Unterlagen zu Treffen zum GEG

Von den nachfolgenden Treffen bitte ich um: Vorbereitungs- und Nachbereitungsunterlagen, insbesondere Gesprächsvermerke, (Leitungs-)Vorlagen, Gesprächsvorbereitungsdokumente, weitere Vermerke und Gutachten, externen Schriftverkehr, Schriftverkehr/interne Kommunikation der Ministerien untereinander; Sitzungsprotokolle und Mitschriften:
- 03.04.2023: Bundesministerin Klara Geywitz mit Haus & Grund
- 04.04.2023: Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger mit Haus & Grund
- 04.04.2023: Bundesministerin Klara Geywitz mit Eigenheimerverband Deutschland e.V.
- 17.05.2023: Bundesministerin Klara Geywitz mit dem Deutschen Mieterbund

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. August 2023
  • Frist
    26. September 2023
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Nina Katzemich (LobbyControl)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Von den nachfolgenden Treffen bitte i…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
Nina Katzemich (LobbyControl)
Betreff
Unterlagen zu Treffen zum GEG [#286720]
Datum
23. August 2023 12:59
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Von den nachfolgenden Treffen bitte ich um: Vorbereitungs- und Nachbereitungsunterlagen, insbesondere Gesprächsvermerke, (Leitungs-)Vorlagen, Gesprächsvorbereitungsdokumente, weitere Vermerke und Gutachten, externen Schriftverkehr, Schriftverkehr/interne Kommunikation der Ministerien untereinander; Sitzungsprotokolle und Mitschriften: - 03.04.2023: Bundesministerin Klara Geywitz mit Haus & Grund - 04.04.2023: Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger mit Haus & Grund - 04.04.2023: Bundesministerin Klara Geywitz mit Eigenheimerverband Deutschland e.V. - 17.05.2023: Bundesministerin Klara Geywitz mit dem Deutschen Mieterbund
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 286720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286720/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Nina Katzemich << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nina Katzemich (LobbyControl)
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr geehrte Frau Katzemich, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) …
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
059 Anfrage nach dem IFG: Unterlagen zu Treffen zum GEG [#286720]
Datum
23. August 2023 14:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Katzemich, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 23. August 2023. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. Im Einzelfall kann die Bearbeitung sich verzögern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, über den personenbezogene Daten oder sonstige Informationen vorliegen). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ZI5 – 13002/Anträge 2023#059 Sehr geehrte Frau Katze…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG - Unterlagen zu Treffen zum GEG [#286720]
Datum
12. September 2023 09:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ZI5 – 13002/Anträge 2023#059 Sehr geehrte Frau Katzemich, anbei erhalten Sie zu Ihrem IFG-Antrag vom 23.08.2023 den Bescheid vom 11.09.2023. Mit freundlichen Grüßen