Unterlagen zum Brief des Verkehrsministers an die Fraktionsvorsitzenden vom 11.04.2024
1) die gesamte Akte mit dem Az. G20/3553.2/20
2) und, sofern diese Unterlagen nicht in der genannten Akte enthalten sind, auch sämtliche Unterlagen, insbesondere Gesprächsnotizen, Vermerke, Emailverkehr und Gutachten zu dem Brief des Verkehrsministers vom 11.04.2024 an die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/fahrverbote-klimaschutzgesetz.html),
3) sämtliche Unterlagen zu den Berechnungen, die den im Brief gemachten Aussahen über eine Notwendigkeit von Fahrverboten zur Einhaltung des KSG zugrundeliegen
4) sämtliche Unterlagen zu den Berechnungen dazu, wie die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes auch durch andere Maßnahmen als Fahrverbote eingehalten werden könnten.
Mit der Schwächung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.
Bei den Informationen handelt es sich um Umweltinformationen, sodass mein Antrag nach dem UIG zu bescheiden ist.
Das öffentliche Interesse an der Information ist erheblich und dürfte jedenfalls sämtliche entgegenstehende Belange überwiegen: die Informationen beziehen sich auf einenBrief des Ministers an den Bundestag in dem die Anordnung von Fahrverboten zur Einhaltung des KSG angedroht wird, wenn das KSG nicht geandert wird. Damit soll die Debatte im Bundestag beeinflusst werden, was für sich genommen bereits fragwürdig ist. Vor allem aber steht der Brief im Kontext eines jahrelangen und massiven klimapolitischen Versagen des Verkehrsministeriums, das sich wiederholt weigerte das KSG einzuhalten und wirksame Klimaschutzmaßnahmen zu beschließen. Für die öffentliche Diskussion ist es wichtig zu erfahren, wie der Minister zu solchen Aussagen kommt und wie er die Notwendigkeit von Fahrverboten begründet, da zahlreiche sofort wirksame Maßnahmen seit Jahren bereits auf dem Tisch liegen.
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Datum14. April 2024
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17. Mai 2024
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