
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Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Unterlagen zu Tesla [#280053]
Datum
30. Mai 2023 20:55
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sämtliche Dokumente (interne und externe Korrespondenz, Sprechzettel, Entwürfe, Vermerke, Vorbereitungs- und Nachbereitungsunterlagen Gesprächsprotokolle etc.) im Zusammenhang mit folgenden Terminen: - Flug in der Propellermaschine Anuschka am 26. September 2019 mit Wirtschaftsminister Steinbach, Tesla-Mitarbeitern und anderen. - Regelmäßige montägliche Telefonate zwischen Minister Steinbach und Vertretern des Tesla-Projektteams während der “heißen Phase” des Standort-Bewerbungsverfahrens zur Tesla-Fabrik Grünheide (siehe https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/joerg-steinbach-im-interview-brandenburgs-wirtschaftsminister-elon-musk-ist-ein-totaler-workaholic-ich-weiss-nicht-wann-der-mann-schlaeft/28032672.html?ticket=ST-8891555-bFjnLjdIqcfefGeHbVWk-ap3). - Erstes Telefonat zwischen Elon Musk und Minister Steinbach, Anfang November 2019. - Treffen von Ministerpräsident Woidke, Minister Steinbach und Elon Musk im September 2020. - Treffen von Elon Musk und Minister Steinbach auf der Baustelle in Grünheide im November 2020. - Treffen von Minister Steinbach und Andreas Scheuer mit Elon Musk am 18. Mai 2021. - Treffen von Ministerpräsident Woidke, Minister Steinbach und Elon Musk und weiteren Personen im August 2021. - Treffen von Ministerpräsident Woidke, Steinbach und Elon Musk bei der Eröffnung der Gigafabrik im März 2022. - Reise von Minister Steinbach zu Tesla nach Austin, Texas im März 2023, inklusive der Übergabe eines Briefs von Ministerpräsident Woidke. 2. Sämtliche Dokumente (interne und externe Korrespondenz, Sprechzettel, Entwürfe, Vermerke, Vorbereitungs- und Nachbereitungsunterlagen Gesprächsprotokolle etc.) im Zusammenhang mit folgenden Themen: - Teslas Rückzug aus der Batteriefertigung am Standort Grünheide. - Die Grundwasserversorgung und Abwasserentsorgung der Tesla-Fabrik Grünheide, insbesondere sämtliche Überlegungen und Versuche, zusätzliches Wasser zu finden oder zur Verfügung zu stellen, wie etwa die Vorerkundungen in Hangelsberg (https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~03-05-2023-ergebnisse-zur-vorerkundung-des-grundwasservorkommens-hangelsberg#) oder auch die in der Berichterstattung der MOZ beschriebene Erlaubnis an des Wasserverband WSE, zusätzliches Wasser zu fördern (https://www.moz.de/lokales/erkner/bauprojekte-ohne-wasser-duldung-von-mehr-foerderung-_-fuer-kritiker-oekologische-katastrophe-70502761.html). - Das Genehmigungsverfahren und die Baugenehmigung für die Tesla-Fabrik Grünheide - Die Inbetriebnahme bzw. die endgültige Genehmigung der Tesla-Fabrik Grünheide im März 2022. - Die illegalen Pfählungen (Sommer 2020 und Februar 2023) sowie legalen Pfählungen (2021 und 2022) auf dem Gelände der Tesla-Fabrik Grünheide. Sofern zu einzelnen der genannten Termine bzw. Themen keine Unterlagen in Ihrer Behörde vorliegen, bitte ich um eine Mitteilung zu welchen Terminen/Themen dies der Fall ist. Sofern zu einzelnen der genannten Termine bzw. Themen Unterlagen in Ihrer Behörde vorliegen, diese jedoch aufgrund von Ausschlussgründen nicht herausgegeben werden, bitte ich um eine Mitteilung zu welchen Terminen/Themen dies der Fall ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 280053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280053/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Sehr geehrter Herr Kempen, per E-Mail vom 30.05.2023 haben Sie sich über das Portal fragdenstaat.de mit einem AIG…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Betreff
Unterlagen zu Tesla [#280053]
Datum
6. Juni 2023 12:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, per E-Mail vom 30.05.2023 haben Sie sich über das Portal fragdenstaat.de mit einem AIG-Antrag an das MWAE gewandt. Ihr Antrag ist gerichtet auf die Übersendung von Dokumenten zu bestimmten Treffen und Sachverhalten im Zusammenhang mit Tesla. Die dem Antrag unterfallenden Unterlagen werden gegenwärtig zusammengestellt. Die erbetenen Unterlagen enthalten dabei auch Daten Dritter. Zur Klärung, inwieweit nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz geschützte Daten ggf. geschwärzt werden müssten, bin ich gehalten, diese Dritten zu beteiligen. Im Hinblick auf Ihre Bitte, Ihnen mitzuteilen, falls die Bescheidung Ihres Antrags gebührenpflichtig sein sollte, möchte ich diese Zwischennachricht zum Anlass nehmen, Sie auf folgendes hinzuweisen: Bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist absehbar, dass der Antrag wegen des mit der Zusammenstellung der Unterlagen, der Beteiligung Dritter und der erforderlichen Schwärzung (zumindest der personenbezogenen Daten) nicht