Unterlagen zur Verschlüsselung von Emails

Sämtliche rechtlichen und technischen Gutachten, Stellungnahmen und sonstigen Unterlagen, die Grundlage für die im Tweet / der PM verlinkten Forderung nach verschlüsselter und signierter E-Mail-Kommunikation sind. Insbesondere solche, in denen dargestellt wird, welches die Angriffsvektoren auf die Transportverschlüsselung sind, die zu ihrer Unzulässigkeit bei Gesundheitsdaten führen soll.

https://twitter.com/UlrichKelber/status/1151380895473029121?s=09

Ferner Anordnungen und Empfehlungen gegenüber Krankenkassen, auf die (nur) transportverschlüsselte Kommunikation mit Mitgliedern zu verzichten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Juli 2019
  • Frist
    27. August 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche rechtlich…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Verschlüsselung von Emails [#159670]
Datum
23. Juli 2019 23:43
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche rechtlichen und technischen Gutachten, Stellungnahmen und sonstigen Unterlagen, die Grundlage für die im Tweet / der PM verlinkten Forderung nach verschlüsselter und signierter E-Mail-Kommunikation sind. Insbesondere solche, in denen dargestellt wird, welches die Angriffsvektoren auf die Transportverschlüsselung sind, die zu ihrer Unzulässigkeit bei Gesundheitsdaten führen soll. https://twitter.com/UlrichKelber/status/1151380895473029121?s=09 Ferner Anordnungen und Empfehlungen gegenüber Krankenkassen, auf die (nur) transportverschlüsselte Kommunikation mit Mitgliedern zu verzichten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-721/003 II#0308 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Unterlagen zur Verschlüsselung von Emails [#159670] # 15-721/003 II#0308
Datum
31. Juli 2019 08:12
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
539,4 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-721/003 II#0308 Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen