Unterlagen zum Massaker in Cizre und anderen kurdischen Städten

Anfrage an: Bundeskanzleramt

sämtliche Unterlagen des Kanzleramts mit Bezug zum mutmaßlichen Massaker der türkischen Armee/Polizei in Cizre (Türkei) und anderen kurdischen Städten.

siehe http://www.fr-online.de/brennpunkt-tuerkei/cizre-kurden-sprechen-von--massaker-,23356680,33746294.html

Ergebnis der Anfrage

Angeblich liegen dem Bundeskanzleramt dazu keine Informationen vor. Mit dem kürzlichen Besuch der Bundeskanzlerin in der Türkei, den täglichen Lagebildern der Geheimdienste und dem EU-Gipfel ist die Korrektheit der Antwort jedoch sehr unwahrscheinlich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Februar 2016
  • Frist
    15. März 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Unterl…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zum Massaker in Cizre und anderen kurdischen Städten [#15520]
Datum
11. Februar 2016 19:17
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Unterlagen des Kanzleramts mit Bezug zum mutmaßlichen Massaker der türkischen Armee/Polizei in Cizre (Türkei) und anderen kurdischen Städten. siehe http://www.fr-online.de/brennpunkt-tuerkei/cizre-kurden-sprechen-von--massaker-,23356680,33746294.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 11. Februar 2016
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 11. Februar 2016
Datum
10. März 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Unterlagen zum Massaker in Cizre und anderen kurdischen Städten" [#15520]
Datum
13. März 2016 10:25
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/15520 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet. Angeblich liegen dem Bundeskanzleramt dazu keine Informationen vor. Mit dem kürzlichen Besuch der Bundeskanzlerin in der Türkei, den täglichen Lagebildern der Geheimdienste und dem EU-Gipfel ist die Korrektheit der Antwort jedoch sehr unwahrscheinlich. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. März 2016 15:00
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. März 2016 15:40
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
67,6 KB

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