Sehr geehrter Herr Langner,
ich darf Ihnen zunächst noch ein gutes neues Jahr 2023 wünschen.
Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, ist Ihr Antrag nach § 6 Abs. 1 Satz 6 AIG zuständigkeitshalber an den Brandenburgischen Landesbetrieb Liegenschaften und Bauen (BLB) abgegeben worden. Dieser ist u.a. zuständig für die Bewirtschaftung eines großen Anteils, der von der Landesverwaltung des Landes Brandenburg genutzten Liegenschaften. In dieser Funktion waren wir angehalten, gemäß den Vorgaben des Bundes zur verknappungsbedingten Einsparung von Energie mögliche Handlungsspielräume für den Liegenschaftsbetrieb zu evaluieren.
Wir bewirtschaften ein Immobilienportfolio von über 300 Liegenschaften mit über 1.000 Gebäuden. Hierunter fallen sowohl (denkmalgeschützte) Alt-Gebäudebestände, Nachkriegsbauten, serielle Typenbauten aus DDR-Zeit, Behördenzentren der Nachwende, Bürobauten, Gerichtsgebäude als auch Lagerbauten, Werkstätten und Garagen. So breit wie die Art und Beschaffenheit der Gebäude sind auch Typ und Alter der Gebäudebetriebstechnik auf den Liegenschaften. Zahlen zu möglichen Einsparungen im angepassten Gebäudebetrieb lassen sich folgerichtig nur mit Spannbreiten und in Ca.- Angaben kommunizieren, jeweils in Abhängigkeit zu den standortbezogenen, sich voneinander unterscheidenden Rahmenvoraussetzungen von Gebäude und Technik.
Insoweit haben wir "handelsübliche" Rechenwerte auf dieses Liegenschaftsportfolio angepasst!
Immobilienbetriebe, Verbraucherverbände sowie Weitere kommunizieren u.a. folgende Angaben:
- 1° C Temperaturverringerung der Raum-/ bzw. Vorlauftemperatur Warmwasser erbringt rechnerisch bis zu 6 % Einsparung an eingesetzter Primärenergie im Heizbetrieb.
- 3--5 % Energieeinsparung wird erzielt, wenn das tägliche Heizfenster, jenseits der Nachtabsenkung um 1 Stunde verringert werden kann.
Lagen bisher abrufbare Temperaturbereiche in Büro- und Aufenthaltsräumen der vorangehend beschriebenen Liegenschaften bei 22-25° C, erbringt die Absenkung auf einen Temperaturbereich unter 20°C und unter Berücksichtigung der jeweilig unterscheidenden technischen Gegebenheiten eine nominelle Temperaturdifferenz/ Einsparungsmarge von 3-5° C. So erklärt sich das "Kann" von 20-25 % Einsparung bei ca. 6 % Einsparung je 1 °C Temperaturdifferenz. Liegt das Regel-Heizfenster "Heizbetrieb" auf den Liegenschaften bisher bei ca. 12-14 Stunden vor Absenkung/ Aufheizung, erbringt jede Stunde Einsparung des Vollast-Heizbetriebes Effekte von 3-5% der abgerufenen Wärmemenge.
Bei den Angaben handelt es sich selbstverständlich um interpolierte Annahmen, für den gesamten Bereich der bewirtschafteten Liegenschaften angepasste Zahlen. Es handelt sich also um "mögliche" Einsparungen. Keine Berücksichtigung kann hierbei das Nutzerverhalten finden, welches nur über entsprechende Organisationserlasse beeinflusst werden kann!
Für die noch detailliertere Recherche nach Angaben um die Energieeinsparungen auf den Landesliegenschaften steht Ihnen hier am Dienstsitz Potsdam des BLB ein Ordner mit Schriftverkehr/ Anlagen zur Verfügung. Ich würde Sie bitten, sich bei Wunsch zur Einsicht mit dem Dienstbereich/ Team 4 im Facility Management, [geschwärzt] in Kontakt zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt]
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