Unterlagen zur Prüfung der alt-katholischen Kirche

Unterlagen (Akte, Vermerke u. ä.) zur Prüfung der alt-katholischen Kirche durch Ihre Behörde sowie den Vermerk vom 6. 9. 2021 mit dem Betreff »Art. 91 DSGVO - Anwendung der DSGVO auf Religionsgemeinschaften; Datenschutzaufsicht«.

Nicht benötigt werden die Unterlagen, die Sie mir bereits im Rahmen eines vorigen Antrags (ihr Az: L.2.2.4.0-9085/21) zur Verfügung gestellt haben.

Ihre Pressestelle teilte mir mit Mail vom 30. August 2023 mit, dass es in dieser Sache »zwar keine abgeschlossenen Prüfung bei uns, aber auch keinen offenen konkreten Vorgang« gibt, daher gehe ich davon aus, dass eine Ablehnung aufgrund laufender Entscheidungsprozesse gemäß § 7 IFG NRW und insbesondere § 7 Abs. 3 IFG NRW nun nicht mehr in Frage kommt.

Gerne können Sie zur Vermeidung von Drittbeteiligungsverfahren personenbezogene Daten schwärzen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. August 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
Felix Neumann
Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Un…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Betreff
Unterlagen zur Prüfung der alt-katholischen Kirche [#287385]
Datum
31. August 2023 10:04
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen (Akte, Vermerke u. ä.) zur Prüfung der alt-katholischen Kirche durch Ihre Behörde sowie den Vermerk vom 6. 9. 2021 mit dem Betreff »Art. 91 DSGVO - Anwendung der DSGVO auf Religionsgemeinschaften; Datenschutzaufsicht«. Nicht benötigt werden die Unterlagen, die Sie mir bereits im Rahmen eines vorigen Antrags (ihr Az: L.2.2.4.0-9085/21) zur Verfügung gestellt haben. Ihre Pressestelle teilte mir mit Mail vom 30. August 2023 mit, dass es in dieser Sache »zwar keine abgeschlossenen Prüfung bei uns, aber auch keinen offenen konkreten Vorgang« gibt, daher gehe ich davon aus, dass eine Ablehnung aufgrund laufender Entscheidungsprozesse gemäß § 7 IFG NRW und insbesondere § 7 Abs. 3 IFG NRW nun nicht mehr in Frage kommt. Gerne können Sie zur Vermeidung von Drittbeteiligungsverfahren personenbezogene Daten schwärzen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Neumann Anfragenr: 287385 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287385/ Postanschrift Felix Neumann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 31.08.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Unterlagen zur Prüfung der alt-katholischen Kirche [#287385]
Datum
31. August 2023 11:21
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 31.08.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/informationspflicht Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.ldi.nrw.de   Allgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 31. August 2023 Aktenzeichen: L2.2.4.0/Art.91-6316/23 Sehr geehrter Herr Neumann…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Unterlagen zur Prüfung der alt-katholischen Kirche [#287385], Az: L2.2.4.0/Art.91-6316/23
Datum
29. September 2023 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 31. August 2023 Aktenzeichen: L2.2.4.0/Art.91-6316/23 Sehr geehrter Herr Neumann, vielen Dank für Ihre Anfrage. Neben den bereits von Ihnen erhaltenen Unterlagen findet sich in der Akte zur Prüfung der altkatholischen Kirche nur der von Ihnen erwähnte und gewünschte Prüfvermerk vom 06. September 2021 (Az. L2.2.4.0-2). Die Ihnen auf Ihre Presseanfrage hin erteilte Auskunft, dass es „in dieser Sache »zwar keine abgeschlossenen Prüfung bei uns, aber auch keinen offenen konkreten Vorgang«“ gebe, ist nicht so zu verstehen, als sei in der Angelegenheit eine Entscheidung getroffen und der Grundsatzvorgang abgeschlossen worden. Wie bereits unter dem 8. November 21 und seitdem wiederholt mitgeteilt, ruht die Prüfung bis auf Weiteres, da wir keinen aktuellen Anlass haben, über unsere Zuständigkeit zu entscheiden. Da der Entscheidungsbedarf jedoch jederzeit (z. B. bei Einreichen einer Beschwerde) entstehen kann, ist die allgemeine Prüfung nicht abgeschlossen und dient der besagte Vermerk weiterhin unmittelbar der Vorbereitung einer Entscheidung durch die Hausleitung. Er gibt aktuell lediglich Einzelmeinungen von Bearbeitern wieder. Wir senden Ihnen nun den gewünschten Vermerk insoweit zu, wie er allgemeine rechtliche Überlegungen enthält. Wir haben lediglich die Stellen geschwärzt, die gemäß § 7 Absatz 1 IFG NRW im engeren Sinne der unmittelbaren Vorbereitung der genannten Entscheidung dienen, da Entscheidungsvorschläge enthalten sind und sie sich daher nach § 7 Absatz 2 a) IFG NRW auch auf den Prozess der Willensbildung innerhalb der LDI NRW beziehen. Sofern Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen

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Felix Neumann
Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskunft! Mit der Erläuterung, dass bislang nur Entscheidungsvo…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Betreff
AW: Unterlagen zur Prüfung der alt-katholischen Kirche [#287385], Az: L2.2.4.0/Art.91-6316/23 [#287385]
Datum
4. Oktober 2023 09:27
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskunft! Mit der Erläuterung, dass bislang nur Entscheidungsvorschläge auf Referentenebene vorliegen, habe ich nun auch verstanden, wie Sie genau zu ihrer Bewertung kommen. Einen Bescheid benötige ich nicht. Mit freundlichen Grüßen Felix Neumann Anfragenr: 287385 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287385/