wird kostenfrei beschieden werden können. Die voraussichtliche Höhe der Kosten wird mir leider erst bekannt sein, wenn der genaue Umfang der Unterlagen feststeht und die Stellungnahme des Dritten vorliegt. Die Kosten bestimmen sich nach § 10 AIG i. V. mit der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) vom 02.04.2001(GVBl.II/01, [Nr. 06], S.85) zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.12.2005 (GVBl.II/05, [Nr. 34], S.596). Ich werde Sie dann gern über die voraussichtliche Höhe der Kosten und den möglichen Zeitpunkt der Bescheidung unterrichten. Nach den mir gegenwärtig vorliegenden Informationen wird es sich voraussichtlich um eine Gebühr der Tarifstelle 1.2.2 AIGGebO (http://bravors.lvnbb.de/de/verordnungen-247604 ) - Übermittlung von Informationen bei umfangreichem Verwaltungsaufwand – handeln, deren Gebührenrahmen sich im Bereich von 100 bis 500 EUR bewegt. Bei der Entscheidung über die Akteneinsicht handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der, vor allem, wenn Informationen ganz oder teilweise zurückgehalten oder Kosten erhoben werden müssen, in Form eines Bescheides getroffen wird. Während der Antragsteller frei wählen kann, ob er schriftlich oder per E-Mail an die Behörde herantritt, ist diese in den genannten Fällen an das Schriftformerfordernis gebunden (so auch die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das für das Recht auf Akteneinsicht in Rn 29 zu § 6 unter https://www.lda.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/AIG_Awh_Onlineversion_ua.pdf. Ich bitte Sie deshalb mir mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag auch im Falle einer Gebührenerhebung weiterverfolgen wollen. Sollte dies der Fall sein, muss ich Sie wegen der anfallenden Gebühren bitten, mir eine zustellfähige Postanschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag, ich halte an meinem Antrag auch angesichts einer möglichen Gebührenfolge fest. Meine zustellfähige Ans…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Unterlagen zu Tesla [#280053]
Datum
6. Juni 2023 13:23
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich halte an meinem Antrag auch angesichts einer möglichen Gebührenfolge fest. Meine zustellfähige Anschrift ist unten angegeben. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 280053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280053/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Sehr geehrter Herr Kempen, gem. § 6 Abs. 1 Satz 6 AIG unterrichte ich Sie hiermit darüber, dass ich Ihren nachste…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Betreff
WG: Unterlagen zu Tesla [#280053]
Datum
12. Juni 2023 09:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, gem. § 6 Abs. 1 Satz 6 AIG unterrichte ich Sie hiermit darüber, dass ich Ihren nachstehenden Antrag hinsichtlich - Ziff. 2 zweiter Spiegelstrich zuständigkeitshalber an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz und - Ziff. 2 dritter bis fünfter Spiegelstrich zuständigkeitshalber an das Landesamt für Umwelt weitergeleitet habe. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Hinsichtlich Ihrer Angabe, dass Sie zu bestimmten Punkten meinen Ant…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: WG: Unterlagen zu Tesla [#280053]
Datum
12. Juni 2023 10:04
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Hinsichtlich Ihrer Angabe, dass Sie zu bestimmten Punkten meinen Antrag an. andere Behörden weitergeleitet haben, bitte ich um eine schriftliche Bestätigung, dass in der Staatskanzlei zu den genannten Aspekten KEINE "schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise aufgezeichneten Unterlagen" (vgl. §3 AIG) vorliegen. Andernfalls würde ich darum bitten, meinen Antrag in seiner ursprünglichen Form im vollen Umfang zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 280053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280053/
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Sehr geehrter Herr Kempen, das Informationszugangsrecht besteht nach § 2 Abs. 1 AIG gegenüber jeder einzelnen Beh…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Betreff
WG: WG: Unterlagen zu Tesla [#280053]
Datum
12. Juni 2023 12:06
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
wgunterlagenzutesla280053.eml
9,5 KB
