Unterlagen zum Einsatz von Bodycams durch die Bundespolizei

die Projektbeschreibung soweit vorhanden,
den (intern) Projektantrag soweit vorhanden,
die Datenschutzfolgenabschätzung bzw. das Datenschutzkonzept,
den Eintrag zum Verarbeitungsverzeichnis,
die Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz,
Voten weiterer beteiligter Stellen, insb. des behördlichen Datenschutzbeauftragten sowie
die Dienstvereinbarung nebst Anlagen

zu dem beabsichtigten Einsatz von Bodycams durch die Bundespolizei.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    19. Februar 2019
  • Frist
    21. März 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Projektbesch…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zum Einsatz von Bodycams durch die Bundespolizei [#58560]
Datum
19. Februar 2019 10:36
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Projektbeschreibung soweit vorhanden, den (intern) Projektantrag soweit vorhanden, die Datenschutzfolgenabschätzung bzw. das Datenschutzkonzept, den Eintrag zum Verarbeitungsverzeichnis, die Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Voten weiterer beteiligter Stellen, insb. des behördlichen Datenschutzbeauftragten sowie die Dienstvereinbarung nebst Anlagen zu dem beabsichtigten Einsatz von Bodycams durch die Bundespolizei.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundespolizeipräsidium
IFG-Antrag 71 - 10 00 11 - 0003 - Bd. 19-09 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigte ich den Eingang Ihres…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Antrag
Datum
19. Februar 2019 12:01
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Bd. 19-09 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigte ich den Eingang Ihres IFG-Antrag vom 19.02.2019 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen