Unterlagen zur Haushaltsführung der Stadt Aachen bei der Vergabe von Telekommunikationsleistungen (Festnetz)

Sämtliche im Rahmen der kommunalen (Haushalts- / und Rechnungsprüfungs-)Aufsicht bei der die Stadt Aachen beaufsichtigenden Bezirksregierung Köln mutmaßlich vorliegenden Unterlagen, die die Tatsache - und die aus der Tatsache resultierenden Folgen - betreffen, dass die Stadt Aachen seit wohl 20 Jahren keine Rahmenverträge bezüglich Telekommunikationsleistungen mehr ausgeschrieben hat, obwohl sie rechtlich (laut Pressebericht [1]) hierzu eigentlich alle vier Jahre verpflichtet ist.

[1] https://www.aachener-zeitung.de/lokales/aachen/stadt-aachen-zahlt-zu-viel-geld-fuers-telefonieren_aid-97723795

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. September 2023
  • Frist
    24. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sä…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Haushaltsführung der Stadt Aachen bei der Vergabe von Telekommunikationsleistungen (Festnetz) [#288683]
Datum
20. September 2023 15:29
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche im Rahmen der kommunalen (Haushalts- / und Rechnungsprüfungs-)Aufsicht bei der die Stadt Aachen beaufsichtigenden Bezirksregierung Köln mutmaßlich vorliegenden Unterlagen, die die Tatsache - und die aus der Tatsache resultierenden Folgen - betreffen, dass die Stadt Aachen seit wohl 20 Jahren keine Rahmenverträge bezüglich Telekommunikationsleistungen mehr ausgeschrieben hat, obwohl sie rechtlich (laut Pressebericht [1]) hierzu eigentlich alle vier Jahre verpflichtet ist. [1] https://www.aachener-zeitung.de/lokales/aachen/stadt-aachen-zahlt-zu-viel-geld-fuers-telefonieren_aid-97723795
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288683/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Köln
Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Nach Sichtung der Unterlagen werden wir uns w…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: Unterlagen zur Haushaltsführung der Stadt Aachen bei der Vergabe von Telekommunikationsleistungen (Festnetz) [#288683]
Datum
22. September 2023 12:25
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Nach Sichtung der Unterlagen werden wir uns wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] ************************************************************ Bezirksregierung Köln Dezernat 31 – Kommunalaufsicht, Katasterwesen Dienstgebäude: Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ****************************************** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt] [[geschwärzt]]) [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Bezirksregierung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> die der Stadt Aachen für Telekommunikationsdienstleistungen entstehenden…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: Unterlagen zur Haushaltsführung der Stadt Aachen bei der Vergabe von Telekommunikationsleistungen (Festnetz) [#288683]
Datum
9. Oktober 2023 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die der Stadt Aachen für Telekommunikationsdienstleistungen entstehenden Aufwendungen waren in der Vergangenheit kein eigenständiges Thema der durch die Bezirksregierung Köln wahrgenommenen Finanzaufsicht. Gegenstand der Prüfung der im Jahresturnus angezeigten Haushaltspläne sind in der Regel keine einzelnen Haushaltsansätze, sondern kumulierte Daten und Prognosen. In meinen Unterlagen befindet sich mit dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung (§ 105 GO NRW) der Stadt Aachen im Bereich Informationstechnik im Jahr 2021 lediglich ein Dokument, das die Telekommunikationsverträge zum Gegenstand hat, allerdings ohne dabei einen Rechtsverstoß festzustellen. Den entsprechenden Auszug habe ich dieser Mail beigefügt. Das komplette Dokument sowie weitere Prüfberichte finden Sie auf der Internetseite der GPA NRW unter diesem Link<https://gpanrw.de/prufung/prufberichte>. Die Berichte sind dort nach Kommunen geordnet abgelegt. Das von der GPA in Bezug genommene Ergebnis der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Aachen ist hier nicht aktenkundig. Mit freundlichen Grüßen

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