Sehr geehrter Herr Kempen, das Informationszugangsrecht besteht nach § 2 Abs. 1 AIG gegenüber jeder einzelnen Behörde. Sie haben Ihren Akteneinsichtsantrag beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) gestellt. Das MWAE kann Ihnen auf der Grundlage des AIG nur Informationen gewähren, die sich aus dem Aktenbestand des MWAE ergeben. Das MWAE kann Ihnen keinen Informationszugang zu Informationen anderer Behörden gewähren. Wenn Sie Informationen von der Staatskanzlei wünschen, müssen Sie einen Antrag bei der Staatskanzlei stellen. Zu Ziff. 2 zweiter bis fünfter Spiegelstrich liegen im MWAE keine Akten vor. Das MWAE ist für diese Sachverhalte auch nicht zuständig. § 6 Abs. 1 Satz 6 AIG lautet: "Wird ein Antrag bei einer unzuständigen Stelle gestellt, so ist diese verpflichtet, den Antrag unverzüglich an die zuständige Stelle weiterzuleiten und den Antragsteller hierüber zu unterrichten." Ich habe Ihren Antrag - soweit MWAE unzuständig - an die zuständigen Behörden weitergeleitet und Sie mit beigefügter E-Mail darüber unterrichtet. Freundliche Grüße
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag << Anrede >> bitte entschuldigen Sie den Fehler, natürlich meinte ich das MWAE, nicht die S…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: WG: WG: Unterlagen zu Tesla [#280053]
Datum
12. Juni 2023 12:10
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> bitte entschuldigen Sie den Fehler, natürlich meinte ich das MWAE, nicht die Staatskanzlei. Danke für Ihre Rückmeldung diesbezüglich. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 280053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280053/
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
UIG-Anfrage Tesla Sehr geehrter Herr Kempen, ich bitte die angehangenen Dokumente zu beachten. Mit freundlichen…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Betreff
UIG-Anfrage Tesla
Datum
15. Juni 2023 16:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, ich bitte die angehangenen Dokumente zu beachten. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: UIG-Anfrage Tesla [#280053] Guten Tag << Anrede >> Danke für Ihre Meldung. Gerne können Sie die C…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: UIG-Anfrage Tesla [#280053]
Datum
19. Juni 2023 08:25
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> Danke für Ihre Meldung. Gerne können Sie die CD an die angegebene Adresse in Berlin schicken. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 280053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280053/
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: UIG-Anfrage Tesla [#280053] Guten Tag << Anrede >> noch eine Anregung bzw. ein Hinweis hinsichtli…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: UIG-Anfrage Tesla [#280053]
Datum
19. Juni 2023 08:36
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> noch eine Anregung bzw. ein Hinweis hinsichtlich der von Ihnen angekündigten Daten-CD: Sehr gerne können Sie auch einfach den am Ende dieser Mail stehenden Link "Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch" nutzen und sich so den Postversand sparen. Die Dateien werden auf diesem Wege weiterhin nur mir zugestellt und sind nicht öffentlich einsehbar. Hier ist das System auch noch einmal erklärt: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/unsere-dokumente-sind-zu-gross-fuer-eine-e-mail/ Da dieser Weg vermutlich auch Ihnen die Arbeit ein wenig reduzieren sollte, würde ich mich sehr freuen, wenn eine Zustellung auf diesem Weg erfolgt. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 280053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280053/
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Antrag auf Akteneinsicht zur Anfrage-Nr: 280053 Sehr geehrter Herr Kempen, Ihre Anfrage vom 30.05.2023 wurde an d…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht zur Anfrage-Nr: 280053
Datum
23. Juni 2023 10:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, Ihre Anfrage vom 30.05.2023 wurde an die Untere Baufaufsichtsbehörde des Landkreises Oder-Spree zur Beantwortung weitergeleitet, weil sie in Teilbereichen bauordnungsrechtliche Belange betrifft. Antragsgegenstand mit Bezug zur Zuständigkeit der Unteren Bauaufsichtsbehörde ist nur Punkt 2- 5. Spiegelstrich - Ihrer Anfrage. Sie hatten hier um Akteneinsicht gebeten zu "den illegalen Pfählungen (Sommer 2020 und Februar 2023) sowie legale Pfählungen (2021 und 2022) auf dem Gelände der Tesla-Fabrik". Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Antrag abzulehnen ist, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann, § 6 Abs. 4 AIG. