Unternehmerbetriebe/ Lohnarbeiten in Anstalten des Berliner Justizvollzugs

Sämtliche Vereinbarungen zwischen Ihrer Anstalt und externen Vertragspartnern über die Produktion bzw. Fertigung von Auftragsarbeiten in sogenannten Unternehmerbetrieben in Ihrer Anstalt, insbesondere eine vollständige Übersicht über alle externen Auftraggeber.

Laut Dr. Nolte sind die begehrten Informationen Teil des Aktenbestandes Ihrer Anstalt. Einer Veröffentlichung stehen die Bestimmungen des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes nicht entgegen, wie Sie an folgenden Beispielen aus Bundesländern mit vergleichbarer Gesetzeslage nachvollziehen können:
Auf das Vorliegen einer vollständigen Liste hat die sächsische Staatsregierung, wie in der Antwort auf die Drucksachen 6/6810 bis 6/6819 des sächsischen Landtags (Antwort auf Frage 5, S. 4) dargelegt, hingewiesen. Die angesprochene Wahrung eines „Vertrauensverhältnisses“ muss hinter dem öffentlichen Interesse zurückstehen.
Des Weiteren listet der Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen Baden-Württemberg (VAW) entsprechende Vertragspartner auf seiner Website unter "Referenzen" namentlich auf. Siehe: https://www.vaw.de/de/referenzen
Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt hat entsprechende Informationen in Drucksache 7/1078 für Sachsen-Anhalt veröffentlicht.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unternehmerbetriebe/ Lohnarbeiten in Anstalten des Berliner Justizvollzugs [#192743]
Datum
15. Juli 2020 14:48
An
Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Vereinbarungen zwischen Ihrer Anstalt und externen Vertragspartnern über die Produktion bzw. Fertigung von Auftragsarbeiten in sogenannten Unternehmerbetrieben in Ihrer Anstalt, insbesondere eine vollständige Übersicht über alle externen Auftraggeber. Laut Dr. Nolte sind die begehrten Informationen Teil des Aktenbestandes Ihrer Anstalt. Einer Veröffentlichung stehen die Bestimmungen des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes nicht entgegen, wie Sie an folgenden Beispielen aus Bundesländern mit vergleichbarer Gesetzeslage nachvollziehen können: Auf das Vorliegen einer vollständigen Liste hat die sächsische Staatsregierung, wie in der Antwort auf die Drucksachen 6/6810 bis 6/6819 des sächsischen Landtags (Antwort auf Frage 5, S. 4) dargelegt, hingewiesen. Die angesprochene Wahrung eines „Vertrauensverhältnisses“ muss hinter dem öffentlichen Interesse zurückstehen. Des Weiteren listet der Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen Baden-Württemberg (VAW) entsprechende Vertragspartner auf seiner Website unter "Referenzen" namentlich auf. Siehe: https://www.vaw.de/de/referenzen Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt hat entsprechende Informationen in Drucksache 7/1078 für Sachsen-Anhalt veröffentlicht.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192743 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192743/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin
Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 15. Juli 2020 Sehr geehrteAnt…
Von
Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin
Betreff
AW: Unternehmerbetriebe/ Lohnarbeiten in Anstalten des Berliner Justizvollzugs [#192743]
Datum
20. Juli 2020 11:15
Status
Warte auf Antwort
Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 15. Juli 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages vom 15. Juli 2020 auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG), welcher derzeit geprüft wird. Mit freundlichen Grüßen
Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin
Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 15. Juli 2020 Sehr geehrteAnt…
Von
Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin
Betreff
AW: Unternehmerbetriebe/ Lohnarbeiten in Anstalten des Berliner Justizvollzugs [#192743]
Datum
31. Juli 2020 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 15. Juli 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf meine Mail vom 20.07.2020 teile ich Ihnen mit, dass Ihr Antrag weiterhin geprüft wird. Ich bitte um Ihr Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen

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Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin
Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 15. Juli 2020 Sehr geehrteAnt…
Von
Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin
Betreff
AW: Unternehmerbetriebe/ Lohnarbeiten in Anstalten des Berliner Justizvollzugs [#192743]
Datum
7. August 2020 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 15. Juli 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf meine Mail vom 31.07.2020 übersende ich Ihnen das beigefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen