Unterlagen zur Konferenzverpflegung & Catering der Justizministerkonferenz 2022 unter dem Vorsitz des Landes Bayern

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Schriftliche Dokumente zur Konferenzverpflegung/Catering der Justizminister:innenkonferenz am 1. und 2. Juni 2022 in Hohenschwangau.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. November 2022
  • Frist
    31. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
Belia Zanna Geetha Brückner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schriftliche Doku…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Unterlagen zur Konferenzverpflegung & Catering der Justizministerkonferenz 2022 unter dem Vorsitz des Landes Bayern [#264378]
Datum
29. November 2022 14:21
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schriftliche Dokumente zur Konferenzverpflegung/Catering der Justizminister:innenkonferenz am 1. und 2. Juni 2022 in Hohenschwangau.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 264378 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264378/ Postanschrift Belia Zanna Geetha Brückner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner

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Bundesamt für Justiz
Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 1425/2022 Sehr geehrte Frau Brückner, Ihrem Informationsbegehren vermag ich nicht zu en…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Unterlagen zur Konferenzverpflegung & Catering der Justizministerkonferenz 2022 unter dem Vorsitz des Landes Bayern [#264378]
Datum
1. Dezember 2022 08:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 1425/2022 Sehr geehrte Frau Brückner, Ihrem Informationsbegehren vermag ich nicht zu entsprechen. Das Bundesamt für Justiz ist an der Ausrichtung der Justizminister:innenkonferenz nicht beteiligt. Amtliche Informationen gemäß § 2 Nummer 1 IFG liegen daher dem Bundesamt für Justiz nicht vor. Der Vorsitz der 93. Justizminister:innenkonferenz liegt seit dem 1. Januar 2022 beim Freistaat Bayern. Ich stelle Ihnen anheim, Ihre Anfrage dort erneut zu stellen. Mit freundlichen Grüßen