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die bereits erfolgte öffentliche Auslegung im bereits abgeschlossenen Genehmigungsverfahren durch das Landesamt für Umwelt. Daneben wird auch zeitnah im Rahmen des laufenden immissionsschutzrechtlichen Verfahrens erneut eine öffentliche Auslegung erfolgen. Der Antragsbearbeitung stehen derzeit folgende Hindernisse entgegen: A. Anspruch nach AIG des Landes Brandenburg Sofern Sie einen Anspruch nach § 1 AIG des Landes Brandenburg geltend machen, ist Folgendes zu berücksichtigen: I. Antragstellung Gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 ist der Antrag schriftlich oder elektronisch an die aktenführende Behörde zu richten. Sie haben Ihren Antrag mit einfacher E-Mail verschickt. Der elektronische Zugang zur Kreisverwaltung des Landkreises Oder-Spree insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Bürgerinnen, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 3 a Absatz 1 VwVfG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBbg wird nach Maßgabe der vom Landkreis dargestellten Rahmenbedingungen eröffnet. Für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation per E-Mail ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet worden: <<E-Mail-Adresse>>. Die Rahmenbedingungen für die Nutzung finden Sie auf der Seite des Landkreises (www.l-os.de/vps). II. Kostenübernahme Für die Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten nach dem AIG werden Gebühren und Auslagen nach der entsprechenden Verordnung (BbgAIGGebO) erhoben. Wir bitten daher um Benennung des Kostenschuldners mit zustellfähiger Anschrift sowie einer entsprechenden Kostenübernahmeerklärung. Gemäß BbgAIGGebO können abhängig vom Umfang des Verwaltungsaufwandes Gebühren bis zu 1.000,00 € entstehen. III. Konkretisierung des Auskunftsbegehrens Gemäß § 6 Abs. 1 AIG muss der Antrag auf Akteneinsicht hinreichend bestimmt sein. In den Fällen des § 5 Abs. 1 S. 2 AIG sind auch die besonderen Umstände des Einzelfalls darzulegen, aufgrund derer ein überwiegendes Offenbarungsinteresse geltend gemacht wird. Hier ist nicht ausreichend erkennbar, worauf sich Ihr Akteneinsichtsantrag konkret bezieht. Wir bitten um Substantiierung Ihres Anliegens. Die Anfrage ist einem konkreten Sachverhalt zuzuordnen. Wir bitten hierbei zu berücksichtigen, dass die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig ist für die Genehmigung von baulichen Anlagen. Ihnen wird die Gelegenheit gegeben, Ihren Antrag zu präzisieren. Wir sehen Ihrer Stellungnahme insofern bis zum 21. Juli 2023 entgegen. IV. Anhörung der Betroffenen Nach § 1 AIG Bbg hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes das Recht auf Einsicht in Akten, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen nach den §§ 4 und 5 entgegenstehen oder andere Rechtsvorschriften bereichsspezifische Regelungen für einen unbeschränkten Personenkreis enthalten. Gemäß § 5 Abs. 1 ist der Antrag auf Akteneinsicht abzulehnen, soweit 1. personenbezogene Daten offenbart würden; es sei denn, die betroffene Person hat der Offenbarung zugestimmt oder die Offenbarung ist durch eine andere Rechtsvorschrift erlaubt, 2. der Einsicht der Schutz geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte, entgegensteht oder 3. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden, es sei denn, die Informationen werden mit Zustimmung des betroffenen Unternehmens offenbart. Sind von dem Antrag auf Akteneinsicht Unternehmensdaten betroffen, ist das Unternehmen anzuhören, § 5 Abs. 2 S. 1 AIG. Nach Konkretisierung Ihres Anliegens ist daher zunächst die Betroffene anzuhören. B. Anspruch nach UIG des Landes Brandenburg Sofern Sie einen Anspruch nach § 3 Abs. 1 UIG des Landes Brandenburg geltend machen, ist Folgendes zu beachten: I. Kostenübernahme Für die Übermittlung von Informationen nach dem UIG werden Gebühren und Auslagen nach der entsprechenden Verordnung (BbgUIGGebO) erhoben. Wir bitten daher um Benennung des Kostenschuldners mit zustellfähiger Anschrift sowie einer entsprechenden Kostenübernahmeerklärung. Gemäß BbgUIGGebO können abhängig von der Art der Akteneinsicht bzw. Auskunftserteilung Gebühren bis zu 500,00 € entstehen. II. Konkretisierung des Auskunftsbegehrens Gemäß § 4 Abs. 2 UIG muss der Antrag erkennen lassen, zu welchen Umweltinformationen der Zugang gewünscht wird. Umweltinformationen sind gemäß § 2 Ab S. 3 UIG alle Daten über 1. den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen; 2. Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle aller Art sowie Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 auswirken oder wahrscheinlich auswirken;3. Maßnahmen oder Tätigkeiten, die a) sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nummer 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken oderb) den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nummer 1 bezwecken; zu den Maßnahmen gehören auch politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme; 4. Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts;5. Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung oder Durchführung von Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummer 3 verwendet werden, und6. den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, die Lebensbedingungen des Menschen sowie Kulturstätten und Bauwerke, soweit sie jeweils vom Zustand der Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder von Faktoren, Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummern 2 und 3 betroffen sind oder sein können; hierzu gehört auch die Kontamination der Lebensmittelkette. Vor diesem Hintergrund ist hier nicht ausreichend erkennbar, welche konkreten Umweltinformationen Sie begehren. Ihnen wird daher gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 UIG die Gelegenheit gegeben, Ihren Antrag zu präzisieren. Wir sehen Ihrer Stellungnahme insofern bis zum 21. Juli 2023 entgegen. II. Anhörung der Betroffenen Der Antrag ist nach § 9 Abs. 1 UIG abzulehnen, wenn durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen Urheberrechte verletzt bzw. durch das Bekanntgeben Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden, es sei denn, die Betroffenen haben zugestimmt oder das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Vor der Entscheidung über die Offenbarung ist daher vorliegend zunächst die Betroffene anzuhören. Daneben bitten wir bereits jetzt um die Darlegung von Gründen, warum das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. C. Anspruch nach dem VIG Ein Anspruch nach VIG ist nicht gegeben, weil hier schon der Anwendungsbereich des Gesetzes nicht eröffnet ist, weil keine Verbraucherinformationen i.S.d. § 1 VIG betroffen sind. Bitte beachten Sie, dass einer Veröffentlichung dieses Schreibens (z.B. auf der Plattform "Frag den Staat") nicht zugestimmt wird. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: Antrag auf Akteneinsicht zur Anfrage-Nr: 280053 [#280053] Guten Tag, hinsichtlich Ihrer Mitteilung bzgl. Punk…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht zur Anfrage-Nr: 280053 [#280053]
Datum
26. Juni 2023 09:42
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hinsichtlich Ihrer Mitteilung bzgl. Punkten die einer Beantwortung meines Antrgs entgegenstehen, teile ich Ihnen folgendes mit: Zu A I: - Unter der von Ihnen angegebenen URL https://www.landkreis-oder-spree.de/vps steht ausdrücklich vermerkt "Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine digitale Signatur nötig." Das AIG schreibt nicht explizit eine eigenhändige Unterschrift vor. Ich sehe damit die Form entsprechend erfüllt. Zu A II und B I: - Etwaigen Gebührenfolgen stimme ich zu. Eine Anschrift finden Sie, wie auch schon im ursprünglichen Antrag unten. Zu A IV und B III: - Einem Drittbeteiligungsverfahren, soweit erforderlich stimme ich zu. Zu A III und B II: - Meinen ursprünglichen Antragsteil, der Ihnen weitergeleitet wurde sehr ich als hinreichend bestimmt. Dieser lautete: "Sämtliche Dokumente (interne und externe Korrespondenz, Sprechzettel, Entwürfe, Vermerke, Vorbereitungs- und Nachbereitungsunterlagen Gesprächsprotokolle etc.) im Zusammenhang mit folgenden Themen: - den illegalen Pfählungen (Sommer 2020 und Februar 2023) sowie legale Pfählungen (2021 und 2022) auf dem Gelände der Tesla-Fabrik". Ich bitte daher, meinen Antrag in der vorgegebenen Frist zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 280053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280053/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Sehr geehrter Herr Kempen, in o. g. Angelegenheit möchte ich Sie durch diese Zwischennachricht über den Verfahren…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Betreff
Unterlagen zu Tesla [#280053]
Datum
30. Juni 2023 13:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, in o. g. Angelegenheit möchte ich Sie durch diese Zwischennachricht über den Verfahrensstand unterrichten. Die erbetenen Unterlagen sind zwischenzeitlich zusammengestellt worden. Per E-Mail vom 16.06.2023 ist das nach § 5 Abs. 2 Satz 1 AIG gebotene Anhörungsverfahren des Unternehmens eingeleitet worden. Dem Unternehmen ist darin eine Frist zur Stellungnahme bis zum 30.06.2023 eingeräumt worden. Im Ergebnis der Stellungnahme werden sodann ggf. geschützte personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich zu machen sein. Dieser Prozess nimmt üblicherweise zwei bis drei Wochen in Anspruch. Für die zeitliche Verzögerung bitte ich um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Ihre UIG Anfrage vom 13.06.2023 Sehr geehrter Herr Kempen, der Umfang Ihrer Anfragen ist sehr groß. Es müssen seh…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Betreff
Ihre UIG Anfrage vom 13.06.2023
Datum
12. Juli 2023 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, der Umfang Ihrer Anfragen ist sehr groß. Es müssen sehr viele Dokumente, insbesondere auf das Vorliegen der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, geprüft werden. Aus diesem Grund informiere ich Sie gem. § 4 Abs. 5 UIG, dass die längere Bearbeitungsfrist nach § 3 Abs. 3 S.2 Nr. 2 UIG hier maßgeblich ist. Sie bekommen den Bescheid spätestens mit Ablauf von zwei Monaten seit der Antragsstellung. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Sehr geehrter Herr Kempen, auf Ihren nachstehenden Antrag erhalten Sie den beigefügten Bescheid sowie die erbeten…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Betreff
