Unterlagen zum VersFG BE

Anfrage an: Polizei Berlin

Alle Unterlagen, die sich auf die Anwendung des VersFG BE beziehen und nicht einzelfallbezogen sind, insbesondere – aber nicht beschränkt auf – Verwaltungsvorschriften, darunter Geschäftsanweisungen und Dienstvorschriften, sowie Schulungsunterlagen, Präsentationen, Gutachten, Vermerke und Handreichungen. Die Anfrage bezieht sich sowohl auf solche Unterlagen, die in der Versammlungsbehörde verwendet werden als auch auf solche, die an die Vollzugskräfte der Polizei gerichtet sind.

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  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle U…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zum VersFG BE [#281485]
Datum
20. Juni 2023 11:17
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen, die sich auf die Anwendung des VersFG BE beziehen und nicht einzelfallbezogen sind, insbesondere – aber nicht beschränkt auf – Verwaltungsvorschriften, darunter Geschäftsanweisungen und Dienstvorschriften, sowie Schulungsunterlagen, Präsentationen, Gutachten, Vermerke und Handreichungen. Die Anfrage bezieht sich sowohl auf solche Unterlagen, die in der Versammlungsbehörde verwendet werden als auch auf solche, die an die Vollzugskräfte der Polizei gerichtet sind.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281485/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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