Unterlassene Hilfeleistung rechtskonform?

Auf welcher Grundlage ist es in unserem Staat erlaubt, ohne Sanktionen unterlassene Hilfeleistung zu erlauben und nicht zu bekämpfen? Diese Frage bezieht sich auf das Thema Post Covid, ME/CFS und Post Vac. Die medizinische Versorgung ist nicht gesichert und den Menschen wird mutwillig Schaden zugefügt. Medikamente werden verwehrt und dies ist kein Einzelfall sondern systematisch ein Problem/ unterlassene Hilfeleistung

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welcher Grund…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlassene Hilfeleistung rechtskonform? [#255686]
Datum
26. Juli 2022 22:17
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welcher Grundlage ist es in unserem Staat erlaubt, ohne Sanktionen unterlassene Hilfeleistung zu erlauben und nicht zu bekämpfen? Diese Frage bezieht sich auf das Thema Post Covid, ME/CFS und Post Vac. Die medizinische Versorgung ist nicht gesichert und den Menschen wird mutwillig Schaden zugefügt. Medikamente werden verwehrt und dies ist kein Einzelfall sondern systematisch ein Problem/ unterlassene Hilfeleistung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255686/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Abgabenachricht, Unterlassene Hilfeleistung rechtskonform [#255686] Sehr << Antragsteller:in >> Ihre …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Unterlassene Hilfeleistung rechtskonform [#255686]
Datum
27. Juli 2022 06:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Mail vom 26. Juli 2022 an das Bundesministerium für Gesundheit Sehr << Antragsteller:in >> ich n…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre Mail vom 26. Juli 2022 an das Bundesministerium für Gesundheit
Datum
3. August 2022 13:10
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Anfrage. Informationen zum Thema Long-COVID, den Stand der Forschung und Behandlungsmöglichkeiten finden sich unter https://www.longcovid-info.de/. Bezüglich des Krankheitsbilds Myalgische Enzephalomyelitis / Chronisches Fatigue-Syndrom wird auf die Informationen unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/ressortforschung-1/handlungsfelder/gesundheitsversorgung/mecfs.html verwiesen. Informationen zu Impfreaktionen und Nebenwirkungen nach einer Corona-Schutzimpfung finden Sie unter https://www.zusammengegencorona.de/impfen/impfkomplikation-das-koennen-sie-tun/. Mit freundlichen Grüßen