Unterlagen zum Telefonat zwischen Bundeskanzler Scholz und Duque

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Alle vorhandenen Unterlagen zu dem Telefonat zwischen Bundeskanzler Scholz und dem kolumbianischen Präsidenten Duque vom 06. April 2022 (vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/kolumbianische-kohle-101.html), insbesondere:
- Protokolle und Gesprächsnotizen
- Vorbereitungen, Vermerke, Emails

Der Anfrage dürften keine der Versagungsgründe aus § 3 Nr. 1, Nr. 3 IFG entgegenstehen, weil das Bundeskanzleramt das Telefonat als solches bestätigt hat, die wesentlichen Inhalte ohnehin vom kolumbianischen Gesprächspartner in Pressestatements unmittelbar nach dem Telefonat öffentlich wiedergegeben wurde und keine behördeninternen Entscheidungsprozesse erkennbar sind, deren Vertraulichkeit durch die Auskunftserteilung beeinträchtigt werden könnten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Juni 2022
  • Frist
    15. Juli 2022
  • 2 Follower:innen
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle vorhandenen …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
Unterlagen zum Telefonat zwischen Bundeskanzler Scholz und Duque [#251279]
Datum
13. Juni 2022 10:11
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle vorhandenen Unterlagen zu dem Telefonat zwischen Bundeskanzler Scholz und dem kolumbianischen Präsidenten Duque vom 06. April 2022 (vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/kolumbianische-kohle-101.html), insbesondere: - Protokolle und Gesprächsnotizen - Vorbereitungen, Vermerke, Emails Der Anfrage dürften keine der Versagungsgründe aus § 3 Nr. 1, Nr. 3 IFG entgegenstehen, weil das Bundeskanzleramt das Telefonat als solches bestätigt hat, die wesentlichen Inhalte ohnehin vom kolumbianischen Gesprächspartner in Pressestatements unmittelbar nach dem Telefonat öffentlich wiedergegeben wurde und keine behördeninternen Entscheidungsprozesse erkennbar sind, deren Vertraulichkeit durch die Auskunftserteilung beeinträchtigt werden könnten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251279/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zum Telefonat zwischen Bundeskanzle…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: Unterlagen zum Telefonat zwischen Bundeskanzler Scholz und Duque [#251279]
Datum
15. Juli 2022 10:33
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zum Telefonat zwischen Bundeskanzler Scholz und Duque“ vom 13.06.2022 (#251279) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundeskanzleramt
Ablehnung der Anfrage Ablehnung wegen Schutz der internationalen Beziehungen
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung der Anfrage
Datum
27. Juli 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Ablehnung wegen Schutz der internationalen Beziehungen