Unterlagen zur Sperrung des Feldwegs unter der A45 in Höhe der Main-Weser-Bahn in Langgöns

- Unterlagen über die Sperrung des Wirtschaftswegs unter der A45 in Höhe der Main-Weser-Bahn (insbesondere Beschilderungs- und Markierungsplan, verkehrsrechtliche Anordnung, Umleitungskonzept für Radverkehr)
- Unterlagen darüber wer auf dem Weg die Straßenbaulast hat und auf welcher Rechtsgrundlage die "Die Autobahn GmbH des Bundes" dort Sperrungen vorgenommen hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juli 2023
  • Frist
    12. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Unterlagen über die Sperrung des Wi…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Sperrung des Feldwegs unter der A45 in Höhe der Main-Weser-Bahn in Langgöns [#283524]
Datum
9. Juli 2023 15:26
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen über die Sperrung des Wirtschaftswegs unter der A45 in Höhe der Main-Weser-Bahn (insbesondere Beschilderungs- und Markierungsplan, verkehrsrechtliche Anordnung, Umleitungskonzept für Radverkehr) - Unterlagen darüber wer auf dem Weg die Straßenbaulast hat und auf welcher Rechtsgrundlage die "Die Autobahn GmbH des Bundes" dort Sperrungen vorgenommen hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283524/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer untenstehenden Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung: Frage: - …
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
WG: Unterlagen zur Sperrung des Feldwegs unter der A45 in Höhe der Main-Weser-Bahn in Langgöns [#283524]
Datum
1. August 2023 17:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer untenstehenden Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung: Frage: - Unterlagen über die Sperrung des Wirtschaftswegs unter der A45 in Höhe der Main-Weser-Bahn (insbesondere Beschilderungs- und Markierungsplan, verkehrsrechtliche Anordnung, Umleitungskonzept für Radverkehr) Antwort: Die Unterlagen über die Sperrung des Wirtschaftsweges unter der A45 in Höhe der Main-Weser-Bahn haben wir Ihnen als Anlage 1 und 2 beigefügt. Frage: - Unterlagen darüber wer auf dem Weg die Straßenbaulast hat und auf welcher Rechtsgrundlage die "Die Autobahn GmbH des Bundes" dort Sperrungen vorgenommen hat. Antwort: Die Autobahn GmbH des Bundes hat die Sperrung / Umleitung aufgrund § 45 Abs. 2 StVO vorgenommen (Siehe Anlage 1). Für die Umleitung auf den Wirtschaftsweg hat die Autobahn GmbH des Bundes den Bürgermeister der Stadt Linden als Ordnungsbehörde angehört (§ 10 Abs. 1 Nr. 2.b) cc), § 44 StVO.). Da die Stadt Linden keine Einwände hatte, konnte die Umleitung erfolgen. Gemäß § 5 Abs. 1 FStrG ist der Bund der Träger der Straßenbaulast für Bundesfernstraßen. Im Übrigen regelt sich die Straßenbaulast nach den jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskunft. Ich gehe davon aus, dass Sie als Die Autobahn GmbH n…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Unterlagen zur Sperrung des Feldwegs unter der A45 in Höhe der Main-Weser-Bahn in Langgöns [#283524]
Datum
1. August 2023 17:28
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskunft. Ich gehe davon aus, dass Sie als Die Autobahn GmbH nicht befugt waren, den Weg zu sperren, weil der Weg kein Teil der Autobahn ist. Nach § 10 der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten vom 12. November 2007 ist nach meinem rechtlichen Verständnis nur der Bürgermeister der Kommune befugt, die verkehrsrechtliche Anordnung vorzunehmen. In Ihrer Anordnung fehlt auch jegliche Aussage zur Rechtsgrundlage für die Sperrung des Wirtschaftsweges, zur Abwägung mit den Interessen des landwirtschaftlichen und des Radverkehrs und ich vermisse auch Verkehrszeichen, die die Fahrzeuge von der Autobahn darauf hinweisen, dass sie die Autobahn verlassen und mit anderen Verkehrsteilnehmern rechnen müssen. Auch fehlen Aussagen zur Frage, inwiefern die Umleitung geeignet und zumutbar ist. Ich werde daher die Fachaufsichtsbehörde bitten, die Anordnung zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283524/