Unterlagen zur Beantragung der nachträglichen Einordnung des sechs- bzw. achtstreifigen Ausbaus der A4 in den Bundesverkehrswegeplan
Zu den vier Teilabschnitten (achtstreifger Ausbau der A4 vom Autobahndreick Nossen (A14) bis zum Autobahndreieck Dresden-West (A17), 18,2 km Länge; achtstreifger Ausbau der A4 vom Autobahndreieck Dresden-West (A17) bis zum Autobahndreieck Dresden-Nord (A13), 14,2 km Länge; sechstreifger Ausbau der A4 vom Autobahndreieck Dresden-Nord (A13) bis zur Anschlussstelle Pulsnitz (S95), 15,3 km Länge; sechsstreifger Ausbau der A4 zwischen der Anschlussstelle (AS) Pulsnitz und der AS Bautzen-Ost, 38 km Länge) auf denen die A4 in Sachsen ausgebaut werden soll:
- Beschreibung und Begründung der vier beantragten Abschnitte: die Bestandsanalyse, die Ziele, Alternativen und Alternativenprüfungen, Bedarfsbegründung, verkehrliche und raumordnerische Bedeutung, zu erwartende Umweltauswirkungen, wie sie zuständigen Bundesbehörden zur Beantragung übermittelt wurden.
- die detaillierte Kostenermittlung nach Anweisung zur Kostenermittlung und Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS) mit Einschätzung des technischen Aufwandes (u.a. Umbau von Anschlussstellen, Abstimmung mit der Landeshauptstadt Dresden insbesondere am Autobahndreieck Dresden-Nord, detaillierte Betrachtung von Ingenieurbauwerken und Lärmschutzmaßnahmen, ermittelte Gesamtkosten entsprechend dem Prinzip der Bewertung zum BVWP aufgeteilt in Erhaltungs- und Neubaukosten)
- alle Berichte und Einschätzungen zu den zu erwartenden Umweltauswirkungen: die beinhaltet die Beschreibung der möglichen betroffenen Schutzgebiete und die Auswirkungen der Baumaßnahme darauf
- Planunterlagen (Lagepläne, Höhenpläne, Pläne zu den Umweltindikatoren mit Schutzgebieten und geschätzten Schutzmaßnahmen z. B. Lärmschutzwänden)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Anfrage eingeschlafen
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Datum12. November 2022
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18. Januar 2023
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