Unterlagen zur Risikobeurteilung Corona-Virus

- Die Risikobewertung, auf deren Basis entschieden wurde, von der Empfehlung des hessischen Sozialministeriums abzuweichen und im Einzelfall, insbesondere bezogen auf die zwischen dem 11.03.2020 und 22.03.2020 in der Festhalle Frankfurt stattfindende, Veranstaltungen nicht abzusagen
- Unterlagen, auf deren Basis die Risikoeinschätzung erfolgte

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  • Datum
    11. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Risikob…
An Stadt Frankfurt am Main - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
Unterlagen zur Risikobeurteilung Corona-Virus [#182431]
Datum
11. März 2020 21:30
An
Stadt Frankfurt am Main - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Risikobewertung, auf deren Basis entschieden wurde, von der Empfehlung des hessischen Sozialministeriums abzuweichen und im Einzelfall, insbesondere bezogen auf die zwischen dem 11.03.2020 und 22.03.2020 in der Festhalle Frankfurt stattfindende, Veranstaltungen nicht abzusagen - Unterlagen, auf deren Basis die Risikoeinschätzung erfolgte
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 182431 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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