Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen (Akte, Vermerke u. ä.) zur Prüfung der alt-katholischen Kirche durch Ihre Behörde sowie den Vermerk vom 6. 9. 2021 mit dem Betreff »Art. 91 DSGVO - Anwendung der DSGVO auf Religionsgemeinschaften; Datenschutzaufsicht«.
Nicht benötigt werden die Unterlagen, die Sie mir bereits im Rahmen eines vorigen Antrags (ihr Az: L.2.2.4.0-9085/21) zur Verfügung gestellt haben.
Ihre Pressestelle teilte mir mit Mail vom 30. August 2023 mit, dass es in dieser Sache »zwar keine abgeschlossenen Prüfung bei uns, aber auch keinen offenen konkreten Vorgang« gibt, daher gehe ich davon aus, dass eine Ablehnung aufgrund laufender Entscheidungsprozesse gemäß § 7 IFG NRW und insbesondere § 7 Abs. 3 IFG NRW nun nicht mehr in Frage kommt.
Gerne können Sie zur Vermeidung von Drittbeteiligungsverfahren personenbezogene Daten schwärzen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Felix Neumann
Anfragenr: 287385
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Felix Neumann
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