Unterlagen zur "Stadtweiten Veranstaltungsdatenbank" (VDB) - dritter Versuch

alle Unterlagen zum Vorgang 51.1105 (Stadtweite Veranstaltungsdatenbank, VDB, Speicherungsdauer, Evaluierung), sofern Sie diese noch nicht im Rahmen meiner vorherigen Anträge (Geschäftszeichen 1391.28.13 und 1391.51.4) herausgegeben haben. Es geht diesbezüglich um neu hinzugekommene Unterlagen und solche Teile des Vorgangs, deren Herausgabe Sie wegen § 10 Abs. 1 IFG wegen "Vorbereitung einer Entscheidung" abgelehnt haben. Ich gehe davon aus, dass Jahre nach dem Vorgang das "Ergeifen von Maßnahmen nach dem BlnDSG" mittlerweile abgeschlossen ist und deshalb keine Hinderungsgründe entgegenstehen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Oktober 2018
  • Frist
    16. November 2018
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur "Stadtweiten Veranstaltungsdatenbank" (VDB) - dritter Versuch [#34027]
Datum
13. Oktober 2018 08:31
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen zum Vorgang 51.1105 (Stadtweite Veranstaltungsdatenbank, VDB, Speicherungsdauer, Evaluierung), sofern Sie diese noch nicht im Rahmen meiner vorherigen Anträge (Geschäftszeichen 1391.28.13 und 1391.51.4) herausgegeben haben. Es geht diesbezüglich um neu hinzugekommene Unterlagen und solche Teile des Vorgangs, deren Herausgabe Sie wegen § 10 Abs. 1 IFG wegen "Vorbereitung einer Entscheidung" abgelehnt haben. Ich gehe davon aus, dass Jahre nach dem Vorgang das "Ergeifen von Maßnahmen nach dem BlnDSG" mittlerweile abgeschlossen ist und deshalb keine Hinderungsgründe entgegenstehen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihr Antrag vom 13. Oktober 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in der o. g. Antrag liegt mir zur Prüfung und Bearbeitun…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag vom 13. Oktober 2018
Datum
7. November 2018 13:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in der o. g. Antrag liegt mir zur Prüfung und Bearbeitung vor. Sie werden zeitnah ein Schreiben auf dem Postweg erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag vom 13. Oktober 2018 / Stadtweite Veranstaltungsdatenbank (VDB)
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 13. Oktober 2018 / Stadtweite Veranstaltungsdatenbank (VDB)
Datum
8. November 2018
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 13. Oktober 2018 / Stadtweite Veranstaltungsdatenbank (VDB) [#34027] Sehr geehrte Damen und…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 13. Oktober 2018 / Stadtweite Veranstaltungsdatenbank (VDB) [#34027]
Datum
17. November 2018 10:32
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur "Stadtweiten Veranstaltungsdatenbank" (VDB) - dritter Versuch“ vom 13.10.2018 (#34027) und hinsichtlich Ihres Schreibens vom 08.11.2018 teile ich mit: ich bin mit dem Vorgehen (Abwarten bis Mitte Dezember) und den entstehenden Gebühren einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34027 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
IFG-Antrag / Unser Schreiben vom 8. Nov. 2018, Ihre E-Mail vom 17. Nov. 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in zu o. g.…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag / Unser Schreiben vom 8. Nov. 2018, Ihre E-Mail vom 17. Nov. 2018
Datum
5. Dezember 2018 15:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu o. g. Betreff teile ich Ihnen der guten Ordnung halber mit, dass wir der Bitte des Polizeipräsidenten, die Frist wegen Arbeitsüberlastung bis zum 17. Dez. 2018 (also um zwei Wochen) zu verlängern, entsprochen haben. Wir werden die zu erwartende Stellungnahme des Polizeipräsidenten urlaubsbedingt ab dem 7. Januar 2019 abschließend prüfen. Im Anschluss daran werden wir Ihren IFG-Antrag wie im o. g. Schriftwechsel vereinbart bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Zwischennachricht zu Ihrem IFG-Antrag / Zuletzt meine Mitteilung vom 5. Dez. 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in lei…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Zwischennachricht zu Ihrem IFG-Antrag / Zuletzt meine Mitteilung vom 5. Dez. 2018
Datum
24. Januar 2019 15:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in leider sind wir noch immer mit der rechtlich schwierigen Prüfung der Stellungnahme des Polizeipräsidenten befasst. Wir haben aber Ihr Anliegen weiterhin im Blick und melden uns nach Abschluss der Prüfung (wie vereinbart). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischennachricht zu Ihrem IFG-Antrag / Zuletzt meine Mitteilung vom 5. Dez. 2018 [#34027] Sehr geehrte Damen …
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht zu Ihrem IFG-Antrag / Zuletzt meine Mitteilung vom 5. Dez. 2018 [#34027]
Datum
5. März 2019 22:33
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir mittlerweile mehr zu meiner IFG-Anfrage vom 13.10.2018 (#34027) mitteilen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34027 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Nachfrage vom 5. März 2019 Sehr geehrtAntragsteller/in zu o. g. Betreff kann ich Ihnen mitteilen, dass wir d…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Nachfrage vom 5. März 2019
Datum
14. März 2019 19:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu o. g. Betreff kann ich Ihnen mitteilen, dass wir dem Polizeipräsidenten unsere abschließende - rechtlich komplizierte - Bewertung, die noch der hausinternen Abstimmung auch mit unserer Behördenleitung bedarf, bis spätestens Ende April 2019 übermitteln werden. Sobald dies geschehen ist, werden wir uns bei Ihnen (unaufgefordert) melden. Mit freundlichen Grüßen

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Mitteilung Sehr geehrteAntragsteller/in ich teile Ihnen der guten Ordnung halber mit, dass Sie in der kommenden W…
Sehr geehrteAntragsteller/in ich teile Ihnen der guten Ordnung halber mit, dass Sie in der kommenden Woche ein Schreiben von uns auf dem Postweg erhalten werden. Mit freundlichen Grüßen