Unterlagen zur Beschaffung von Atemmasken in Kenia

- Unterlagen (Kommunikation (z. B. E-Mails, Faxe, etc.) , Verträge, Absprachen) zur Beschaffung von Atemmasken in Kenia, bei der die Fracht in Deutschland nicht ankam.

Vgl. https://web.archive.org/web/20200324154346/https://www.deutschlandfunk.de/die-nachrichten.1441.de.html

Mit der Schwärzung personenbez. Daten bin ich einverstanden.

Das Bundesministerium der Verteidigung verweist mich auf Ihre Behörde. Vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-beschaffung-von-atemmasken-in-kenia/#nachricht-474814

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Unterlage…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Unterlagen zur Beschaffung von Atemmasken in Kenia [#183666]
Datum
30. März 2020 14:56
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen (Kommunikation (z. B. E-Mails, Faxe, etc.) , Verträge, Absprachen) zur Beschaffung von Atemmasken in Kenia, bei der die Fracht in Deutschland nicht ankam. Vgl. https://web.archive.org/web/20200324154346/https://www.deutschlandfunk.de/die-nachrichten.1441.de.html Mit der Schwärzung personenbez. Daten bin ich einverstanden. Das Bundesministerium der Verteidigung verweist mich auf Ihre Behörde. Vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-beschaffung-von-atemmasken-in-kenia/#nachricht-474814
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 183666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183666 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion O 1004-2020.00014-DI.B.16 (202000081366) Sehr geehrter Herr Filter, Ihre Anfrage vom 30. Mä…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Unterlagen zur Beschaffung von Atemmasken in Kenia
Datum
1. April 2020 14:05
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2020.00014-DI.B.16 (202000081366) Sehr geehrter Herr Filter, Ihre Anfrage vom 30. März 2020 bezüglich der Unterlagen zur Beschaffung von Atemmasken in Kenia ist im Arbeitsbereich DI.B.16 als zuständige Stelle der Generalzolldirektion (GZD) für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Nach Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Im Hinblick auf die derzeitige Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf den Dienstbetrieb kann es ggf. zu einer Überschreitung der Monatsfrist kommen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion O 1004-2020.00014-DI.B.16 (202000096853) Sehr geehrter Herr Filter, anliegendes Schreiben ü…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Unterlagen zur Beschaffung von Atemmasken in Kenia
Datum
24. April 2020 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
986,6 KB
Generalzolldirektion O 1004-2020.00014-DI.B.16 (202000096853) Sehr geehrter Herr Filter, anliegendes Schreiben übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen