Unterlagen zur Prüfung der Sicherheit der LUCA App vor Vertragsabschluss.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Sehr geehrte Damen und Herren.
Auf den Webseiten der Landesregierung von MV
(https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Service/Luca-App/) steht
über eine Prüfung des Systems "Luca App" folgendes zu lesen:
"Vor Abschluss des Vertrages zwischen dem Land M-V und den Entwicklern der App am 5. März 2021 haben bereits das Bundesland Thüringen sowie die Universitäts- und Hansestadt Rostock das System auf Sicherheit geprüft und positiv bewertet. Die nachfolgende Prüfung durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V wurde ebenfalls mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen. Die Analyse erfolgte auf Basis des Sicherheitskonzepts des Betreibers."
Ich bitte hiermit darum alle Dokumente zum oben erwähnten Prüfungsverfahren, sowie die Ergebnisse dieser Überprüfung auszuhändigen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Anfrage wird abgelehnt mit der (fragwürdigen) Begründung daß die Ergebnisse einer Sicherheitsüberprüfung grundsätzlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt wären. Insbesondere wird vorgebracht, daß die Veröffentlichung für den Betreiber zu wirtschaftlichen Nachteilen führen könnte. Auch dies ist nicht nachvollziehbar, weil die Betreiber darauf verzichtet haben Einspruch gegen die Veröffentlichung der Ergebnisse zu erheben.
Ich werde dem Bescheid wahrscheinlich widersprechen.
Anfrage abgelehnt
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Datum1. Februar 2022
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5. April 2022
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