Unternehmerbetriebe/ Lohnarbeiten für externe Auftraggeber

Sämtliche Vereinbarungen zwischen Ihrer Justizvollzugsanstalt und externen Vertragspartnern über die Produktion in sogenannten Unternehmerbetrieben in Ihrer Justizvollzugsanstalt, insbesondere eine vollständige Liste aller externen Auftraggeber.

Es handelt sich bei den angefragten Informationen um Informationen zur Verwaltungstätigkeit Ihrer Anstalt. Einer Veröffentlichung stehen die Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes NRW nicht entgegen, wie Sie an folgenden Beispielen aus Bundesländern mit vergleichbarer Gesetzeslage nachvollziehen können:
Auf das Vorliegen einer vollständigen Liste hat die sächsische Staatsregierung, wie in der Antwort auf die Drucksachen 6/6810 bis 6/6819 des sächsischen Landtags (Antwort auf Frage 5, S. 4) dargelegt, hingewiesen. Die angesprochene Wahrung eines „Vertrauensverhältnisses“ muss hinter dem öffentlichen Interesse zurückstehen.
Des Weiteren listet der Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen Baden-Württemberg (VAW) entsprechende Vertragspartner auf seiner Website unter "Referenzen" namentlich auf. Siehe: https://www.vaw.de/de/referenzen
Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt hat entsprechende Informationen in Drucksache 7/1078 für Sachsen-Anhalt veröffentlicht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Justizvollzugsanstalt Willich I - nur Männer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unternehmerbetriebe/ Lohnarbeiten für externe Auftraggeber [#192375]
Datum
9. Juli 2020 16:08
An
Justizvollzugsanstalt Willich I - nur Männer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Vereinbarungen zwischen Ihrer Justizvollzugsanstalt und externen Vertragspartnern über die Produktion in sogenannten Unternehmerbetrieben in Ihrer Justizvollzugsanstalt, insbesondere eine vollständige Liste aller externen Auftraggeber. Es handelt sich bei den angefragten Informationen um Informationen zur Verwaltungstätigkeit Ihrer Anstalt. Einer Veröffentlichung stehen die Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes NRW nicht entgegen, wie Sie an folgenden Beispielen aus Bundesländern mit vergleichbarer Gesetzeslage nachvollziehen können: Auf das Vorliegen einer vollständigen Liste hat die sächsische Staatsregierung, wie in der Antwort auf die Drucksachen 6/6810 bis 6/6819 des sächsischen Landtags (Antwort auf Frage 5, S. 4) dargelegt, hingewiesen. Die angesprochene Wahrung eines „Vertrauensverhältnisses“ muss hinter dem öffentlichen Interesse zurückstehen. Des Weiteren listet der Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen Baden-Württemberg (VAW) entsprechende Vertragspartner auf seiner Website unter "Referenzen" namentlich auf. Siehe: https://www.vaw.de/de/referenzen Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt hat entsprechende Informationen in Drucksache 7/1078 für Sachsen-Anhalt veröffentlicht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192375/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Justizvollzugsanstalt Willich I - nur Männer
Ihre Anfrage vom 09.07.2020 Ihre Anfrage vom 09.07.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfra…
Von
Justizvollzugsanstalt Willich I - nur Männer
Betreff
Ihre Anfrage vom 09.07.2020
Datum
12. August 2020 11:35
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage vom 09.07.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit gezeigte Interesse am Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen. Zu den von Ihnen angefragten Themenkreisen darf ich Sie auf unsere Webpräsenz verweisen. Die Beiträge erreichen Sie unter https://www.jva-willich1.nrw.de/aufgaben/arbeit_ausbildung/index.php Weitergehende Informationen kann ich Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen, da Ihre Anfrage nicht hinreichend bestimmt ist. In den Fällen, wo Ihre Anfrage bestimmbarer ist, zielt Ihr Informationswunsch auf schutzwürdige Betriebs- und/ oder Geschäftsgeheimnisse ab. Überdies könnte durch das Bekanntwerden der Organisationsgestaltung der Justizvollzugsanstalt Willich I die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt beeinträchtigt und der Behandlungs-und Resozialisierungsauftrag gefährdet werden. Ausnahmslos sind diese Ziele so schützenswert, dass ich Ihre Anfrage auf Auskunft ablehne. Willich, den 12.08.2020/B Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unternehmerbetriebe/ Lohnarbeiten für externe Auftraggeber“ [#192375] [#192375]
Datum
26. August 2020 14:54
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/192375/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage hinreichend bestimmt ist. Das gilt insbesondere für eine von mir explizit angefragte Liste der Namen der entsprechenden Unternehmen. Die Namen dieser Unternehmen zählen nicht zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Eine derartige Interpretation wäre darüber hinaus hinfällig, da es sich um einen Vertrag zwischen Unternehmen und einer informationspflichtigen, steuerfinanzierten Einrichtung handelt, da das Interesse an einer Verwendung der öffentlichen Gelder ein angeführtes Geheimhaltungsinteresse der Vertragspartner überwiegt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 192375.pdf Anfragenr: 192375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192375/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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