Unterlagen zur Zulassung von "DIE SONSTIGEN – sonstige" zur Europawahl 2024

Anfrage an: Bundeswahlleiter

Unterlagen zur Zulassung von "DIE SONSTIGEN – sonstige" zur Europawahl 2024, insbesondere die Niederschrift mit Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter sowie das Ergebnis der Abstimmung.

Ergebnis der Anfrage

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. April 2024
  • Frist
    4. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen zur Zulassung von "DI…
An Bundeswahlleiter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Zulassung von "DIE SONSTIGEN – sonstige" zur Europawahl 2024 [#304693]
Datum
1. April 2024 13:45
An
Bundeswahlleiter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zur Zulassung von "DIE SONSTIGEN – sonstige" zur Europawahl 2024, insbesondere die Niederschrift mit Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter sowie das Ergebnis der Abstimmung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304693 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304693/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeswahlleiter
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsge…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
Eingangsbestätigung: Unterlagen zur Zulassung von "DIE SONSTIGEN – sonstige" zur Europawahl 2024
Datum
2. April 2024 08:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 01. April 2024. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A31/1010001001-IF30688 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Bundeswahlleiter
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 01. April 2024 (unser Az.: A31/1010001001-IF3…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
IFG-Bescheid: Unterlagen zur Zulassung von "DIE SONSTIGEN – sonstige" zur Europawahl 2024 (unser Az.: A31/1010001001-IF30688)
Datum
4. April 2024 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 01. April 2024 (unser Az.: A31/1010001001-IF30688) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren: Unterlagen zur Zulassung von "DIE SONSTIGEN – sonstige" zur Europawahl 2024, insbesondere die Niederschrift mit Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter sowie das Ergebnis der Abstimmung. Da die Bundeswahlleiterin gleichzeitig Präsidentin des Statistischen Bundesamtes ist, teilen wir Ihnen als die im Statistischen Bundesamt für die Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zuständige Organisationseinheit zu Ihrer Anfrage das Folgende mit: Sie haben Ihr Auskunftsersuchen auf das IFG gestützt, außerdem auf das UIG und auf das VIG. Letztere beide gelangen hier nicht zur Anwendung. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG eröffnet jedem die Möglichkeit, gegenüber den Behörden des Bundes den Zugang zu amtlichen Informationen zu verlangen. Die Bundeswahlleiterin ist jedoch - was ihre originäre Tätigkeit betrifft - nicht „Behörde“ im Sinne dieses Gesetzes, sondern eine Einrichtung politisch-gesellschaftlicher Selbstorganisation. Sie ist Bundeswahlorgan (§ 8 Abs. 1 Bundeswahlgesetz) zur Vorbereitung und Unterstützung der demokratischen Willensbildung durch Wahlen. Die Bundeswahlleiterin sowie die übrigen Wahlorgane sind Organe eigener Art und stehen bei Akten des Wahlverfahrens außerhalb der Behördenorganisation. Demnach besteht gegenüber der Bundeswahlleiterin kein Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden. Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, Ihrem Informationsersuchen nicht stattgeben zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, okay, dann nicht 🤷‍♂️ Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragstell…
An Bundeswahlleiter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Bescheid: Unterlagen zur Zulassung von "DIE SONSTIGEN – sonstige" zur Europawahl 2024 (unser Az.: A31/1010001001-IF30688) [#304693]
Datum
4. April 2024 11:25
An
Bundeswahlleiter
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, okay, dann nicht 🤷‍♂️ Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304693 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304693/