WG: Unterlagen zu Tesla [#280053]
Datum
14. Juli 2023 13:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, auf Ihren nachstehenden Antrag erhalten Sie den beigefügten Bescheid sowie die erbetenen Unterlagen. Der Bescheid (ohne Anlagen) wird Ihnen wegen der Gebührenentscheidung zusätzlich per Post in Schriftform zugehen. Mit Freundlichen Grüßen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Kempen, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenb…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
14. Juli 2023
Status
geschwärzt
881,3 KB
Sehr geehrter Herr Kempen, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) erlässt folgenden Bescheid: 1. Die beantragte Akteneinsicht wird durch Überlassung der Unterlagen per E-Mail gewährt, soweit nicht § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 AIG der Offenbarung entgegenstehen. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens in Höhe von 160,00 EUR zu tragen. Bitte überweisen Sie den Betrag auf das Konto bei der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) IBAN: DE13300500007 110401705 BIC: WELADEDDXXX Verwendungszweck: Kapitel 08010 Titel 11910 AlG-Bescheid vom 14.07.2023 (08-12-Z-7106-79/23) Referat 12. Umsatzsteuer-ID: DE 325561763 Der Betrag ist bis zum 28.07.2023 einzuzahlen. Begründung: Mit E-Mail vom 30.05.2023 haben Sie über das Portal fragdenstaat.de um Übersendung folgender Unterlagen des MWAE gebeten: „1. Sämtliche Dokumente (interne und externe Korrespondenz, Sprechzettel, Entwürfe, Vermerke, Vorbereitungs- und Nachbereitungsunterlagen Gesprächsprotokolle etc.) im Zusammenhang mit folgenden Terminen: - Flug in der Propellermaschine Anuschka am 26. September 2019 mit Wirtschaftsminister Steinbach, Tesla-Mitarbeitern und anderen. - Regelmäßige montägliche Telefonate zwischen Minister Steinbach und Vertretern des Tesla-Projektteams während der “heißen Phase” des Standort-Bewerbungsverfahrens zur Tesla-Fabrik Grünheide (siehe https://www.handelsblatt.com/bolitik/deutschland/joerg-steinbach-im-interview-brandenburgs-wirtschaftsministerelon-musk-ist-ein-totaler-workaholic-ich-weiss-nicht-wann-der-mannschlaefV/28032672.htmi?ticket=ST-8891555-bFinLjdigcfefGeHbVWk-ap3). - Erstes Telefonat zwischen Elon Musk und Minister Steinbach, Anfang November 2019. - Treffen von Ministerpräsident Woidke, Minister Steinbach und Elon Musk im September 2020. - Treffen von Elon Musk und Minister Steinbach auf der Baustelle in Grünheide im November 2020. - Treffen von Minister Steinbach und Andreas Scheuer mit Elon Musk am 18. Mai 2021. - Treffen von Ministerpräsident Woidke, Minister Steinbach und Elon Musk und weiteren Personen im August 2021. - Treffen von Ministerpräsident Woidke, Steinbach und Elon Musk bei der Eröffnung der Gigafabrik im März 2022. - Reise von Minister Steinbach zu Tesla nach Austin, Texas im März 2023, inklusive der Übergabe eines Briefs von Ministerpräsident Woidke. 2. Sämtliche Dokumente (interne und externe Korrespondenz, Sprechzettel, Entwürfe, Vermerke, Vorbereitungs- und Nachbereitungsunterlagen Gesprächsprotokolle etc.) im Zusammenhang mit folgenden Themen: - Teslas Rückzug aus der Batteriefertigung am Standort Grünheide. - Die Grundwasserversorgung und Abwasserentsorgung der Tesla-Fabrik Grünheide, insbesondere sämtliche Überlegungen und Versuche, zusätzliches Wasser zu finden oder zur Verfügung zu stellen, wie etwa die Vorerkundungen in Hangelsberg (httos:/mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/-03-05-2023-ergebnisse-zur-vorerkundung-des-grundwasservorkommenshangelsberg#) oder auch die in der Berichterstattung der MOZ beschriebene Erlaubnis an des Wasserverband WSE, zusätzliches Wasser zu fördern (https://www.moz.de/lokales/erkner/bauprojekte-ohne-wasser-duldung-von-mehrfoerderung-_-fuer-kritiker-oekologische-katastrophe-70502761. html). - Das Genehmigungsverfahren und die Baugenehmigung für die Tesla-Fabrik Grünheide - Die Inbetriebnahme bzw. die endgültige Genehmigung der Tesla-Fabrik Grünheide im März 2022. - Die illegalen Pfählungen (Sommer 2020 und Februar 2023) sowie legalen Pfählungen (2021 und 2022) auf dem Gelände der Tesla-Fabrik Grünheide.