Unterlagen zum Umgang mit Sicherheitsscannern

alle Unterlagen (z.B. Dienstanweisungen, Kommunikation mit den einzelnen Bundespolizeidienststellen an Flughäfen oder dem BMI) zum Umgang mit bzw. zur Handhabung von Sicherheitsscannern (insb. zur Umsetzung der EU Direktive 2015/1998, Anlage 4, Nr. 4.1.1.10) an Flughäfen oder bei Veranstaltungen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen (z.…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zum Umgang mit Sicherheitsscannern [#138270]
Datum
7. Mai 2019 21:59
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen (z.B. Dienstanweisungen, Kommunikation mit den einzelnen Bundespolizeidienststellen an Flughäfen oder dem BMI) zum Umgang mit bzw. zur Handhabung von Sicherheitsscannern (insb. zur Umsetzung der EU Direktive 2015/1998, Anlage 4, Nr. 4.1.1.10) an Flughäfen oder bei Veranstaltungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - 19-32 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vo…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Antrag Unterlagen zum Umgang mit Sicherheitsscannern [#138270]
Datum
8. Mai 2019 15:58
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - 19-32 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 7. Mai 2019 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
16. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen zum Umgang mit Sicherheitsscannern“ [#138270] [#138270]
Datum
10. April 2020 11:06
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/138270 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eine Teilschwärzung von sensiblen Informationen noch nicht einmal erwogen worden ist. Auf dieser Basis ist für Bürger nicht nachvollziehbar, ob die Vorgaben der genannten EU Direktive in Deutschland eingehalten werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 138270.pdf - 2019-05-16_1-ifg_bpol_20190516.pdf Anfragenr: 138270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/138270

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. April 2020 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.