Unterlagen zur Beantragung der nachträglichen Einordnung des sechs- bzw. achtstreifigen Ausbaus der A4 in den Bundesverkehrswegeplan

Zu den vier Teilabschnitten (achtstreifger Ausbau der A4 vom Autobahndreick Nossen (A14) bis zum Autobahndreieck Dresden-West (A17), 18,2 km Länge; achtstreifger Ausbau der A4 vom Autobahndreieck Dresden-West (A17) bis zum Autobahndreieck Dresden-Nord (A13), 14,2 km Länge; sechstreifger Ausbau der A4 vom Autobahndreieck Dresden-Nord (A13) bis zur Anschlussstelle Pulsnitz (S95), 15,3 km Länge; sechsstreifger Ausbau der A4 zwischen der Anschlussstelle (AS) Pulsnitz und der AS Bautzen-Ost, 38 km Länge) auf denen die A4 in Sachsen ausgebaut werden soll:

- Beschreibung und Begründung der vier beantragten Abschnitte: die Bestandsanalyse, die Ziele, Alternativen und Alternativenprüfungen, Bedarfsbegründung, verkehrliche und raumordnerische Bedeutung, zu erwartende Umweltauswirkungen, wie sie zuständigen Bundesbehörden zur Beantragung übermittelt wurden.
- die detaillierte Kostenermittlung nach Anweisung zur Kostenermittlung und Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS) mit Einschätzung des technischen Aufwandes (u.a. Umbau von Anschlussstellen, Abstimmung mit der Landeshauptstadt Dresden insbesondere am Autobahndreieck Dresden-Nord, detaillierte Betrachtung von Ingenieurbauwerken und Lärmschutzmaßnahmen, ermittelte Gesamtkosten entsprechend dem Prinzip der Bewertung zum BVWP aufgeteilt in Erhaltungs- und Neubaukosten)
- alle Berichte und Einschätzungen zu den zu erwartenden Umweltauswirkungen: die beinhaltet die Beschreibung der möglichen betroffenen Schutzgebiete und die Auswirkungen der Baumaßnahme darauf
- Planunterlagen (Lagepläne, Höhenpläne, Pläne zu den Umweltindikatoren mit Schutzgebieten und geschätzten Schutzmaßnahmen z. B. Lärmschutzwänden)

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

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  • Datum
    12. November 2022
  • Frist
    18. Januar 2023
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Martin Ahlfeld
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zu…
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
Martin Ahlfeld
Betreff
Unterlagen zur Beantragung der nachträglichen Einordnung des sechs- bzw. achtstreifigen Ausbaus der A4 in den Bundesverkehrswegeplan [#263126]
Datum
12. November 2022 12:18
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zu den vier Teilabschnitten (achtstreifger Ausbau der A4 vom Autobahndreick Nossen (A14) bis zum Autobahndreieck Dresden-West (A17), 18,2 km Länge; achtstreifger Ausbau der A4 vom Autobahndreieck Dresden-West (A17) bis zum Autobahndreieck Dresden-Nord (A13), 14,2 km Länge; sechstreifger Ausbau der A4 vom Autobahndreieck Dresden-Nord (A13) bis zur Anschlussstelle Pulsnitz (S95), 15,3 km Länge; sechsstreifger Ausbau der A4 zwischen der Anschlussstelle (AS) Pulsnitz und der AS Bautzen-Ost, 38 km Länge) auf denen die A4 in Sachsen ausgebaut werden soll: - Beschreibung und Begründung der vier beantragten Abschnitte: die Bestandsanalyse, die Ziele, Alternativen und Alternativenprüfungen, Bedarfsbegründung, verkehrliche und raumordnerische Bedeutung, zu erwartende Umweltauswirkungen, wie sie zuständigen Bundesbehörden zur Beantragung übermittelt wurden. - die detaillierte Kostenermittlung nach Anweisung zur Kostenermittlung und Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS) mit Einschätzung des technischen Aufwandes (u.a. Umbau von Anschlussstellen, Abstimmung mit der Landeshauptstadt Dresden insbesondere am Autobahndreieck Dresden-Nord, detaillierte Betrachtung von Ingenieurbauwerken und Lärmschutzmaßnahmen, ermittelte Gesamtkosten entsprechend dem Prinzip der Bewertung zum BVWP aufgeteilt in Erhaltungs- und Neubaukosten) - alle Berichte und Einschätzungen zu den zu erwartenden Umweltauswirkungen: die beinhaltet die Beschreibung der möglichen betroffenen Schutzgebiete und die Auswirkungen der Baumaßnahme darauf - Planunterlagen (Lagepläne, Höhenpläne, Pläne zu den Umweltindikatoren mit Schutzgebieten und geschätzten Schutzmaßnahmen z. B. Lärmschutzwänden) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Ahlfeld Anfragenr: 263126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263126/ Postanschrift Martin Ahlfeld << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Ahlfeld
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Das Staatsministerium schreibt "die [...] gewünschten Informationen liegen [...] nicht vor" und es wird …
Von
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Unterlagen zur Beantragung der nachträglichen Einordnung des sechs- bzw. achtstreifigen Ausbaus der A4 in den Bundesverkehrswegeplan
Datum
17. November 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Das Staatsministerium schreibt "die [...] gewünschten Informationen liegen [...] nicht vor" und es wird auf die Zuständigkeit der DEGES verwiesen. Es wurde daraufhin eine Anfrage an das DEGES gestellt (https://fragdenstaat.de/a/263663).

