Unterlagen zur Bilanz nach einem Jahr Videobeobachtung am Aachener Bushof

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Donnerstag, den 15.03.2018, um 11 Uhr, fand ein Pressegespräch in den Räumlichkeiten der Polizeiinspektion 1 ein. Der Polizeipräsident sowie der Leiter GE (Gefahrenabwehr und Einsatz) zogen Bilanz nach einem Jahr Videobeobachtung am Aachener Bushof. Bitte übersenden Sie mir die Unterlagen, die Sie an die anwesenden Journalistinnen und Journalisten verteilt und/oder ihnen präsentiert haben. Sollten Sie ein Protokoll des Pressegesprächs angefertigt haben, übersenden Sie mir dieses bitte auch.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2018
  • Frist
    20. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am Donnerstag, den…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Bilanz nach einem Jahr Videobeobachtung am Aachener Bushof [#27120]
Datum
18. März 2018 12:25
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am Donnerstag, den 15.03.2018, um 11 Uhr, fand ein Pressegespräch in den Räumlichkeiten der Polizeiinspektion 1 ein. Der Polizeipräsident sowie der Leiter GE (Gefahrenabwehr und Einsatz) zogen Bilanz nach einem Jahr Videobeobachtung am Aachener Bushof. Bitte übersenden Sie mir die Unterlagen, die Sie an die anwesenden Journalistinnen und Journalisten verteilt und/oder ihnen präsentiert haben. Sollten Sie ein Protokoll des Pressegesprächs angefertigt haben, übersenden Sie mir dieses bitte auch. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Aachen
ZA 2 – Beschwerdemanagement …
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Unterlagen zur Bilanz nach einem Jahr Videobeobachtung am Aachener Bushof [#27120]
Datum
19. März 2018 14:56
Status
Warte auf Antwort
ZA 2 – Beschwerdemanagement Aachen, den 19.03.2018 Eingaben und Beschwerden Ihr Schreiben vom 18.03.2018 (ZA 2 – 13.05.01 - 139/18) Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Eingabe vom 18.03.2018. Die weitere Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt durch die Pressestelle. Sie werden so bald wie möglich eine Rückmeldung erhalten. Bis dahin möchte ich Sie höflich um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Aachen
Ihre Anfrage vom 18.03.2018 Polizeipräsidium Aachen Pressestelle Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
Ihre Anfrage vom 18.03.2018
Datum
20. März 2018 13:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Aachen Pressestelle Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Anbei übersende ich Ihnen das von uns an die Medienvertreter ausgegebene Handout zur Pressekonferenz bzgl. Videobeobachtung am Bushof. Ein Protokoll wurde unsererseits nicht geführt. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage vom 18.03.2018 [#27120] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle und unk…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 18.03.2018 [#27120]
Datum
27. März 2018 17:57
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Antwort. Sehr vorbildlich im Sinne des IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>