Unterlagen zum Gefahrenpotential der Kenntnis geblockter TCP/UDP Ports an deutschen Hochschulen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Existieren bei Ihnen Unterlagen (z.B. Stellungnahmen oder Handreichungen), aus denen (vielleicht auch nur implizit) hervorgeht, ob es aus Sicht der Sicherheit von IT Systemen sinnvoll ist nicht bekannt zu geben, welche TCP/UDP Ports aus einem Netzwerk einer Hochschule (oder vergleichbar Behörde) von innen nach außen gerichtet zugreifbar sind? Ich möchte mind. gleichwertige Rechtsaspekte der Abwägung von Grundrechten hier nicht als Teil der Frage verstanden wissen. Falls ja, bitte ich um Übermittlung und frage weiter: Existieren für diese Unterlagen Belege (z.B. Studien oder Statistiken), die nachweisen, dass genau die fehlende Kenntnis von geblockten Ports Angriffe verhindert hat? Gibt es eventuell Unterlagen, die das Gegenteil nahelegen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren, um meine wissenschaftlichen Studien auf diesem Gebiet zu unterstützen.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Ich übersetze das für mich so:
Da dem BSI keine Unterlagen vorliegen, die beweisen oder widerlegen, dass die FEHLENEDE Kenntnis von Portsperren einen Sicherheitsgewinn erzeugt, kann zumindest aktuell davon ausgegangen werden, dass es "aus Sicherheitsgründen" keinen Grund gibt diese geheimhalten zu wollen.
Es hat schlicht keine Relevanz, ergo keine Unterlagen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Februar 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Existieren bei I…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Unterlagen zum Gefahrenpotential der Kenntnis geblockter TCP/UDP Ports an deutschen Hochschulen [#213868]
Datum
27. Februar 2021 18:49
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Existieren bei Ihnen Unterlagen (z.B. Stellungnahmen oder Handreichungen), aus denen (vielleicht auch nur implizit) hervorgeht, ob es aus Sicht der Sicherheit von IT Systemen sinnvoll ist nicht bekannt zu geben, welche TCP/UDP Ports aus einem Netzwerk einer Hochschule (oder vergleichbar Behörde) von innen nach außen gerichtet zugreifbar sind? Ich möchte mind. gleichwertige Rechtsaspekte der Abwägung von Grundrechten hier nicht als Teil der Frage verstanden wissen. Falls ja, bitte ich um Übermittlung und frage weiter: Existieren für diese Unterlagen Belege (z.B. Studien oder Statistiken), die nachweisen, dass genau die fehlende Kenntnis von geblockten Ports Angriffe verhindert hat? Gibt es eventuell Unterlagen, die das Gegenteil nahelegen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren, um meine wissenschaftlichen Studien auf diesem Gebiet zu unterstützen. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner Anfragenr: 213868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213868/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Langner, anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem In…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Unterlagen zum Gefahrenpotential der Kenntnis geblockter TCP/UDP Ports an deutschen Hochschulen [#213868]
Datum
19. März 2021 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen