Unterlagen zum CDUConnect-Verfahren

Alle Akten, Kommunikation, E-Mails, Gesprächsnotizen, Protokolle sowie weitere Unterlagen in Bezug auf die Applikation CDU Connect (insb. Vorgänge unter den Geschäftszeichen 535.2763 & 471.244) sowie weitere CDU-bezogene Meldungen und Vorgänge, die in ihrem Haus in den Jahren 2019 bis 2023 bearbeitet wurden.

Sollten die Vorgänge 535.2763 & 471.244 noch nicht abgeschlossen sein, so möchte ich Sie bitten, mich vorab zu informieren.

Mir ist bewusst, dass mit dieser IFG-Anfragen Kosten iHv bis zu 500€ anfallen können. Ich möchte an dieser Stelle allerdings darum bitten, das öffentliche Interesse an diesen Vorgängen bei der Kostenbemessung zu berücksichtigen.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    7. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • Ein:e Follower:in
Lilith Wittmann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle A…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
Unterlagen zum CDUConnect-Verfahren [#272295]
Datum
7. März 2023 08:23
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Akten, Kommunikation, E-Mails, Gesprächsnotizen, Protokolle sowie weitere Unterlagen in Bezug auf die Applikation CDU Connect (insb. Vorgänge unter den Geschäftszeichen 535.2763 & 471.244) sowie weitere CDU-bezogene Meldungen und Vorgänge, die in ihrem Haus in den Jahren 2019 bis 2023 bearbeitet wurden. Sollten die Vorgänge 535.2763 & 471.244 noch nicht abgeschlossen sein, so möchte ich Sie bitten, mich vorab zu informieren. Mir ist bewusst, dass mit dieser IFG-Anfragen Kosten iHv bis zu 500€ anfallen können. Ich möchte an dieser Stelle allerdings darum bitten, das öffentliche Interesse an diesen Vorgängen bei der Kostenbemessung zu berücksichtigen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 272295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272295/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lilith Wittmann
Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage vom 7. März 2023 (u. a. zu CDUConnect) Sehr geehrte Frau Wittmann, Ihre o. g. Anfrage liegt mir vor …
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 7. März 2023 (u. a. zu CDUConnect)
Datum
16. März 2023 11:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Wittmann, Ihre o. g. Anfrage liegt mir vor und ist hier nun zum Geschäftszeichen 1391.253 veraktet. Neben diesem Vorgang gibt es hier zum Thema CDU Connect drei weitere Vorgänge mit den folgenden Geschäftszeichen: *** 535.2763: Der Vorgang (ca. 200 Seiten) wird zur Aktengruppe 535 geführt, die - wie sich aus unserer unter https://www.datenschutz-berlin.de/ueber-uns/organisation/ abrufbaren Aktenordnung ergibt - die Bezeichnung "Meldungen von Datenpannen im nicht-öffentlichen Bereich" trägt. *** 471.244: Der Vorgang (ca. 600 Seiten) resultiert aus dem vorgenannten und wird zur Aktengruppe 471 geführt, die die Bezeichnung "Technisch-organisatorische Überprüfungen nicht-öffentlicher Stellen" trägt. Beide Vorgänge hängen aus naheliegenden Gründen unmittelbar zusammen, so dass - da der zuletzt genannte Vorgang noch nicht abgeschlossen ist - der Informationszugang insgesamt derzeit nicht in Betracht kommt. Denn ein vorzeitiges Bekanntwerden des Akteninhalts wäre nach der besonderen Art unserer Verwaltungstätigkeit als Datenschutzaufsichtsbehörde mit einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung nicht vereinbar (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. IFG). Leider ist nicht absehbar, wann unsere Prüfung dieser recht komplexen Angelegenheit abgeschlossen sein wird. Wir empfehlen Ihnen, sich Ende August 2023 bei uns nach dem Sachstand zu erkundigen. *** 1391.174: Der Vorgang (ca. 40 Seiten) wird - wie der hiesige - zur Aktengruppe 1391 geführt, die die Bezeichnung "Anträge nach dem IFG an die Behörde" trägt. Die Offenlegung kommt nur nach Abtrennung/Schwärzung der nach §§ 6 ff. IFG zu schützenden Daten, insbesondere der der antragstellenden Person, in Betracht. Der Informationszugang ist in der Tat nach § 16 IFG grundsätzlich gebührenpflichtig, insbesondere dann, wenn es sich um u. U. aufwendige Prüfungen von einschränkenden IFG-Tatbeständen handelt und demzufolge umfangreiche Abtrennungen/Schwärzungen vorzunehmen sind. Eine gebührenfreie Offenlegung aller Unterlagen in dem von Ihnen gewünschten Umfang käme demzufolge nicht in Betracht. Die Offenlegung aller Dokumente würde allenfalls auch, aber unseres Erachtens nicht überwiegend im öffentlichen Interesse erfolgen. Die Vorgänge haben mittlerweile einen Umfang von mehr als 800 Seiten, die - ihr Abschluss vorausgesetzt - vor einer Offenlegung auf nach dem IFG schützenswerte Daten überprüft und solche ggf. abgetrennt/geschwärzt werden müssten (vgl. §§ 6, 7, 9, 10 sowie § 12 IFG). Unter Umständen ist ein Anhörungsverfahren mit den Betroffenen nach § 14 Abs. 2 IFG durchzuführen. Die Offenlegung der hiernach verbliebenen Informationen ist gebührenpflichtig (maximale Gebühr: 500 €). Vor diesem Hintergrund schätzen wir, dass die begehrte Akteneinsicht "außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand" im Sinne der Tarifstelle 1004 b) Ziff. 3 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) verursachen würde. Hierfür ist ein Gebührenrahmen zwischen 250 € und 500 € vorgesehen. In Ihrem Fall müssten Sie mit einer Gebühr am oberen Rand des Gebührenrahmens rechnen, weil mit dem vorgenannten skizzierten Verfahren primär eine Juristin bzw. ein Jurist für mindestens 5 Stunden befasst wäre. Der Stundensatz für eine solche Dienstkraft liegt bei 95,57 €. Das IFG können Sie zusammen mit den Gebührenvorschriften abrufen unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen Sie haben zugleich den Informationszugang zu "weiteren CDU-bezogenen Meldungen und Vorgängen" beantragt, die von uns in den Jahren 2019 bis 2023 bearbeitet wurden. Es handelt sich um einen zusätzlichen Antragsgegenstand, zu dem Sie in Kürze ein gesondertes Geschäftszeichen erhalten werden. Mit freundlichen Grüßen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 7. März 2023 betr. "weitere CDU-bezogene Meldungen und Vorgänge, die in [unserem] Haus in den…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 7. März 2023 betr. "weitere CDU-bezogene Meldungen und Vorgänge, die in [unserem] Haus in den Jahren 2019-2023 bearbeitet wurden"
Datum
28. März 2023 13:35
Status
157,8 KB
Sehr geehrte Frau Wittmann, wie am 16. März 2023 angekündigt informiere ich Sie hiermit, dass der o. g. Antragsgegenstand nun zum Geschäftszeichen 1391.254 veraktet ist. Darüber hinaus teile ich Ihnen Folgendes mit: Die elektronische Schlagwortsuche (CDU) hat ergeben, dass es in unserem Vorgangsverwaltungssystem 49 weitere CDU-bezogene Meldungen und Vorgänge gibt, die von uns im o. g. Zeitraum bearbeitet wurden. Beigefügt übersende ich Ihnen den entsprechenden Ausdruck (Stand: 22. März 2023), aus dem sich die jeweiligen Aktenzeichen und eine Kurzbezeichnung der Vorgänge ergeben, nicht aber, ob hier im Ergebnis tatsächlich Datenschutzverstöße festzustellen waren; personenbezogene Daten wurden unkenntlich gemacht. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Die Offenlegung von weiteren Informationen aus diesen Vorgängen ist gebührenpflichtig, weil die Offenlegung von Dokumenten allenfalls auch, aber nicht überwiegend im öffentlichen Interesse erfolgen würde. Das IFG ist zusammen mit den Gebührenvorschriften abrufbar unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen/ Mit freundlichen Grüßen
Lilith Wittmann
AW: Ihre E-Mail vom 7. März 2023 betr. "weitere CDU-bezogene Meldungen und Vorgänge, die in [unserem] Haus in…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 7. März 2023 betr. "weitere CDU-bezogene Meldungen und Vorgänge, die in [unserem] Haus in den Jahren 2019-2023 bearbeitet wurden" [#272295]
Datum
16. November 2023 20:10
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die vorigen Rückmeldungen, ich wollte mich einmal nach dem Sachstand des Vorgangs "471.244" erkundigen. Ist dieser mittlerweile abgeschlossen? Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 272295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272295/

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre erneute Anfrage vom 16. November 2023 Sehr geehrte Frau Wittmann, in o.g. Angelegenheit teile ich Ihnen mit,…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre erneute Anfrage vom 16. November 2023
Datum
7. Dezember 2023 14:05
Status
Sehr geehrte Frau Wittmann, in o.g. Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass unsere Prüfung leider noch nicht abgeschlossen ist. Deshalb kommt eine Offenlegung der gewünschten Dokumente weiterhin derzeit nicht in Betracht, weil ein vorzeitiges Bekanntwerden nach der besonderen Art unserer Verwaltungstätigkeit als Datenschutzaufsichtsbehörde mit einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung nicht vereinbar wäre (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz). Ich empfehle Ihnen daher, sich ab Ende Februar 2024 erneut bei uns nach dem Sachstand erkundigen. Die Kommunikation ist hier zusammen mit der Kommunikation vom März 2023 zum Geschäftszeichen 1391.253 veraktet. Mit freundlichen Grüßen