Unterlagen zur BAFA-Handreichung zur Anwendung des LkSG auf die Kredit-und Versicherungswirtschaft

sämtliche Unterlagen zur Erstellung der BAFA-Handreichung zur Anwendung des LkSG auf die Kredit-und Versicherungswirtschaft (insbesondere Prüf-Vermerke, Gesprächsnotizen und E-Mail-Kommunikation), die sich mit der Anwendbarkeit des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auf die von der Kreditwirtschaft finanzierten Tätigkeiten beschäftigen,

sowie sämtliche Unterlagen aus der Erarbeitung dieser Handreichung, die auf folgende Passage der Gesetzesbegründung Bezug nehmen: "Bei der Anbietung einer Finanzdienstleistung, zum Beispiel durch
Kreditinstitute, findet ein wesentlicher Teil der Produktion zeitgleich mit der Erbringung der Dienstleistung gegenüber dem Kunden statt und setzt, zum Beispiel durch Investition oder Kreditvergabe, weitere Produktionsprozesse frei. Deshalb werden für solche Dienstleistungen auch die Beziehung zum Endkunden und die nachgelagerten Stufen der Lieferkette erfasst." (BT-Drs. 19/28649, 40).

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten und von schutzwürdigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    18. März 2024
  • Frist
    20. April 2024
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Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Unterlagen zur Erstellung d…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
Unterlagen zur BAFA-Handreichung zur Anwendung des LkSG auf die Kredit-und Versicherungswirtschaft [#303435]
Datum
18. März 2024 09:36
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Unterlagen zur Erstellung der BAFA-Handreichung zur Anwendung des LkSG auf die Kredit-und Versicherungswirtschaft (insbesondere Prüf-Vermerke, Gesprächsnotizen und E-Mail-Kommunikation), die sich mit der Anwendbarkeit des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auf die von der Kreditwirtschaft finanzierten Tätigkeiten beschäftigen, sowie sämtliche Unterlagen aus der Erarbeitung dieser Handreichung, die auf folgende Passage der Gesetzesbegründung Bezug nehmen: "Bei der Anbietung einer Finanzdienstleistung, zum Beispiel durch Kreditinstitute, findet ein wesentlicher Teil der Produktion zeitgleich mit der Erbringung der Dienstleistung gegenüber dem Kunden statt und setzt, zum Beispiel durch Investition oder Kreditvergabe, weitere Produktionsprozesse frei. Deshalb werden für solche Dienstleistungen auch die Beziehung zum Endkunden und die nachgelagerten Stufen der Lieferkette erfasst." (BT-Drs. 19/28649, 40). Mit der Schwärzung personenbezogener Daten und von schutzwürdigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger Anfragenr: 303435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303435/ Postanschrift Philipp Schönberger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen Z13-IFso-297/24…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Unterlagen zur BAFA-Handreichung zur Anwendung des LkSG auf die Kredit-und Versicherungswirtschaft [#303435]
Datum
27. März 2024 08:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen Z13-IFso-297/24 bearbeitet. Wir werden Ihnen unaufgefordert Nachricht zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Z13-IFso-297/24 Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihre Anfrage wird noch bearbeitet. Eine Antwort wird schnellstmö…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Unterlagen zur BAFA-Handreichung zur Anwendung des LkSG auf die Kredit-und Versicherungswirtschaft [#303435]
Datum
17. April 2024 11:40
Status
Warte auf Antwort
Z13-IFso-297/24 Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihre Anfrage wird noch bearbeitet. Eine Antwort wird schnellstmöglich erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur BAFA-Handreichung zur Anwendung des LkSG auf die Kr…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: Unterlagen zur BAFA-Handreichung zur Anwendung des LkSG auf die Kredit-und Versicherungswirtschaft [#303435]
Datum
24. April 2024 17:12
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur BAFA-Handreichung zur Anwendung des LkSG auf die Kredit-und Versicherungswirtschaft“ vom 18.03.2024 (#303435) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Z13-IFso-297/24 Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihre Anfrage wird noch bearbeitet. Eine Antwort wird schnellstmö…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Unterlagen zur BAFA-Handreichung zur Anwendung des LkSG auf die Kredit-und Versicherungswirtschaft [#303435]
Datum
26. April 2024 09:56
Status
Z13-IFso-297/24 Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihre Anfrage wird noch bearbeitet. Eine Antwort wird schnellstmöglich erfolgen. Mit freundlichen Grüßen