Unterlagen zum Wegfall des Status Virusvarianten-Gebiet für Vereinigtes Königreich Großbritannien

Anfrage an: Auswärtiges Amt

alle Unterlagen (z.B. interne Kommunikation, Ressortabstimmungen, Stellungnahmen, diplomatische Korrespondenz) zum Wegfall der Einstufung des Vereinigten Königreichs Großbritannien als Virusvarianten-Gebiet, siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    20. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
  • Kosten dieser Information:
    150,00 Euro
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen (z.B. inte…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Unterlagen zum Wegfall des Status Virusvarianten-Gebiet für Vereinigtes Königreich Großbritannien [#216063]
Datum
20. März 2021 08:38
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen (z.B. interne Kommunikation, Ressortabstimmungen, Stellungnahmen, diplomatische Korrespondenz) zum Wegfall der Einstufung des Vereinigten Königreichs Großbritannien als Virusvarianten-Gebiet, siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216063/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Unterlagen zum Wegfall des Status Virusvarianten-Gebiet für Vereinigtes Königreich Großbritannien, Vg. Nr. 095-2021
Datum
30. März 2021 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Sehr Antragsteller/in im Nachgang zur Eingangsbestätigung vom 30.03.2021 teile ich Ihnen mit, dass nach Rücksprac…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Unterlagen zum Wegfall des Status Virusvarianten-Gebiet für Vereinigtes Königreich Großbritannien, Vg. Nr. 095-2021
Datum
13. April 2021 10:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in im Nachgang zur Eingangsbestätigung vom 30.03.2021 teile ich Ihnen mit, dass nach Rücksprache mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) Ihre Anfrage nach dort abgeben und vom BMG beantwortet wird. Grund dafür ist, dass die Ein- und Ausstufungen, die aus dem Vorkommen von Virusvarianten resultieren, vom Votum/der Expertise des BMG/RKI ab hängen. Die weitere Beteiligung des Auswärtigen Amts ist sichergestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zum Wegfall des Status Virusvariante…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Unterlagen zum Wegfall des Status Virusvarianten-Gebiet für Vereinigtes Königreich Großbritannien, Vg. Nr. 095-2021 [#216063]
Datum
2. Mai 2021 18:15
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zum Wegfall des Status Virusvarianten-Gebiet für Vereinigtes Königreich Großbritannien“ vom 20.03.2021 (#216063) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216063/

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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. Juni 2021 17:32
Status
Anfrage abgeschlossen

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