Unterlagen zur Verleihung der Ehrendoktorwürde der Universität Rostock

alle dem Ministerium vorliegenden Unterlagen über die geplante Verleihung der Ehrendoktorwürde der Universität Rostock an Edward Snowden, einschließlich dem Schriftverkehr mit dem Rektor der Universität.

Ich beziehe mich auf das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin, siehe beispielsweise hier:
http://www.zeit.de/digital/2016-06/verwaltungsgericht-edward-snowden-ehrendoktorwuerde-universitaet-rostock-2

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2016
  • Frist
    19. Juli 2016
  • 2 Follower:innen
Constanze Kurz
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle dem …
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Betreff
Unterlagen zur Verleihung der Ehrendoktorwürde der Universität Rostock [#17103]
Datum
15. Juni 2016 17:29
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle dem Ministerium vorliegenden Unterlagen über die geplante Verleihung der Ehrendoktorwürde der Universität Rostock an Edward Snowden, einschließlich dem Schriftverkehr mit dem Rektor der Universität. Ich beziehe mich auf das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin, siehe beispielsweise hier: http://www.zeit.de/digital/2016-06/verwaltungsgericht-edward-snowden-ehrendoktorwuerde-universitaet-rostock-2
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz (netzpolitik.org)

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Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrte Frau Kurz, der Vorgang wurde an die Universität zurückgegeben. Ob er sich dort noch befindet oder an…
Von
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Unterlagen zur Verleihung der Ehrendoktorwürde der Universität Rostock [#17103]
Datum
30. Juni 2016 11:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kurz, der Vorgang wurde an die Universität zurückgegeben. Ob er sich dort noch befindet oder an da VG Schwerin abgegeben wurde, ist hier nicht bekannt. Ergänzend weise ich darauf hin, dass ein derartiger Antrag gem. § 10 Abs. 1 S.2 des Informationsfreiheitsgesetzes der Schriftform bedarf. Das bedeutet, dass das Antragsschreiben eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet sein muss. Diesen Anforderungen genügt Ihre E-Mail vom 15.06.nicht. Mit freundlichen Grüßen