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Martin Ahlfeld
Unterlagen zur nachträglichen Einordnung des sechs- bzw. achtstreifigen Ausbaus der A4 in den Bundesverkehrswegepl…
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
Martin Ahlfeld
Via
Briefpost
Betreff
Unterlagen zur nachträglichen Einordnung des sechs- bzw. achtstreifigen Ausbaus der A4 in den Bundesverkehrswegeplan
Datum
3. Dezember 2022
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Auf Ihre Anfrage hin habe ich mich ebenfalls an die DEGES gewandt. Diese hat mich wiederum an das zuständige Bundesministerium verwiesen. Auf dessen Antwort warte ich derzeit noch. Im Sommer 2018 hat Staatsminister Dulig bekannt gegeben, dass sein Ministerium die Unterlagen eingereicht hat (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/220910). Hier heißt es im letzten Absatz: "Für den Antrag nach §6 Fernstraßenausbaugesetz mussten umfangreiche Unterlagen analog den Bewertungsunterlagen zum Bundesverkehrswegeplan durch Einbindung externer Gutachter erstellt werden. Die jeweiligen Projektdossiers umfassen: – Beschreibung und Begründung wie z. B. die Bestandsanalyse, die Ziele, Alternativen, verkehrliche und raumordnerische Bedeutung, zu erwartende Umweltauswirkungen – detaillierte Kostenermittlung: Zur Ermittlung der Kosten nach AKVS (Anweisung zur Kostenermittlung und Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen) war eine grobe Einschätzung des technischen Aufwandes erforderlich (z. B. Umbau von Anschlussstellen, Abstimmung mit der Landeshauptstadt Dresden insbesondere am Autobahndreieck Dresden-Nord). Hinzu kommt die detaillierte Betrachtung von Ingenieurbauwerken und Lärmschutzmaßnahmen. Ergänzend sind die ermittelten Gesamtkosten entsprechend dem Prinzip der Bewertung zum BVWP aufzuteilen in Erhaltungs- und Neubaukosten. – Umweltauswirkungen: Beschreibung der möglichen betroffenen Schutzgebiete und die Auswirkungen der Baumaßnahme darauf – Planunterlagen (Lagepläne, Höhenpläne, Pläne zu den Umweltindikatoren mit Schutzgebieten und geschätzten Schutzmaßnahmen z. B. Lärmschutzwänden)" Dass Ihnen keine der von mir angefragten Informationen vorliegen, scheint mir nicht plausibel, schließlich haben Sie diese Informationen zur Antragsstellung benötigt. Ich bitte Sie daher dem erneut nachzugehen und mir die im Ministerium vorliegenden Informationen herauszugeben. Mit freundlichen Grüßen