Unterlagen zur Pressemitteilung vom 23.12.2022

Alle Unterlagen, auf deren Grundlage die Pressemitteilung "Polizeiliche Ermittlungserfolge gegen minderjährige und heranwachsende ausländische Straftäter" vom 23.12.2022 erstellt wurde. Insbesondere die vollständigen Zahlen/statistischen Angaben zur Arbeit der erwähnten Ermittlungsgruppe der Polizei.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
Holger Dieckmann
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen, auf dere…
An Der Senator für Inneres Details
Von
Holger Dieckmann
Betreff
Unterlagen zur Pressemitteilung vom 23.12.2022 [#266265]
Datum
24. Dezember 2022 14:43
An
Der Senator für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen, auf deren Grundlage die Pressemitteilung "Polizeiliche Ermittlungserfolge gegen minderjährige und heranwachsende ausländische Straftäter" vom 23.12.2022 erstellt wurde. Insbesondere die vollständigen Zahlen/statistischen Angaben zur Arbeit der erwähnten Ermittlungsgruppe der Polizei.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann Anfragenr: 266265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266265/ Postanschrift Holger Dieckmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann
Holger Dieckmann
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur Pressemitteilung vom 23.12.2022“ vom 24.12.2022 (#2…
An Der Senator für Inneres Details
Von
Holger Dieckmann
Betreff
AW: Unterlagen zur Pressemitteilung vom 23.12.2022 [#266265]
Datum
31. Januar 2023 10:52
An
Der Senator für Inneres
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur Pressemitteilung vom 23.12.2022“ vom 24.12.2022 (#266265) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Senator für Inneres
Sehr geehrter Herr Dieckmann, im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#266265] auf Informatio…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
AW: [EXTERN] Unterlagen zur Pressemitteilung vom 23.12.2022 [#266265]
Datum
1. Februar 2023 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dieckmann, im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#266265] auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) vom 24. Dezember 2022. Bitte beachten Sie auch den PDF-Anhang. Zu ihrem Auskunftsersuchen nach dem IFG kann ich mitteilen, dass der Pressemittelung des Senators für Inneres anliegende Lagebeschreibung der Situation von unbegleiteten minderjährigen Ausländer:innen (umA) und anderer Personen, die erst kürzlich zugewandert sind, und deren etwaiger Verknüpfung mit der Kriminalitätsentwicklung zugrunde lag: 1. Es wurde eine Darstellung der Entwicklung der Zuwanderung von umA in den zurückliegenden zwei Jahren unter Einbeziehung der jüngsten Senatsvorlage von SJIS zum Thema vorgenommen. 2. Darüber erfolgte die Darstellung der Tätigkeit der Ermittlungsgruppe (EG) 705, eine Prüfung der Verknüpfung mit den Zuwanderungszahlen von umA mit Kriminalitätsentwicklungen im Phänomen Bereich des Straßenraubs sowie eine Darstellung des ausländerrechtlichen Status von umA im Allgemeinen und straffälligen umA im Speziellen. Mit freundlichen Grüßen