Unterlagen zur Stromkennzeichnung der LichtBlick SE

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Gemäß EnWG §42 Absatz 7 Satz 1 "Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind verpflichtet, einmal jährlich zur Überprüfung der Richtigkeit der Stromkennzeichnung die nach den Absätzen 1 bis 4 gegenüber den Letztverbrauchern anzugebenden Daten sowie die der Stromkennzeichnung zugrunde liegenden Strommengen der Bundesnetzagentur zu melden." muss auch das Unternehmen
LichtBlick SE
Zirkusweg 6
20359 Hamburg
jährlich einmal diese Daten an Sie als Bundesnetzagentur senden.

Bitte senden Sie mir die zuletzt von der LichtBlick SE gemäß §42 EnWG an Sie zugesandten Unterlagen zu.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. August 2020
  • Frist
    16. September 2020
  • 0 Follower:innen
Tobias Wilhelm
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß EnWG …
An Bundesnetzagentur Details
Von
Tobias Wilhelm
Betreff
Unterlagen zur Stromkennzeichnung der LichtBlick SE [#195288]
Datum
14. August 2020 18:02
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß EnWG §42 Absatz 7 Satz 1 "Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind verpflichtet, einmal jährlich zur Überprüfung der Richtigkeit der Stromkennzeichnung die nach den Absätzen 1 bis 4 gegenüber den Letztverbrauchern anzugebenden Daten sowie die der Stromkennzeichnung zugrunde liegenden Strommengen der Bundesnetzagentur zu melden." muss auch das Unternehmen LichtBlick SE Zirkusweg 6 20359 Hamburg jährlich einmal diese Daten an Sie als Bundesnetzagentur senden. Bitte senden Sie mir die zuletzt von der LichtBlick SE gemäß §42 EnWG an Sie zugesandten Unterlagen zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Wilhelm Anfragenr: 195288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195288/
Mit freundlichen Grüßen Tobias Wilhelm
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Wilhelm, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages. Mit freundlichen Grüßen Das Monit…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Unterlagen zur Stromkennzeichnung der LichtBlick SE [#195288]
Datum
19. August 2020 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wilhelm, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages. Mit freundlichen Grüßen Das Monitoring Team Energie [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt], [geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Wilhelm, der von Ihnen beantragte Informationszugang wird wegen einer erforderlichen Drittbete…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Unterlagen zur Stromkennzeichnung der LichtBlick SE [#195288]
Datum
3. September 2020 11:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wilhelm, der von Ihnen beantragte Informationszugang wird wegen einer erforderlichen Drittbeteiligung nach vorläufiger Einschätzung nicht kostenfrei erteilt werden können. Die maximal zulässige Gebühr beträgt laut IFGGebV und UIGGebV bis zu 500 Euro. Die konkrete Höhe der Gebühr richtet sich nach dem individuell zurechenbaren Bearbeitungsaufwand, der erst nach Bearbeitung der Anfrage genau bezifferbar ist. Sollten Sie an Ihrem Informationszugangsbegehren festhalten, teilen Sie uns dies bitte mit. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall darüber hinaus eine Adresse mit, an die der Gebührenbescheid zu den angefragten Daten zugestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Tobias Wilhelm
Sehr geehrte<< Anrede >> verstehe ich Ihre Antwort richtig, dass die gewünschte Informationen bei Ihn…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Tobias Wilhelm
Betreff
AW: Unterlagen zur Stromkennzeichnung der LichtBlick SE [#195288]
Datum
7. September 2020 12:00
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> verstehe ich Ihre Antwort richtig, dass die gewünschte Informationen bei Ihnen vorliegen und Sie diese herausgeben dürfen? Sie bräuchten jetzt Ihrer Meinung nach nur noch Geld um mir die gewünschte Daten heraus zu geben? Mit freundlichen Grüßen Tobias Wilhelm Anfragenr: 195288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195288/

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Wilhelm, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Die bei den Unternehmen abgefragte Menge des an Le…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Unterlagen zur Stromkennzeichnung der LichtBlick SE [#195288]
Datum
9. September 2020 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wilhelm, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Die bei den Unternehmen abgefragte Menge des an Letztverbraucher gelieferten Stroms aus sonstigen erneuerbaren Energien im Sinne von § 42 Abs. 5 Nr. 1 EnWG vor der Reduzierung um den prozentualen EEG-Anteil gemäß § 78 Abs. 4 EEG bzw. die Menge des an Letztverbraucher gelieferten Stroms für den sie Herkunftsnachweise im Herkunftsnachweisregister (HKNR) des Umweltbundesamtes entwertet hatte, liegt der Bundesnetzagentur als Information aus dem Monitoring nach § 35 EnWG vor. Eine Drittbeteiligung im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 3 UIG und § 8 Abs. 1 IFG ist erforderlich, da das Datum ein Betriebs-und Geschäftsgeheimnis darstellt. Der durch die Drittbeteiligung anfallende individuell zurechenbare Aufwand bedeutet, dass keine "einfache Auskunft" mehr vorliegt, welche kostenfrei wäre. Die anfallenden Kosten sind noch nicht genau abschätzbar. Der Gebührenrahmen liegt jedoch bei maximal 500,00 Euro. Die Drittbeteiligung wird erst durchgeführt werden, wenn Sie eine Adresse mitgeteilt haben, an die der Gebührenbescheid zu den angefragten Daten zugestellt werden kann. Die Mitteilung der Adresse bedeutet nicht, dass Ihnen auch Gebühren in Rechnung gestellt werden. Die konkrete Höhe der Gebühr richtet sich nach dem individuell zurechenbaren Bearbeitungsaufwand, der erst nach Bearbeitung der Anfrage genau bezifferbar ist. Sollten Sie an Ihrem Informationszugangsbegehren festhalten, teilen Sie uns dies bitte mit. Eine Ablehnung des Antrages ist in jedem Fall gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen