Unterlagen zum Datenschutz der E-Health-Software "health" der Firma Mikroprojekt GmbH

Ich bitte um die Zusendung von Dokumente, die Informationen zum Thema IT-Sicherheit/Datenschutz der E-Health-Software "health" der Firma Mikroprojekt GmbH enthalten.

Hintergrund:
Im folgenden Bericht wurde auf den Seiten 52ff. die Software bereits 2004 vom Hessischen Datenschutzbeauftragten erwähnt und bemängelt:
https://starweb.hessen.de/cache/hessen/datenschutzbericht2004(32).pdf

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Januar 2024
  • Frist
    7. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um die Zusendung von Do…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zum Datenschutz der E-Health-Software "health" der Firma Mikroprojekt GmbH [#296312]
Datum
4. Januar 2024 23:56
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um die Zusendung von Dokumente, die Informationen zum Thema IT-Sicherheit/Datenschutz der E-Health-Software "health" der Firma Mikroprojekt GmbH enthalten. Hintergrund: Im folgenden Bericht wurde auf den Seiten 52ff. die Software bereits 2004 vom Hessischen Datenschutzbeauftragten erwähnt und bemängelt: https://starweb.hessen.de/cache/hessen/datenschutzbericht2004(32).pdf
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296312/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Zum Hintergrund: In Hessen verwenden einige Gesundheitsämter Softwareprodukte der Firma Mikroprojekt G…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen zum Datenschutz der E-Health-Software "health" der Firma Mikroprojekt GmbH [#296312]
Datum
14. Januar 2024 10:54
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Zum Hintergrund: In Hessen verwenden einige Gesundheitsämter Softwareprodukte der Firma Mikroprojekt GmbH. (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/gesundheitsaemter-software-der-firma-mikroprojekt-gmbh-3/) Im Artikel von Zeit Online wurde Sicherheitslücken in der Software identifiziert: https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2023-11/it-sicherheit-gesundheitsaemter-rheinland-pfalz-software-datenschutz Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296312/

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Informationsfreiheitsanfrage; mein Aktenzeichen: 95.24.35:0002/wz Sehr << Antragsteller:in >> I…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Informationsfreiheitsanfrage; mein Aktenzeichen: 95.24.35:0002/wz
Datum
22. Januar 2024 15:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang ist hier eingegangen und wird von mir unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftverkehr mit meiner Behörde an. Gegen den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) besteht gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 3 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) ein Anspruch auf Informationszugang nur, soweit er allgemeine Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Ihre Anfrage betrifft jedoch Informationen aus dem Bereich der Aufsichtstätigkeit des HBDI, sodass kein Anspruch auf Zugang zu den gewünschten Informationen besteht. Mit freundlichen Grüßen