Unterlagen zur Rechtsaufsicht über die BVG AöR in Datenschutzrechtlichen Angelegenheiten
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr << Antragsteller:in >>
Die BVG AöR scheint in Datenschutzfragen eine gewisse Gleichgültigkeit gegenüber den Betroffenen zu Tage zu legen (siehe: https://www.parlament-berlin.de/ados/18/KTDat/protokoll/ktd18-042-ip.pdf#page=4) und deren Vertretern "den ausgestreckten Mittelfinger zu zeigen" (https://m.youtube.com/watch?v=YO4hJckYTTM&t=28m42s)
Daher bitte ich Sie mir Folgendes offen zu legen:
1) Eingaben von Bürgern zu Datenschutzmisständen bei der BVG AöR an Ihr Haus und deren Beantwortung durch Ihr Haus in anonymisierter Form.
2) Dokumente zu abgeschlossenen Vorgänge zwischen Ihrem Haus und der BVG AöR und ggf. weiteren (Aufsichts-)Behörden zu Datenschutzrechtlichen Belangen. Insbesondere der Videoüberwachung durch die BVG AöR. (siehe auch: https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/jahresbericht/BlnBDI-Jahresbericht-2017-Web.pdf#page=61 und https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-28591.pdf)
Ich gehe davon aus das Sie Ihrer Rechtsaufsicht nachkommen und es nicht zulassen, dass eine öffentliche Stelle des Landes Berlin im nicht öffentlichen Tätigkeitsbereich Gleichgültigkeit gegenüber den Rechten und Freiheiten der Betroffenen von Datenverarbeitung zeigen kann. Sondern dies durch die Rechtsaufsicht durch Ihr Haus wirkungsvoll verhindert wird.
Von Ihrem Eigeninteresse hierüber Transparenz herzustellen gehe ich aus.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Sollten diese 150 EUR nicht überschreiten, bitte ich um einen direkten Bescheid und die Informationen. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
-
Datum20. Oktober 2021
-
23. November 2021
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!