“ Die Prüfung im MWAE hat ergeben, dass zu Nr. 1 erster und letzter Spiegelstrich Unterlagen im MWAE existieren, die dem Antragsbegehren unterfallen. Bezüglich Nr. 2 erster Spiegelstrich erteile ich Ihnen die Auskunft, dass ein Rückzug Teslas aus der Batteriefertigung am Standort Grünheide nicht bekannt ist. Demzufolge existieren über diesen Gegenstand auch keine Unterlagen. Hinsichtlich der Unterlagen unter Nr. 2, zweiter Spiegelstrich, (Grundwasserversorgung und Abwasserentsorgung der Tesla-Fabrik Grünheide) habe ich den Antrag nach § 6 Abs. 1 Satz 6 AlG an das zuständige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz weitergeleitet. In Bezug auf die Unterlagen unter Nr. 2, dritter bis fünfter Spiegelstrich habe ich den Antrag zuständigkeitshalber an das Landesamt für Umwelt weitergeleitet. Über die Weiterleitungen habe ich Sie bereits mit E-Mail vom 12.06.2023 unterrichtet. Bei den im MWAE vorliegenden Unterlagen handelt es sich um: (1) Unterlagen zum Flug in der Propellermaschine Anuschka am 26. September 2019 mit Wirtschaftsminister Steinbach, Tesla-Mitarbeitern und anderen (Anlage 1) (2) Unterlagen im Zusammenhang mit der Reise von Minister Steinbach zu Tesla nach Austin, Texas, im März 2023 (Anlage 2), konkret: - ein Dankesschreiben, — ein von der WFBB erstelltes Firmenprofil, - eine Übersicht über Förderanträge, - einen Terminvorbereitungsvermerk und - den Auszug -Tesla betreffend- aus dem Reiseprogramm Zu 1. Nach § 1 AIG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes das Recht auf Einsicht in Akten, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen nach den §§ 4 und 5 AIG entgegenstehen oder andere Rechtsvorschriften bereichsspezifische Regelungen für einen unbeschränkten Personenkreis enthalten. a) Personenbezogene Daten Gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AIG ist die Akteneinsicht abzulehnen, soweit personenbezogene Daten offenbart würden; es sei denn, die betroffene Person hat der Offenbarung zugestimmt oder die Offenbarung ist durch eine andere Rechtsvorschrift erlaubt. Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 AlG kann Akteneinsicht gewährt werden, soweit aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls im Hinblick auf den Zweck der politischen Mitgestaltung das Offenbarungsinteresse der Antrag stellenden Person das Interesse der betroffenen Person an der vertraulichen Behandlung der Information überwiegt. Die erbetenen Unterlagen enthalten zahlreiche personenbezogene Daten von Tesla-Mitarbeitern sowie von Mitarbeitern die Wirtschaftsförderung Berlin-Brandenburg GmbH (WFBB). Der Offenbarung dieser personenbezogenen Daten wurde nicht zugestimmt. Soweit nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AIG die Offenbarung der personenbezogenen Daten Dritter somit abzulehnen war, sind diese Daten unkenntlich gemacht worden, um Ihnen gleichwohl die Einsichtnahme in die begehrten Unterlagen zu ermöglichen. Soweit es sich bei den personenbezogenen Daten um Namen, Titel, akademische Grade, die innerdienstliche Funktionsbeschreibung, die dienstliche Anschrift und Rufnummer von Amtsträgern des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie sowie anderer Personen handelt, die in dienstlicher Eigenschaft an den Verwaltungsvorgängen mitgewirkt haben und deren Dienststelle nach & 2 AlG dem Anwendungsbereich des AIG unterfällt, werden diese offenbart, weil nach § 5 Abs. 3 AIG der Offenbarung dieser Daten keine schutzwürdigen Belange der Amisträger entgegenstehen. Neben § 5 Abs. 3 AIG existiert keine weitere Rechtsvorschrift, die die Offenbarung der personenbezogenen Daten Dritter erlaubt. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AIG ist der Akteneinsichtsantrag abzulehnen, soweit Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden, es sei denn, die Informationen werden mit Zustimmung des betroffenen Unternehmens offenbart. Das Unternehmen ist gem. § 5 Abs. 2 AIG angehört worden. Im Ergebnis der Anhörung hat das Unternehmen der Offenbarung einzelner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht zugestimmt. Es handelt sich dabei um: Eine Aufstellung zu Förderanträgen von Tesla. Die Übersicht enthält Angaben zu Antragsnummer und Antragsdatum, zum Vorhaben, zum Zeitraum, zum Investitionsvolumen, Zuschuss und zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen. Bei den vorstehenden Angaben handelt es sich zutreffend um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des betroffenen Unternehmens. Es handelt sich um Eine Aufstellung zu Förderanträgen von Tesla. Die Übersicht enthält Angaben zu Antragsnummer und Antragsdatum, zum Vorhaben, zum Zeitraum, zum Investitionsvolumen, Zuschuss und zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen. Bei den vorstehenden Angaben handelt es sich zutreffend um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des betroffenen Unternehmens. Es handelt sich um Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Zertifikat seit 2019 audit berufundfamilie Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie vertrauliche Informationen, die Rückschlüsse auf die Investitionssummen und die Geschäftsstrategie des Unternehmens einschließlich möglicher staatlicher Förderungen zu (Geschäftsgeheimnis). Diese Angaben sind deshalb unkenntlich gemacht worden. Zu 3. Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz i. V. m. 88 1, 2 Nr. 1 Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AlGGebO) vom 02.04.2001 (GVBl. II S. 85), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung vom 19.12.2005 (GVBI. I S. 596). Es handelt sich um einen Fall mit umfangreichem Verwaltungsaufwand (Tarifstelle 1.2.2 des Gebührentarifs), weil die Prüfung der personenbezogenen Daten und ihre Unkenntlichmachung sowie die Prüfung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und ihre Unkenntlichmachung erheblichen Verwaltungsaufwand verursacht hat. Die Gebühr nach der Tarifstelle 1.2.2. wird daher vorliegend auf 160,00 EUR festgesetzt. Hinweis Nach § 11 Abs. 2 AIG hat jeder das Recht, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht anzurufen. Ich weise jedoch ausdrücklich darauf hin, dass zur Änderung des Bescheides nur die Behörde oder ein Gericht befugt ist. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Anfrage-Nr. 280053 Sehr geehrter Herr Kempen, wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 26.06.2023. Ihrer Nachricht is…
Sehr geehrter Herr Kempen, wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 26.06.2023. Ihrer Nachricht ist keine Konkretisierung Ihres Anliegens zu entnehmen. Es können daher keine konkreten Informationen zur Verfügung gestellt werden, da im Einzelnen nicht nachvollzogen werden kann, um welche Vorhaben es sich hier im Detail handelt. Der bloße Verweis auf Zeiträume in Bezug auf bestimmte Arbeiten bzw. Bauteile erlauben keine konkreten Zuordnung. Davon unabhängig weisen wir auf Folgendes hin: Der gesamte Genehmigungsantrag, die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Behörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, und die Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnis sowie der dazugehörigen erforderlichen Unterlagen sind vom 19.07.2023 - 18.08.2023 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de ( https://www.uvp-verbund.de/) jederzeit und für jedermann einsehbar. Die von Ihnen gewünschten Informationen können daher auch aus allgemein zugänglichen Quellen beschafft werden mit der Folge, dass der Antrag auch aus diesem Grunde abgelehnt werden kann, § 6 Abs. 4 AIG. Daneben ist gemäß § 6 Abs. 1 S. 3 AIG der Antrag schriftlich oder elektronisch an die aktenführende Behörde zu richten. Die Schriftform sieht eine eigenhändige Unterschrift vor, vgl. § 126 f. BGB. Die elektronische Form ist mit einer qualifzierten elektronischen Signatur zu versehen, § 126a BGB. Ihr Antrag ist daher nicht formgerecht gestellt. Ihr Antrag kann somit aus mehreren Gründen nicht bearbeitet werden. Die weitere Bearbeitung wird hier daher eingestellt. Bitte beachten Sie, dass einer Veröffentlichung dieser Nachricht (z.B. auf der Plattform "Frag den Staat") nicht zugestimmt wird. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: Anfrage-Nr. 280053 [#280053] Guten Tag, aus welchen Gründen Sie hinsichtlich der Auslegung des AIG (öffentlic…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Anfrage-Nr. 280053 [#280053]
Datum
25. Juli 2023 16:10
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, aus welchen Gründen Sie hinsichtlich der Auslegung des AIG (öffentliches Recht) ausgerechnet das BGB heranziehen erschließt sich mir nicht, weshalb ich weiterhin darum bitte, meinen ursprünglichen Antrag endlich zu bearbeiten. Ergänzend werde ich diesen Fall an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 280053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280053/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, Bbg…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen zu Tesla“ [#280053]
Datum
25. Juli 2023 16:23
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/280053/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde insofern sie vom Bauordnungsamt Landkreis Oder-Spree weiterbearbeitet wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. - Das Bauordnungsamt verweigert im Gegensatz zu allen anderen bisher involvierten Behörden (und anders als alle anderen Behörden in Brandenburg, bei denen ich in der Vergangenheit AIG-Anträge gestellt habe) überhaupt erst einmal, dass der AIG-Antrag formgemäß gestellt wurde. Um das zu begründen zieht das Bauordnungsamt ohne für mich erkennbaren Zusammenhang Inhalte des BGB heran. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 280053.pdf - 2023-06-12_3-wgunterlagenzutesla280053.eml - 2023-06-15_1-2023-06-14eb-gbanas.pdf - 2023-06-15_1-genehmigungsbescheidtesla04-03-2022.pdf Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2023-07-14_1-anlage1-anuschka-geschwrztfinal.pdf - 2023-07-14_1-anlage2-besuchteslaaustinmrz2023-geschwrztfinal.pdf - 2023-07-14_1-bescheidunterlagenzuteslaz-7106-79-23.pdf - 2023-07-14_2-land-brandenburg.pdf Anfragenr: 280053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280053/
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