Unterlagen zum Lärmgutachten

Anfrage an: Stadt Baruth/Mark

Sämtliche Unterlagen, welche nach 2013 dem Akustiklabor Berlin zwecks Erstellung eines Lärmgutachtens / Schallrahmenplanes zur Verfügung gestellt wurden.

Des Weiteren bitte ich um Unterlagen, welche der Stadt Baruth/Mark im Zusammenhang mit der Erweiterung der Gasverdichterstation der Gascade sowie den baulichen Tätigkeiten der Firma Binderholz (ehemals Klenk) vorliegen. Falls hierzu Unterlagen vorliegen, die nicht an das Akustiklabor weitergeleitet wurden, bitte ich um eine Begründung dieser Entscheidung.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Stadt Baruth/Mark Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zum Lärmgutachten [#296264]
Datum
4. Januar 2024 14:12
An
Stadt Baruth/Mark
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Unterlagen, welche nach 2013 dem Akustiklabor Berlin zwecks Erstellung eines Lärmgutachtens / Schallrahmenplanes zur Verfügung gestellt wurden. Des Weiteren bitte ich um Unterlagen, welche der Stadt Baruth/Mark im Zusammenhang mit der Erweiterung der Gasverdichterstation der Gascade sowie den baulichen Tätigkeiten der Firma Binderholz (ehemals Klenk) vorliegen. Falls hierzu Unterlagen vorliegen, die nicht an das Akustiklabor weitergeleitet wurden, bitte ich um eine Begründung dieser Entscheidung.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296264/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Baruth/Mark
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund Ihrer Bitte zur Antwort per E-Mail teile ich auf diesem Wege mit…
Von
Stadt Baruth/Mark
Betreff
AW: [EXTERN] Unterlagen zum Lärmgutachten [#296264] - Zwischeninformation
Datum
29. Januar 2024 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund Ihrer Bitte zur Antwort per E-Mail teile ich auf diesem Wege mit, dass sich Ihr Antrag derzeit als nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 6 Abs. 1 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) darstellen dürfte. Eine Übersendung "sämtlicher Unterlagen" im Zusammenhang mit der Erstellung des Lärmgutachtens/Schallrahmenplans 2013 bzw. der Erweiterung der Gasverdichterstation der Gascade sowie den baulichen Tätigkeiten der Firma Binderholz (ehemals Klenk) ist zu unbestimmt, da nicht ersichtlich ist, auf welchen Zeitraum sich letztere Anträge beziehen sollen. Hinsichtlich des Auftragsverhältnisses zwischen der Stadt Baruth/Mark und dem Akustiklabor betreffend der Lärmaktionsplanung dürften zudem weitere Gründe einem Akteneinsichtsantrag entgegenstehen. Zum einen könnte es sich um Arbeiten handeln, die der unmittelbaren Vorbereitung des Schallrahmenplans dienten (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 AIG), zum anderen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers beeinträchtigt sein könnten (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 AIG). Sobald die diesbezügliche Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie umgehend Nachricht. Ich weise in diesem Zusammenhang vorsorglich darauf hin, dass die Vielzahl Ihrer Anträge mittlerweile die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Stadt Baruth/Mark erheblich beeinträchtigt, sodass bereits aus diesem Grunde eine Ablehnung zukünftig nicht ausgeschlossen werden kann (§ 4 Abs. 2 Nr. 4 AIG). Jedenfalls ist zu konstatieren, dass hierdurch ein nicht unerheblicher Vertrauensverlust betreffend der Ihrerseits zugesagten konstruktiven Zusammenarbeit entstanden ist. Für etwaige Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zum Lärmgutachten“ vom 04.01.2024 (#296264) wurde von I…
An Stadt Baruth/Mark Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Unterlagen zum Lärmgutachten [#296264] - Zwischeninformation [#296264]
Datum
23. März 2024 14:12
An
Stadt Baruth/Mark
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zum Lärmgutachten“ vom 04.01.2024 (#296264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 47 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zum Lärmgutachten“ vom 04.01.2024 (#296264) wurde von I…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Unterlagen zum Lärmgutachten [#296264] - Zwischeninformation [#296264]
Datum
23. März 2024 14:27
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zum Lärmgutachten“ vom 04.01.2024 (#296264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 47 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zum Lärmgutachten“ vom 04.01.2024 (#296264) wurde von I…
An Stadt Baruth/Mark Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Unterlagen zum Lärmgutachten [#296264] - Zwischeninformation [#296264]
Datum
23. März 2024 14:27
An
Stadt Baruth/Mark
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zum Lärmgutachten“ vom 04.01.2024 (#296264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 47 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Baruth/Mark
Guten Tag, als Vorsitzender der SVV bin ich weder berechtigt noch in der Lage Ihnen die geforderten Unterlagen zu…
Von
Stadt Baruth/Mark
Betreff
Re: [EXTERN] Unterlagen zum Lärmgutachten [#296264] - Zwischeninformation [#296264]
Datum
23. März 2024 16:58
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, als Vorsitzender der SVV bin ich weder berechtigt noch in der Lage Ihnen die geforderten Unterlagen zuzusenden. Auch unterliege ich in meiner Funktion keinen gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zur Beantwortung von Anfragen. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Baruth/Mark
Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrer Anfrage erfolgt mit Datum vom 29.…
Von
Stadt Baruth/Mark
Betreff
AW: [EXTERN] Unterlagen zum Lärmgutachten [#296264] - Zwischeninformation [#296264]
Datum
25. März 2024 13:32
Status
Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrer Anfrage erfolgt mit Datum vom 29.01.2024 per Mail der u.a. Hinweis darauf, dass sich der Antrag als nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 6 Abs. 1 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) darstellt. Eine Konkretisierung ist - nach meinem Kenntnisstand - nicht erfolgt. Insoweit muss der Vorwurf der nicht fristgerechten Beantwortung hiermit zurückgewiesen werden. Für etwaige Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen